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Artikel veröffentlicht am 07.05.2020 um 12:15 Uhr
Trotz NRW-Vorstoß: Ligenfußball in Bayern nicht vor September
Während NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am gestrigen Mittwoch bereits einen Stufenplan bis zur Wiederaufnahme von Sportarten mit Körperkontakt zum 30. Mai erklärt hat, stehen für Bayern nun zumindest die ersten Schritte zur Wiederaufnahme der individuellen Sportaktivitäten fest. Für den Fußball ist derweil nur klar, dass der Wiedereinstieg in die Saison nicht vor dem 1. September stattfinden wird.
Von Marco Galuska
anpfiff.info
Die ersten Schritte zurück zum Breitensport stehen in Bayern unmittelbar bevor, wie der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) heute vermeldet. Ab kommender Woche können Sportvereine wieder unter Einhaltung der Vorgaben Sport anbieten. Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben.

Nach wie vor sind Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios geschlossen. Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen ist ebenfalls weiterhin grundsätzlich untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter genauen Voraussetzungen (siehe dazu Infobox: "Was ist erlaubt?")

Höchstmaß an Eigenverantwortung als Basis für weitere Schritte

Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung sei ein wichtiger Startschuss für die Wiederaufnahme des Sports. Der BLSV appelliert ausdrücklich "an alle Sportlerinnen und Sportler, bei diesen ersten Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen." Gerade die in dieser Woche bekannt gewordenen Aufnahmen aus der Kabine des Bundesligisten Hertha BSC lieferten hierzu eben gerade keine Vorbildfunktion und könnten den Plan zu einer weiteren Rückkehr zum Mannschaftssport gefährden. "Unsere Aufgabe, jetzt gemeinsam mit der Politik weitere Konzepte zu entwickeln, werden wir mit Hochdruck angehen", verspricht der BLSV und hat für seine Vereinen und Sportfachverbände Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs auf Basis der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erstellt. Auf der Corona-Info Seite des BLSV finden Sie dazu alle ständig aktualisierten Informationen: https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

BLSV-Meldeportal wird zum 10. Mai 2020 eingestellt

Im Zuge des am 16. März in Bayern ausgerufenen Katastrophenfalls hat der BLSV eine digitale Meldeplattform bereitgestellt, um die zu erwartenden finanziellen Schäden entsprechend zu beziffern. Hierzu sind bislang rund 3000 Meldungen eingegangen und ein potentieller Schaden von etwa 200 Millionen Euro wurde prognostiziert. "Das BLSV-Meldeportal hat somit als digitales Meldeorgan zu dieser positiven Entwicklung beitragen können und wird nun zum 10. Mai geschlossen", vermeldet der BLSV in seiner heutigen Information an die Sportvereine. Mehr dazu auch hier!

Fußball-Ligen starten nicht vor dem 1. September

Der Fußball muss sich in Bayern indes noch ein wenig gedulden, auch wenn die gestrige Meldung des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet, wonach die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt ab dem 30. Mai wieder gestattet sei, freilich Begehrlichkeiten geweckt hat. Ein Datum für einen Start des Trainingsbetriebs in Bayern steht bislang noch nicht fest.

Der Bayerische Fußball-Verband hat am gestrigen Mittwoch die offiziellen Anpassungen in der Spielordnung bekannt gegeben. Nach §13 Nr. 1 endet aufgrund der Covid-19-Pandemie das Spieljahr 2019/2020 nicht am 30.06.2020. Die Saison wird mindestens bis zum 31.08.2020 ausgesetzt und danach frühestens ab dem 1. September 2020 mit einer Vorankündigung von mindestens vier Wochen fortgeführt. Das Spieljahr 2020/2021 beginnt frühestens nach Abschluss des Spieljahres 2019/2020 und kann in verkürzter und/oder geänderter Form ausgespielt werden oder ganz entfallen. Eine Entscheidung über eine Austragung der Saison 2020/2021 in verkürzter und/oder geänderter Form ist spätestens drei Wochen nach Fortsetzung des Spielbetriebs der Saison 2019/2020 zu treffen, wobei sicherzustellen ist, dass das Spieljahr 2019/2020 vorrangig zu Ende gespielt wird. Für den Spielbetrieb der Junioren, der Senioren, im Freizeitfußball, im Firmen-und Behördenfußball sowie für den Spielbetrieb der Regionalliga Bayern können davon abweichende Regelungen beschlossen werden.

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Was ist ab 11. Mai erlaubt?

Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

• Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
• Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
• Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
• kontaktfreie Durchführung
• keine Nutzung von Umkleidekabinen
• konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
• keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
• Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
• keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
• keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
• keine Zuschauer


FAQs des BLSV


Die zehn Leitplanken des DOSB

Distanzregeln einhalten
Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

Körperkontakte müssen unterbleiben
Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

Mit Freiluftaktivitäten starten
Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.

Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen
und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschaftsund Gemeinschaftsräume.

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.

Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

Trainingsgruppen verkleinern
Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

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