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Artikel veröffentlicht am 12.05.2020 um 16:45 Uhr
Eingeschränktes Teamtraining: Rechtsgrundlage bremst den Eifer
Sprichwörtlich ordentlich Staub wirbelte am Freitagabend die Meldung von der Erlaubnis eines eingeschränkten Fußballtrainings zum 11. Mai auf. Seitdem laufen die Telefone heiß, die Verantwortlichen in den Vereinen sind um Aufklärung bemüht, das Innenministerium konnte nicht wirklich helfen und die Kommunen versuchen nun die Grauzone zu entflechten.
Von Marco Galuska
Dienstagabend ist für viele Vereine Trainingstag. In Mittelfranken scheint die Sonne, die Lust auf Fußball wächst verständlicherweise nach zwei Monaten Zwangspause. Das vermeintliche Ende dieser Pause geriet erst wieder in den Fokus durch eine Erklärung des BFV im Zuge einer Videokonferenz mit den Vertretern der Sportfachverbände, "dass Mannschaftssportarten mit dem eingeschränkten Training beginnen können - immer vorausgesetzt, die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter bzw. kreisfreie Städte) vor Ort geben die Sportanlagen explizit für das Fußballtraining frei." Mit jener Meldung, so ist in den Kommentaren zu lesen, habe der BFV den Vereinen einen "Bärendienst" geleistet.

Die rechtliche Grundlage für das Training im Mannschaftssport fehlt

Bei der Suche nach einer verbindlichen Rechtsgrundlage für die allseits überraschende Meldung in Bezug auf den Mannschaftssport war seit Samstag Rätselraten angesagt. Das Bayerische Innenministerium hat auf der Internetseite www.corona-katastrophenschutz.bayern.de unter den FAQs aufgeführt, dass grundsätzlich mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football und so weiter derzeit nicht ausgeführt werden können, es aber möglich wäre, ein kontaktloses Training in Form von Taktik-, Technik- oder Konditionstraining oder ähnlichem abzuhalten, wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens fünf Personen stattfindet (siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php).

"Eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs von Mannschaftssportarten ist vorerst nicht möglich", sagt hingegen Corinna Rösler, Pressesprecherin des Landratsamts in Coburg, gegenüber den Kollegen von anpfiff.info und lässt dabei keinen Zweifel daran, dass die Ankündigung des BFV vom Freitagabend aus Sicht ihrer Behörde gar nicht greifen kann. Denn eine explizite Ausnahmeregelung für den Mannschaftssport liege im maßgeblichen § 9 Abs. 1 der 4. BayIfSMV nicht vor: "Nach § 9 Abs. 1 der 4. BayIfSMV ist der Trainingsbetrieb nur von Individualsportarten, wie. z. B. Golf, Tennis, etc., alleine oder in kleinen Gruppen bis zu fünf Personen zugelassen (incl. Trainer, Betreuer)Diese Regelung gilt ausschließlich nur für den Individualsport und nicht für Mannschaftssportarten. Eine Ausnahmeermächtigung für Kreisverwaltungsbehörden hat der Verordnungsgeber nicht eingerichtet, so dass wir keine Ausnahmen für den Trainingsbetrieb von Mannschaftssportarten, so auch Fußballtraining, erteilen können und dürfen!"

Bislang auch keine Freigabe in Fürth und Nürnberg

Julian Gutbrod, der Leiter des Sportservice der Stadt Fürth, äußerte sich am Dienstag in den Fürther Nachrichten ebenfalls zurückhaltend und bezieht sich dabei ausschließlich auf die seit dem gestrigen Montag definitive Freigabe für den Individualsport an der frischen Luft: "Noch nicht rechtlich bindend geregelt ist, inwieweit nun auch der Übungsbetrieb für Mannschaftssportarten unter freiem Himmel mit besonderen Auflagen gestattet ist, zum Beispiel kontaktloses Training der Fußballer.

Der Sport Service der Stadt Nürnberg vermeldet ausschließlich die Erlaubnis für den kontaktfreien Einzelsport und verweist vorerst weiter nur auf die Seite des Bayerische Innenministeriums.

Eine Nachfrage von fussballn.de bei der Pressestelle beim Bayerische Innenministerium am Montagabend konnte ebenfalls kein Grünes Licht für eingeschränktes Fußballtraining liefern. Vielmehr ergaben sich abstrakte Aussagen, wonach man ebenfalls über die Entwicklung überrascht sei, aber auch generell dazu aufrufe, eher Vorsicht walten zu lassen und vorerst an die Selbstkontrolle und Gewissenhaftigkeit der Vereine appelliere. Gleichwohl habe man zur Kenntnis genommen, dass die Verbände strenge Regeln auferlegt haben und an einer Einhaltung der Maßnahmen größtes Interesse zeigen.

Vorwort im BFV-Leitfaden geändert - Datum gestrichen


Auch der BFV reagierte. Der am Freitagabend in einer Erstfassung veröffentlichte Leitfaden wurde, wie angekündigt, inzwischen weiter aktualisiert. Schon allein das am Montag aktualisierte Vorwort vermittelt nun ein noch höheres Maß an Zurückhaltung, der explizite Hinweis auf die vierte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das genannte Datum entfällt darin: "der Fußball besitzt hierzulande eine große gesellschaftliche Bedeutung. Daher ist es Aufgabe aller Vereine und Fußballer, verantwortungsvoll mit den gewonnen Freiheiten umzugehen. Je mehr wir dieser Verantwortung nachkommen, desto eher können weitere Erleichterungen auf dem Weg zu einem regulären Spielbetrieb vorgenommen werden. Das Virus können wir nur gemeinsam bezwingen – im Team." 

Zum Vergleich, der Tenor der Erstfassung vom Freitag war da noch eine Spur forscher: "Nach Wochen des nötigen Wartens und der verständlichen Ungeduld freuen wir uns sehr, dass ab 11. Mai 2020 der Trainingsbetrieb in den bayerischen Fußballvereinen wieder aufgenommen werden kann. Grundlage hierfür ist die Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aus der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung"

Zudem hat der BFV in seinem aktualisierten Leitfaden weitere inhaltliche Anpassungen vorgenommen. So wird beispielsweise auch nicht mehr allein von "Tipps zur inhaltlichen Gestaltung der Trainingseinheiten" gesprochen, sondern "Vorgaben für Trainingseinheiten" (siehe Infokasten) vermittelt. Durch jene Erweiterungen umfassen die "Hinweise zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs in Bayern" mittlerweile sechs Seiten.

Beispiel Hersbruck: Erste Vereine machen weiter bis nach Pfingsten dicht

Was bei all der Diskussion und Aufregung der letzten Tage fast schon zur Randnotiz wurde, bleibt aber der Fakt, dass weiterhin kein Verein verpflichtet ist, unter den aktuellen Umständen ein Training anzubieten. Vielmehr gilt es einige Aspekte vor der Wiederaufnahme zu berücksichtigen, ehe der eingeschränkte Trainingsbetrieb anhand der Vorgaben wieder aufgenommen werden kann.

Um Klarheit zu schaffen, hat beispielsweise der 1. FC Hersbruck seinen Mitgliedern die Öffnung des Sportgeländes für den Trainingsbetrieb frühestens für die Zeit nach dem Ende der Pfingstferien in Aussicht gestellt: "In Anbetracht der Tatsache, dass der Spielbetrieb erst wieder ab dem 01.09.20 fortgesetzt wird und ein Trainingsbetrieb nur unter strengen Auflagen, verbunden mit hohem Aufwand, durchzuführen wäre, haben wir uns entschieden, vorerst kein eingeschränktes Mannschaftstraining in Kleingruppen durchzuführen. Eine Öffnung für den Trainingsbetrieb ist frühestens nach dem Ende der Pfingstferien, ab dem 15.06.2020, vorgesehen. Dann hoffentlich verbunden mit weiteren Lockerungen für ein sinnvolles Mannschaftstraining."

Solidarität unter Nachbarvereinen


Im Nürnberger Norden haben bereits die ersten Vereine untereinander Kontakt aufgenommen und streben eine ähnliche gemeinsame Erklärung wie Hersbruck an, um "wieder Ruhe in die Vereine" zu bekommen und sich bei der schrittweisen Rückkehr zum Fußballtraining nachbarschaftlich solidarisch zu zeigen. Bei Tuspo Nürnberg beispielsweise ist ebenfalls kein Trainingsbetrieb vor Mitte Juni geplant. Viele Nachbarn werden folgen, solange vieles ungeklärt ist und man sich auf diese Weise dann besser gegenseitig absichert.

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Vorgaben für Trainingseinheiten

• Alle Trainingsangebote werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.
• Die Spieler dürfen sich beim Beginn des Trainings nicht wie üblich händisch begrüßen. Auch das klassische „Eck“ darf nicht durchgeführt werden, da die Abstände nicht eingehalten werden können.
• Auch beim gemeinsamen Tragen von Toren ist der Mindestabstand einzuhalten.
• Jeder soll sein eigenes Leibchen mitbringen und waschen. Ein Leibchenwechsel während des
Trainings darf nicht stattfinden.
• Jeder soll sein eigenes Getränk mitbringen und darauf achten, dass es nicht zu Verwechslungen kommt.
• Durch die Bildung von Kleingruppen beim Training (bis zu fünf Personen inkl. Trainer/Betreuer), die im Optimalfall auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen. Um Infektionsketten leichter nachverfolgen zu können, sollte eine Trainingsliste erstellt werden, auf der notiert wird,
wer bei welcher Trainingseinheit anwesend war.
• Ein Trainer/Übungsleiter ist für seine Kleingruppe (bis zu fünf Personen inklusive Trainer/Betreuer) zuständig. Die Zuständigkeit des Trainers/Betreuers darf zwei Gruppen nicht übersteigen. Die beiden Kleingruppen müssen streng getrennt voneinander trainiert werden.
• Auf einer (regulären) Sportplatzhälfte können maximal zwei Kleingruppen trainieren. Bei kleineren Fußballplätzen (insb. Kleinfeld) jeweils nur eine Kleingruppe.
• Die Belegung eines Sportplatzes erfolgt durch maximal vier Kleingruppen. Jede Kleingruppe besteht aus maximal fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer).
• Wir empfehlen, dass bei vier Kleingruppen pro Sportplatz auch zwei Trainer/Betreuer auf dem Feld sind, um die Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten.
• Erlaubt sind nur Übungsformen ohne Gegenspieler unter Einhaltung des Mindestabstandes (z.B. Passspiel/Torschuss).
• Nicht erlaubt ist das klassische Fußball spielen („Abschlussspiel“), auch nicht unter Einhaltung der Mindestabstände.
• Gerade bei den ersten Trainingseinheiten ist auf eine angemessene Belastungssteuerung zu achten – geringe Intensitäten werden empfohlen.
• Das Training muss zwingend kontaktfrei gestaltet werden, d. h. trainiert werden insb. keine Zweikämpfe.
• Die Spieler bewegen die Bälle auf dem Platz ausschließlich mit dem Fuß.
• Ein- oder Zuwürfe sind nicht Gegenstand der Trainingsformen.
• Kopfbälle werden im Training nicht durchgeführt (hier ist die Infektionsgefahr besonders hoch!).
• Der Mindestabstand ist besonders auch bei wartenden Spielern zu beachten.
• Neben den Übungsformen mit Ball und ohne Gegenspieler können Konditionstraining, Athletiktraining und Individualtraining unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln Gegenstand des Trainings sein.
• Trainingsformen, die die Abstandsregel beachten, sind möglich (z. B. Spielformen mit Zonen und einer Zone pro Spieler, „Tischkicker“), „Fußball-Tennis“ ist nur im 1:1 und nur mit dem Fuß möglich.

(abgerufen am 12.05.16.30 Uhr unter: https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/corona-pandemie/bfv_hinweise_training_v13.pdf )


Andere Kreise im Überblick

Die Kollegen von anpfiff.info haben einen kleinen Überblick über andere Gebiete in Franken zusammengestellt.

Stadt Coburg: Die Benno-Benz-Anlage (Anger) sowie die Dr-Stocke-Anlage (inklusive Kunstrasen) dürfen zwar für Individualsport, nicht aber für Mannschaftssportarten genutzt werden. 

Stadt Bamberg: Anfragenden Stadt-Vereinen wurde mitgeteilt, dass eine Freigabe der Plätze zum jetzigen Zeitpunkt für Mannschaftssportarten nicht vorliegt.

Landkreis Kronach: Hier bleiben Sportanlagen, die im Besitz von Kommunen sind, auch weiterhin für den Mannschaftssport geschlossen. Über Anlagen, die in Vereinsbesitz sind, entscheiden die Vereine. Werden die Vorgaben des BFV-Konzepts eingehalten, kann auf den Plätzen trainiert werden.

Landkreis Lichtenfels:
 Von Seiten der Lichtenfelser Behörde gibt es keine zusätzlichen Regelungen oder Sperrungen. Man vertraue den Verantwortlichen der Vereine vor Ort und gehe davon aus, dass die vom BFV festgelegten Vorgaben dort zuverlässig umgesetzt werden. 

Landkreis Haßberge: Von Kreisseite wird es keine Einschränkungen geben. Die Entscheidung soll von den Kommunen direkt vor Ort getroffen werden.

Stadt Schweinfurt: In der Kugellagerstadt sind die Anlagen seit Montag nutzbar. "Die Stadt Schweinfurt gibt ihre Sportplätze unter entsprechenden Auflagen wieder frei", erklärte die stellvertretende Stadtsprecherin Kristina Dietz auf Anfrage der Mainpost, Die Vereine wurden schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, was in welcher Form wieder erlaubt werden kann.

Landkreis Schweinfurt: 
Aktuell sind die Sportplätze im Landkreis, egal ob es öffentliche Plätze oder Vereinsanlagen sind, noch nicht wieder für den Trainingsbetrieb im Fußball, egal in welcher Form, freigegeben.

VG Hollfeld:
 Die drei Bürgermeister auf dem Gebiet der VG Hollfeld (sieben Vereine des Spielkreises 1 BABTKU) sind sich einig, die Empfehlung an die Vereine auszusprechen - da die Entscheidung darüber an anderer Stelle erfolgen muss - die Sportanlagen für Mannschaftssport zumindest für die kommenden 14 Tage nicht zu nutzen. Es seien erst noch Fragen (bspw. zur Haftung) zu klären, dazu sei der Aufwand für die Vereine, die Hygienevorschriften umzusetzen, wohl gerade im Hinblick auf den sportlichen Gegenwert eines Einstiegs zum jetzigen Zeitpunkt zu hoch. 

Kreis 1 BA/BT-KU: 
KV Manfred Neumeister will sich informieren und bei den Behörden nachfragen, wie die konkrete Lage zu bewerten ist. "Und in den Kreis 1 wirken sieben Landkreise, etliche Städte und an die 200 Kommunen mit ihren unterschiedlichsten Ansichten mit rein... Ich kann als Vorsitzender, der auch im Stadt-, Kreisrat und Bezirkstag sitzt, meinen Vereinen nur raten, keinen Schnellschuss zu machen - so, wie es der BFV in dieser Angelegenheit leider gemacht hat. Denn nun ist es so: Der BFV macht diese Bekanntgabe, von der wir in den Kreisen erst über die Medien oder von der BFV-Homepage erfahren, weil die Basis von oben nicht mitgenommen wird - und die Vereine melden sich dann bei uns, weil sie verunsichert sind. Es entsteht ein Wirrwarr, dabei sind die Vereine auf der Suche nach Klarheit. Und klar scheint das eine oder andere eben noch nicht zu sein. Auch wir können Plätze nicht freigeben oder Training verbieten, aber ich kann den Vereinen nur empfehlen, abzuwarten, bis eine klare, verbindliche Entscheidung vorliegt. In Ermangelung einer solchen und der langen Zeit bis zum geplanten Re-Start ist ein Trainingseinstieg in dieser Form nicht anzuraten!" 

Landkreis Kitzingen:
Corinna Petzold, Pressesprecherin des Landratsamtes in Kitzingen, äußert sich folgendermaßen: "Wir werden nicht jede einzelne Sportstätte freigeben. Sie sind, laut des Infektionsschutzgesetzes, gesperrt. Sollte ein Verein jedoch die elf Ausnahmeregelungen erfüllen, spricht nichts gegen Training. Zwar hat der Bayerische Fußballverband veröffentlicht, dass wir die Sportanlagen freigeben müssen, aber dem ist nicht so. Im § 9 der 4. BayIfSMV ist das entsprechend geregelt. Durch die vorgegebenen Regelungen wird Fußball nahezu zum Individualsport. Da es in der vergangenen Woche in Kitzingen keine gemeldete Neuinfizierung gab, legen wir das Gesetz sehr weit und großzügig aus. Es gab auch schon einige Anfragen, die wir derartig beantwortet haben."

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