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Artikel veröffentlicht am 15.02.2022 um 11:38 Uhr
Anpassungen in Bayern: Sport fällt unter 3G, Zuschauer unter 2G
Nach der heutigen Kabinettssitzung verkündete Bayern Ministerpräsident Markus Söder Anpassungen in der Coronastrategie im Freistaat. Unter dem Motto "Einstieg in den Ausstieg" wird auch die Sportausübung ab Donnerstag nicht mehr ausschließlich für Genesene und Geimpfte möglich sein - statt der 2G-Regel gilt dort künftig die 3G-Regelung. Im Bereich der Zuschauer wird aus 2G-plus nun 2G.
Von Marco Galuska
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder
Bildarchiv Bayerischer Landtag
Söder erklärte in der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung: "Die Entwicklung der vergangenen Tage deutet darauf hin, dass die Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreicht und möglicherweise bereits überschritten hat. Die Infektionszahlen sind stabil und mittlerweile auch rückläufig. Gleichzeitig ist die Situation im Gesundheitswesen weiter beherrschbar und es droht keine Überlastung. Insgesamt gibt es Anlass zu Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen wird." Es sei daher notwendig, stufenweise den "Einstieg in den Ausstieg" anzugehen.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.

Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G Sportveranstaltungen für Zuschauer geöffnet. Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

Unter den Bedingungen von 3G wird die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung) zugänglich.

Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben. Die Geltungsdauer der Verordnung wird rechtzeitig vor ihrem bisherigen Ablaufdatum (23. Februar) bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.

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