Wiedereinstieg in den Sport: Was ist ab 8. März erlaubt? - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 05.03.2021 um 15:31 Uhr
Wiedereinstieg in den Sport: Was ist ab 8. März erlaubt?
Was bedeutet der erste Öffnungsschritt ab kommenden Montag (8. März 2021) für den Sport in Bayern? Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) hat mittlerweile Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs veröffentlicht.
Von Marco Galuska
Kein Körperkontakt, keine Umkleiden und Duschen

Grundsätzlich darf das Sportgelände ab 8. März nur zur Ausübung des Sports genutzt werden. Zuschauer sind nicht gestattet, die Vereinsgaststätte bleibt mindestens bis 22. März geschlossen, dann könnte die Außengastronomie bei entsprechenden Inzidenzwerten geöffnet werden.

Was die Nutzung von Umkleiden und Duschen anbelangt, so rät der BLSV vorerst davon ab, da diese nach aktuellem Stand wohl noch geschlossen bleiben müssen. Hier soll noch eine Klärung in den kommenden Tage erfolgen.

Der Sport findet ohne Körperkontakt draußen statt. Bei einer Inzidenz von unter 50 kann dieser in Gruppen von bis zu 10 Personen (über 14 Jahren) stattfinden, bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 können nur maximal 5 Personen aus insgesamt 2 Haushalten den Sport gemeinsam ausüben. Bei Kindern (bis 14 Jahren) können Gruppen von bis zu 20 Personen gebildet werden, aber auch hier gilt vorerst: kein Körperkontakt.

Ausdrücklich erlaubt sind laut den Handlungsempfehlungen des BLSV beispielsweise Passübungen. Grundsätzlich muss ein Rahmenhygienekonzept vorliegen und beachtet werden. Weitere Öffnungsschritte wird es vor dem 22. März nicht geben.
So läuft der Wiedereinstieg in den Sport in Bayern ab 8.3.2021.
BLSV

FAQs des BLSV (Stand: 05.03.2021)

Gilt weiterhin das Allgemeine Abstandsgebot?

Ja, generell gilt weiterhin: Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Es wird außerdem vor der Zusammenkunft ein Schnell-/Selbsttest empfohlen.

Ist der Wettkampfbetrieb für alle Sportarten auch erlaubt?

Nein, der Wettkampfbetrieb über alle Sportarten hinweg ist derzeit noch nicht erlaubt. Dazu zählen auch Turniere oder Freundschaftsspiele. Am 22.03. soll über weitere Lockerungen nachgedacht werden.

Wie ist die 'Gruppenbegrenzung‘ genau zu verstehen?

Die Gruppenbegrenzung auf höchstens 10 Personen bezieht sich auf alle Sportarten hinweg. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Trainingsgruppen max. 10 Personen umfassen. Es werden zudem „feste Trainingsgruppen“ empfohlen. Unter „festen Trainingsgruppen“ werden die im organisierten Sportbetrieb vorhandenen Mannschaften, Kursgruppen, etc. verstanden. Der Trainingsbetrieb in losen, nicht auf einen klar definierten Personenkreis beschränkten und von zur Kontaktnachverfolgung nicht erfassten Personen wird weiterhin nicht empfohlen.

Dürfen Passübungen (z. B. im Fußball, Handball, Basketball) durchgeführt werden?

Das gemeinsame Nutzen von Sportgeräten ist gemäß Rahmenhygienekonzept Sport erlaubt. Das Einhalten der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen heißt aber nicht, dass nach jedem Ballwechsel der Ball desinfiziert werden muss. Vor und nach jedem Training wird dies empfohlen und je nach Trainingsverlauf und Situation können zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll und nötig sein. Wir empfehlen auch, dass sich die Trainingsteilnehmer vor Trainingsbeginn und ggf. auch nach dem Training die Hände desinfizieren („Konzept der sauberen Hände“).

Sind Umkleidekabinen und Duschen weiterhin geschlossen zu halten?

Nach derzeitigem Stand müssen Umkleidekabinen und Duschen geschlossen bleiben. Derzeit findet eine Klärung hierzu statt.

Ab wann werden Zuschauer zu Sportveranstaltungen wieder zugelassen?

Zuschauer sind weiterhin untersagt. Ab dem 22.03. soll über weitere Öffnungen und Lockerungen (u.a. Zuschauer) beraten werden.

Darf ich das Vereinsgelände auch für andere Zwecke nutzen?

Nein. Das Vereinsgelände darf ausschließlich zum Treiben von Sport betreten bzw. genutzt werden. Dabei sind stets die gültigen Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten.

Ab wann darf ich meine Vereinsgaststätte wieder öffnen?

Ab dem 22.03. darf, sofern der Inzidenzwert bei unter 50 liegt, der Außenbereich der Vereinsgaststätte wieder für Gäste geöffnet werden.

Bei einer Inzidenz von 50-100 darf die Außengastronomie nur für Besucher mit vorheriger Terminbuchung (Reservierung) und Kontaktnachverfolgung geöffnet werden. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest erforderlich.

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