• Alle Trainingsangebote werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.
• Die Spieler dürfen sich beim Beginn des Trainings nicht wie üblich händisch begrüßen. Auch das klassische „Eck“ darf nicht durchgeführt werden, da die Abstände nicht eingehalten werden können.
• Auch beim gemeinsamen Tragen von Toren ist der Mindestabstand einzuhalten.
• Jeder soll sein eigenes Leibchen mitbringen und waschen. Ein Leibchenwechsel während des
Trainings darf nicht stattfinden.
• Jeder soll sein eigenes Getränk mitbringen und darauf achten, dass es nicht zu Verwechslungen kommt.
• Durch die Bildung von Kleingruppen beim Training (bis zu fünf Personen inkl. Trainer/Betreuer), die im Optimalfall auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen. Um Infektionsketten leichter nachverfolgen zu können, sollte eine Trainingsliste erstellt werden, auf der notiert wird,
wer bei welcher Trainingseinheit anwesend war.
• Ein Trainer/Übungsleiter ist für seine Kleingruppe (bis zu fünf Personen inklusive Trainer/Betreuer) zuständig. Die Zuständigkeit des Trainers/Betreuers darf zwei Gruppen nicht übersteigen. Die beiden Kleingruppen müssen streng getrennt voneinander trainiert werden.
• Auf einer (regulären) Sportplatzhälfte können maximal zwei Kleingruppen trainieren. Bei kleineren Fußballplätzen (insb. Kleinfeld) jeweils nur eine Kleingruppe.
• Die Belegung eines Sportplatzes erfolgt durch maximal vier Kleingruppen. Jede Kleingruppe besteht aus maximal fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer).
• Wir empfehlen, dass bei vier Kleingruppen pro Sportplatz auch zwei Trainer/Betreuer auf dem Feld sind, um die Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten.
• Erlaubt sind nur Übungsformen ohne Gegenspieler unter Einhaltung des Mindestabstandes (z.B. Passspiel/Torschuss).
• Nicht erlaubt ist das klassische Fußball spielen („Abschlussspiel“), auch nicht unter Einhaltung der Mindestabstände.
• Gerade bei den ersten Trainingseinheiten ist auf eine angemessene Belastungssteuerung zu achten – geringe Intensitäten werden empfohlen.
• Das Training muss zwingend kontaktfrei gestaltet werden, d. h. trainiert werden insb. keine Zweikämpfe.
• Die Spieler bewegen die Bälle auf dem Platz ausschließlich mit dem Fuß.
• Ein- oder Zuwürfe sind nicht Gegenstand der Trainingsformen.
• Kopfbälle werden im Training nicht durchgeführt (hier ist die Infektionsgefahr besonders hoch!).
• Der Mindestabstand ist besonders auch bei wartenden Spielern zu beachten.
• Neben den Übungsformen mit Ball und ohne Gegenspieler können Konditionstraining, Athletiktraining und Individualtraining unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln Gegenstand des Trainings sein.
• Trainingsformen, die die Abstandsregel beachten, sind möglich (z. B. Spielformen mit Zonen und einer Zone pro Spieler, „Tischkicker“), „Fußball-Tennis“ ist nur im 1:1 und nur mit dem Fuß möglich.
(abgerufen am 12.05.16.30 Uhr unter: https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/corona-pandemie/bfv_hinweise_training_v13.pdf )
Die Kollegen von anpfiff.info haben einen kleinen Überblick über andere Gebiete in Franken zusammengestellt.
Stadt Coburg: Die Benno-Benz-Anlage (Anger) sowie die Dr-Stocke-Anlage (inklusive Kunstrasen) dürfen zwar für Individualsport, nicht aber für Mannschaftssportarten genutzt werden.
Stadt Bamberg: Anfragenden Stadt-Vereinen wurde mitgeteilt, dass eine Freigabe der Plätze zum jetzigen Zeitpunkt für Mannschaftssportarten nicht vorliegt.
Landkreis Kronach: Hier bleiben Sportanlagen, die im Besitz von Kommunen sind, auch weiterhin für den Mannschaftssport geschlossen. Über Anlagen, die in Vereinsbesitz sind, entscheiden die Vereine. Werden die Vorgaben des BFV-Konzepts eingehalten, kann auf den Plätzen trainiert werden.
Landkreis Lichtenfels: Von Seiten der Lichtenfelser Behörde gibt es keine zusätzlichen Regelungen oder Sperrungen. Man vertraue den Verantwortlichen der Vereine vor Ort und gehe davon aus, dass die vom BFV festgelegten Vorgaben dort zuverlässig umgesetzt werden.
Landkreis Haßberge: Von Kreisseite wird es keine Einschränkungen geben. Die Entscheidung soll von den Kommunen direkt vor Ort getroffen werden.
Stadt Schweinfurt: In der Kugellagerstadt sind die Anlagen seit Montag nutzbar. "Die Stadt Schweinfurt gibt ihre Sportplätze unter entsprechenden Auflagen wieder frei", erklärte die stellvertretende Stadtsprecherin Kristina Dietz auf Anfrage der Mainpost, Die Vereine wurden schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, was in welcher Form wieder erlaubt werden kann.
Landkreis Schweinfurt: Aktuell sind die Sportplätze im Landkreis, egal ob es öffentliche Plätze oder Vereinsanlagen sind, noch nicht wieder für den Trainingsbetrieb im Fußball, egal in welcher Form, freigegeben.
VG Hollfeld: Die drei Bürgermeister auf dem Gebiet der VG Hollfeld (sieben Vereine des Spielkreises 1 BABTKU) sind sich einig, die Empfehlung an die Vereine auszusprechen - da die Entscheidung darüber an anderer Stelle erfolgen muss - die Sportanlagen für Mannschaftssport zumindest für die kommenden 14 Tage nicht zu nutzen. Es seien erst noch Fragen (bspw. zur Haftung) zu klären, dazu sei der Aufwand für die Vereine, die Hygienevorschriften umzusetzen, wohl gerade im Hinblick auf den sportlichen Gegenwert eines Einstiegs zum jetzigen Zeitpunkt zu hoch.
Kreis 1 BA/BT-KU: KV Manfred Neumeister will sich informieren und bei den Behörden nachfragen, wie die konkrete Lage zu bewerten ist. "Und in den Kreis 1 wirken sieben Landkreise, etliche Städte und an die 200 Kommunen mit ihren unterschiedlichsten Ansichten mit rein... Ich kann als Vorsitzender, der auch im Stadt-, Kreisrat und Bezirkstag sitzt, meinen Vereinen nur raten, keinen Schnellschuss zu machen - so, wie es der BFV in dieser Angelegenheit leider gemacht hat. Denn nun ist es so: Der BFV macht diese Bekanntgabe, von der wir in den Kreisen erst über die Medien oder von der BFV-Homepage erfahren, weil die Basis von oben nicht mitgenommen wird - und die Vereine melden sich dann bei uns, weil sie verunsichert sind. Es entsteht ein Wirrwarr, dabei sind die Vereine auf der Suche nach Klarheit. Und klar scheint das eine oder andere eben noch nicht zu sein. Auch wir können Plätze nicht freigeben oder Training verbieten, aber ich kann den Vereinen nur empfehlen, abzuwarten, bis eine klare, verbindliche Entscheidung vorliegt. In Ermangelung einer solchen und der langen Zeit bis zum geplanten Re-Start ist ein Trainingseinstieg in dieser Form nicht anzuraten!"
Landkreis Kitzingen: Corinna Petzold, Pressesprecherin des Landratsamtes in Kitzingen, äußert sich folgendermaßen: "Wir werden nicht jede einzelne Sportstätte freigeben. Sie sind, laut des Infektionsschutzgesetzes, gesperrt. Sollte ein Verein jedoch die elf Ausnahmeregelungen erfüllen, spricht nichts gegen Training. Zwar hat der Bayerische Fußballverband veröffentlicht, dass wir die Sportanlagen freigeben müssen, aber dem ist nicht so. Im § 9 der 4. BayIfSMV ist das entsprechend geregelt. Durch die vorgegebenen Regelungen wird Fußball nahezu zum Individualsport. Da es in der vergangenen Woche in Kitzingen keine gemeldete Neuinfizierung gab, legen wir das Gesetz sehr weit und großzügig aus. Es gab auch schon einige Anfragen, die wir derartig beantwortet haben."