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Artikel veröffentlicht am 14.03.2020 um 14:15 Uhr
Der BFV beantwortet Fragen: Antworten zur Aussetzung des Spielbetriebs
UPDATE Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat als Vorsorgemaßnahme hinsichtlich der weiter steigenden Zahl von Corona-Infizierten und der dynamischen Lageentwicklung den kompletten Spielbetrieb bis mindestens einschließlich 23. März 2020 im ganzen Freistaat ausgesetzt. Hier gibt’s Antworten auf die drängendsten Fragen zum Thema. Mittlerweile gibt es ein Update der Fragen und Antworten.
Von PM BFV / SB
Welche Spiele sind von der Maßnahme betroffen?
Ausgesetzt werden alle offiziellen Liga- und Pokalspiele im Freistaat auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle Spielklassen von der Regionalliga Bayern bis hinunter in die C-Klasse – und zwar in allen Altersklassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren.
 
Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?
Natürlich liegt es im Interesse des BFV und seiner Vereine, dass Nachholtermine gefunden werden, alle Spiele der Saison 2019/20 ausgetragen werden und die Spielzeit regulär beendet wird. Stand jetzt ist es allerdings nicht möglich, eine Einschätzung abzugeben, ob und inwieweit die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Einklang mit den Empfehlungen bzw. Vorgaben der zuständigen Behörden zu bringen ist.
 
Warum wurde die Entscheidung jetzt getroffen?

Bis Freitagvormittag (13. März 2020) wurden von der Bayerischen Staatsregierung Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern flächendeckend abgesagt, was auf den überwiegenden Großteil der Amateurfußballspiele in Bayern nicht zutrifft. Zudem stellten sich die extrem unterschiedlichen Lagebeurteilungen und Vorgehensweisen der lokalen Behörden als problematisch und zunehmend belastend für den BFV und seine Vereine heraus. Beispielsweise wurde in der am Donnerstag abgehaltenen Telefonkonferenz mit allen 18 bayerischen Regionalligisten deutlich, dass die Handhabung der 1000-Besuchergrenze für Veranstaltung bayernweit von den lokalen Ansprechpartnern und kommunalen Behörden für die Vereine höchst unterschiedlich interpretiert wird. Heute hat Bayerns Ministerpräsident entschieden und weitergehende Maßnahmen erlassen. Demnach sind Veranstaltungen mit über 100 Besuchern untersagt, Zusammenkünfte mit unter 100 Besuchern dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese absolut notwendig sind. Gegebenenfalls sind solche Veranstaltung sogar genehmigungspflichtig.
 
Warum erfolgt die Aussetzung nur bis zum 23. März und nicht länger?

Wir erleben bei der Verbreitung des Coronavirus‘ eine extrem dynamische Lage, auf die entsprechend flexibel reagiert werden muss. Die Aussetzung bis 23. März gibt eine erste Planungssicherheit für alle Beteiligten. Gleichzeitig bleibt anders als bei einer Generalabsage auch die Möglichkeit erhalten, auf eine Lageverbesserung zu reagieren. Grundsätzlich hat der Schutz der Gesundheit für den Bayerischen Fußball-Verband Priorität, der BFV ist aber auch verpflichtet, im Sinne seiner Verantwortung für die Vereine und Mitglieder entsprechend der Rahmenbedingungen einen geordneten Spielbetrieb zu ermöglichen bzw. aufrechtzuerhalten. Der BFV wird täglich mehrmals die Lage beurteilen und weitergehende Entscheidung mit Planungssicherheit für alle Beteiligten treffen.
 
Ist eine Verlängerung der Aussetzung möglich?
Ja! Der Bayerische Fußball-Verband beurteilt die aktuelle Lage permanent und steht dafür in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und befolgt selbstredend alle staatlichen Anordnungen und Empfehlungen. Wenn es nötig ist, wird der BFV die Aussetzung verlängern oder möglicherweise auch den Spielbetrieb komplett einstellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aktuell diese Lage noch nicht gegeben ist.
 
Betrifft das auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?
Freundschaftsspiele und Testspiele sind keine offiziellen Verbandsspiele und unterliegen deshalb nur bedingt den Regelungen und der Zuständigkeit des Bayerischen Fußball-Verbandes. Allerdings wird der BFV für Freundschafts- und Testspiele für den Zeitraum, in dem der offizielle Spielbetrieb ausgesetzt ist, keine Unparteiischen stellen. Der BFV rät auch allen Vereinen ab, in diesem Zeitraum Freundschafts- oder Testspiele zu bestreiten. Aktuell sollte jeder seinen Beitrag dazu leisten, um die Verbreitung des Conoravirus‘ einzudämmen bzw. zu verlangsamen. Der Fußball darf sich hier nicht ausnehmen.
 
Dürfen Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten?
Eine bindende Regelung für den Trainingsbetrieb gibt es nicht. Dennoch empfiehlt der BFV seinen Vereinen ausdrücklich, den Trainingsbetrieb in sämtlichen Altersklassen vorerst bis zum 23. März auszusetzen. Gleichzeitig verweist der BFV darauf, dass unter Umständen auch Trainingseinheiten (Veranstaltungen unter 100 Personen!) von den kommunalen Behörden genehmigt werden müssen, wie Ministerpräsident Markus Söder heute erklärt hat. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Kommune.
 
Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf die bayerische Talentförderung?
Auch die Lehrgangsmaßnahmen und Stützpunkttrainings werden bayernweit vorerst ausgesetzt, bis auf weiteres geschlossen bleibt ebenso die Sportschule Oberhaching. Wann die Maßnahmen der Talentförderung wieder aufgenommen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Hier erhalten alle Betroffenen entsprechende Mitteilungen direkt zugestellt.
 
Schulungen, sonstige BFV-Veranstaltungen?
Generell sind auch alle BFV-Schulungen und -Bildungsangebote abgesagt. Im Einzelfall wird jedoch geprüft, ob eine Veranstaltung als Webinar abgehalten werden kann. Angemeldete Teilnehmer für eine Schulung oder Bildungsmaßnahme werden über die weitere Vorgehensweise per E-Mail informiert.
 
Meine Kommune hat die Sportanlage bis zum 19. April gesperrt. Wie geht es dann weiter?
Auch wenn die Aussetzung des Spielbetriebs durch den BFV vorerst nur bis mindestens zum 23. März gilt, wird bei einer Sperrung der Anlage durch die Kommune über den 23. März hinaus natürlich auch der Spielbetrieb in diesem Zeitraum weiter ausgesetzt bleiben.

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