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Artikel veröffentlicht am 06.12.2021 um 20:56 Uhr
Nach Lauterbach-Empfehlung: Wird die 2G-plus-Regel auch in Bayern gelockert?
In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen entfällt bereits die zusätzliche Testpflicht nach 2G-plus-Regelung für Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben. Dies könnte nun auch bald für Bayern gelten, wie der Gesundheitsminister des Freistaats, Klaus Holetschek, am Montagabend erklärte. 
Von Marco Galuska
Marco Heumann
Bei der heutigen Konferenz der Gesundheitsminister waren sowohl der scheidende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie dessen designierter Nachfolger Karl Lauterbach vertreten. Ein wesentlicher Punkt war die Testpflicht für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. In Bayern müssen in Bereichen, in denen "2G-plus" gilt, wie im Sport, aktuell auch die Genesenen und Geimpften zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen. Im benachbarten Bundesland Baden-Württemberg gilt dies in jener absoluten Form hingegen nicht. Dort sorgt eine Auffrischungsimpfung bzw. sogar auch eine Genesung bzw. vollständige Impfung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, dafür, dass die zusätzliche Testpflicht unter "2G-plus" entfällt.

Lauterbach: Test nach Boosterimpfung nicht mehr sinnvoll

Auf der heutigen Konferenz der Gesundheitsminister sagte Lauterbach, dass zwei Wochen nach der Boosterimpfung ein zusätzlicher Test nicht mehr sinnvoll sei. "Das ist für uns ein wertvolles Signal vom Bund, dies in den Ländern auch umzusetzen. Wir prüfen das bei uns gerade in Bayern, ob wir dies zeitnah auch in unseren Verordnungen einbinden können", sagte Bayerns Gesundheitsminister Holetschek nach der Konferenz am Montagabend.

Eine entsprechende Erleichterung der 2G-plus-Regelung würde auch direkte Folgen für die Möglichkeiten der Sportausübung in Bayern haben: Für Aktive, für Trainer, aber auch für Zuschauer. Beispielsweise würden unter entsprechender Voraussetzung auch Jugendtrainer dann keinen zusätzlichen Test mehr benötigen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder sind von Testpflicht beim Vereinssport schon jetzt ausgenommen.

Der Freistaat hatte in der vergangenen Woche erst ein neues "Rahmenkonzept Sport" veröffentlicht, indem auf die geltenden Testnachweispflichten verwiesen wird.

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