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Artikel veröffentlicht am 11.04.2017 um 16:26 Uhr
Raßbach nach Spielabsagen: Der größte Feind der Vereine ist der Verein selbst
Strahlender Sonnenschein, bestes Fußballwetter und dennoch gab es am vergangenen Wochenende zwei Absagen - in Schnelldorf war der Platz durch die Stadt gesperrt, in Veitsbronn wurde gedüngt und die Beregnungsanlage funktionierte nicht. Der Ärger der Gastmannschaften ob der kuriosen Absagen war den Platzvereinen - und den BFV-Spielleitern - gewiss.
Von Marco Galuska

"Ohne dem TSV Schnelldorf oder dem ASV Veitsbronn etwas unterstellen zu wollen", sagt Kreisspielleiter Thomas Raßbach mit der Erfahrungen seiner langjährigen Funktionärstätigkeit: "Jeder Verein nutzt das Recht, das ihm die Spielordnung gibt." Im ernsten Ton kommt Raßbach dabei auf seine These zurück: "Der größte Feind der Vereine ist der Verein selbst."


Der Lehrberger Kreisvorsitzende muss mit seinen Gruppenspielleitern jene Absagen hinnehmen, mögliche Sanktionen gibt die Spielordnung nach §59 Absatz 4 erst bei einer zweiten Absage während der Saison her: "Erst wenn zum zweiten Mal in einer Saison abgesagt wird, können wir die Partie ohne Wahrung einer Frist beim Gegner ansetzen." Anzumerken ist dabei auch, dass Spieltage, an denen eine genereller oder überwiegende Absage von Partien stattfand, fairerweise nicht angerechnet werden.


Da die Vereine das Recht über ihre Plätze ausüben, könnte man also im Umkehrschluss auch sagen, hat jeder Verein "einen Freischuss" pro Saison. Eine echte Kontrollmöglichkeit gibt es gegenüber dem Platzverein bei der Erstabsage nicht - egal ob Dünger, Wasserrohrbruch oder Maulwurfshügel die Plätze (tatsächlich) unbespielbar machen.


Im Fall der Partie des ASV Veitsbronn II gegen die DJK Falke bleibt abseits der Spielordnung ein fader Beigeschmack. Veitsbronn wollte die Partie aufgrund einer Hochzeit eines Spielers verlegen, Falke stimmt nicht zu, da man wohl befürchtete, auf eine verstärkte Zweite im Nachholspiel zu treffen. Dass dann ausgerechnet vor dem vergangenen Sonntag die Düngaktion am Hamesbuck in die Hose ging, mag ein dummer Zufall sein, widerlegen lässt sich dieser offiziell jedenfalls nicht.


Um dennoch nicht auf einen außergewöhnlich verstärkten Gegner zu treffen, wollte Falke am Donnerstagabend das Nachholspiel in Veitsbronn spielen. Doch dem steht der nächste Paragraph in der Spielordnung entgegen: §60 (1) "Der Heimverein hat unbeschadet der Eigentumsverhältnisse zur Wahrung des Ansehens des Fußballsports und der ordnungsgemäßen Durchführung der Spiele für Ruhe und Ordnung vor, während und nach dem Spiel zu sorgen."


Weil der ASV Veitsbronn eine solche Durchführung des Landesliga-Derbys gegen den ASV Vach zeitgleich mit der Austragung der Partie der 2. Mannschaft gegen die DJK Falke nicht garantieren wollte, wurde die Kreisklassen-Partie nun auf Ostermontag um 13 Uhr verlegt. Zumindest ein Trost für Falke: Im Anschluss spielt der ASV Veitsbronn gegen den TSV Kornburg.


Thomas Raßbach weiß aber auch von anderen aktuellen Beispielen zu berichten, "wo der faire Umgang miteinander" gewahrt wurde: Die DJK Eibach und der SV Poppenreuth verzichteten auf das ihnen aufgrund einer zweiten Absage zustehenden Heimrechts - in Absprache mit dem Gegner. Geht also doch...


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