Welche Spiele sind von der Maßnahme betroffen?
Ausgesetzt werden alle offiziellen Liga- und Pokalspiele im Freistaat
auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle
Spielklassen von der Regionalliga Bayern bis hinunter in die C-Klasse –
und zwar in allen Altersklassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und
Junioren.
Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?
Natürlich liegt es im Interesse des BFV und seiner Vereine, dass
Nachholtermine gefunden werden, alle Spiele der Saison 2019/20
ausgetragen werden und die Spielzeit regulär beendet wird. Stand jetzt
ist es allerdings nicht möglich, eine Einschätzung abzugeben, ob und
inwieweit die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Einklang mit den
Empfehlungen bzw. Vorgaben der zuständigen Behörden zu bringen ist.
Warum wurde die Entscheidung jetzt getroffen?
Bis Freitagvormittag (13. März 2020) wurden von der Bayerischen
Staatsregierung Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern
flächendeckend abgesagt, was auf den überwiegenden Großteil der
Amateurfußballspiele in Bayern nicht zutrifft. Zudem stellten sich die
extrem unterschiedlichen Lagebeurteilungen und Vorgehensweisen der
lokalen Behörden als problematisch und zunehmend belastend für den BFV
und seine Vereine heraus. Beispielsweise wurde in der am Donnerstag
abgehaltenen Telefonkonferenz mit allen 18 bayerischen Regionalligisten
deutlich, dass die Handhabung der 1000-Besuchergrenze für Veranstaltung
bayernweit von den lokalen Ansprechpartnern und kommunalen Behörden für
die Vereine höchst unterschiedlich interpretiert wird. Heute hat Bayerns
Ministerpräsident entschieden und weitergehende Maßnahmen erlassen.
Demnach sind Veranstaltungen mit über 100 Besuchern untersagt,
Zusammenkünfte mit unter 100 Besuchern dürfen nur durchgeführt werden,
wenn diese absolut notwendig sind. Gegebenenfalls sind solche
Veranstaltung sogar genehmigungspflichtig.
Warum erfolgt die Aussetzung nur bis zum 23. März und nicht länger?
Wir erleben bei der Verbreitung des Coronavirus‘ eine extrem dynamische
Lage, auf die entsprechend flexibel reagiert werden muss. Die
Aussetzung bis 23. März gibt eine erste Planungssicherheit für alle
Beteiligten. Gleichzeitig bleibt anders als bei einer Generalabsage auch
die Möglichkeit erhalten, auf eine Lageverbesserung zu reagieren.
Grundsätzlich hat der Schutz der Gesundheit für den Bayerischen
Fußball-Verband Priorität, der BFV ist aber auch verpflichtet, im Sinne
seiner Verantwortung für die Vereine und Mitglieder entsprechend der
Rahmenbedingungen einen geordneten Spielbetrieb zu ermöglichen bzw.
aufrechtzuerhalten. Der BFV wird täglich mehrmals die Lage beurteilen
und weitergehende Entscheidung mit Planungssicherheit für alle
Beteiligten treffen.
Ist eine Verlängerung der Aussetzung möglich?
Ja! Der Bayerische Fußball-Verband beurteilt die aktuelle Lage
permanent und steht dafür in engem Austausch mit den zuständigen
Behörden und befolgt selbstredend alle staatlichen Anordnungen und
Empfehlungen. Wenn es nötig ist, wird der BFV die Aussetzung verlängern
oder möglicherweise auch den Spielbetrieb komplett einstellen. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass aktuell diese Lage noch nicht
gegeben ist.
Betrifft das auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?
Freundschaftsspiele und Testspiele sind keine offiziellen
Verbandsspiele und unterliegen deshalb nur bedingt den Regelungen und
der Zuständigkeit des Bayerischen Fußball-Verbandes. Allerdings wird der
BFV für Freundschafts- und Testspiele für den Zeitraum, in dem der
offizielle Spielbetrieb ausgesetzt ist, keine Unparteiischen stellen.
Der BFV rät auch allen Vereinen ab, in diesem Zeitraum Freundschafts-
oder Testspiele zu bestreiten. Aktuell sollte jeder seinen Beitrag dazu
leisten, um die Verbreitung des Conoravirus‘ einzudämmen bzw. zu
verlangsamen. Der Fußball darf sich hier nicht ausnehmen.
Dürfen Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten?
Eine bindende Regelung für den Trainingsbetrieb gibt es nicht. Dennoch
empfiehlt der BFV seinen Vereinen ausdrücklich, den Trainingsbetrieb in
sämtlichen Altersklassen vorerst bis zum 23. März auszusetzen.
Gleichzeitig verweist der BFV darauf, dass unter Umständen auch
Trainingseinheiten (Veranstaltungen unter 100 Personen!) von den
kommunalen Behörden genehmigt werden müssen, wie Ministerpräsident
Markus Söder heute erklärt hat. Die Zuständigkeit liegt hier bei der
Kommune.
Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf die bayerische Talentförderung?
Auch die Lehrgangsmaßnahmen und Stützpunkttrainings werden bayernweit
vorerst ausgesetzt, bis auf weiteres geschlossen bleibt ebenso die
Sportschule Oberhaching. Wann die Maßnahmen der Talentförderung wieder
aufgenommen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Hier
erhalten alle Betroffenen entsprechende Mitteilungen direkt zugestellt.
Schulungen, sonstige BFV-Veranstaltungen?
Generell sind auch alle BFV-Schulungen und -Bildungsangebote abgesagt.
Im Einzelfall wird jedoch geprüft, ob eine Veranstaltung als Webinar
abgehalten werden kann. Angemeldete Teilnehmer für eine Schulung oder
Bildungsmaßnahme werden über die weitere Vorgehensweise per E-Mail
informiert.
Meine Kommune hat die Sportanlage bis zum 19. April gesperrt. Wie geht es dann weiter?
Auch wenn die Aussetzung des Spielbetriebs durch den BFV vorerst nur bis mindestens zum 23. März gilt, wird bei einer Sperrung der Anlage durch die Kommune
über den 23. März hinaus natürlich auch der Spielbetrieb in diesem
Zeitraum weiter ausgesetzt bleiben.
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