„Vor dem Hintergrund dieser Tragweite haben
wir am heutigen Dienstag ebenso vorsorglich wie pflichtgemäß alle 19
Regionalligisten über die Eröffnung des Verfahrens informiert und unsere
weitere Vorgehensweise dargelegt“, sagt Reinhold Baier, der als
BFV-Vizepräsident auch für die Sportgerichtsbarkeit beim BFV zuständig ist.
SV Seligenporten und der Verbandsanwalt erstatten Anzeige
Der SV Seligenporten und der Verbandsanwalt haben beim BFV
Anzeige gegen den FC Pipinsried erstattet und diese damit begründet, dass der
Klub aus dem Landkreis Dachau gleich reihenweise Spieler eingesetzt habe, die
kein Mitglied beim FC Pipinsried seien und daher auch in der Regionalliga Bayern
nicht spielberechtigt gewesen sein sollen.
„Das Verbands-Sportgericht hat wegen der Eilbedürftigkeit das Verfahren als
oberste Instanz an sich gezogen“, erklärt Reinhold Baier: „Der Umstand, dass
der SV Seligenporten die Anzeige erst nach Ende der Saison erstattet hat, kommt
in dem ohnehin komplexen Verfahren noch erschwerend hinzu, zumal am Freitag die
ersten Relegationsspiele angesetzt sind.“
Pipinsried muss sich äußern, Seligenporten Beweise offen legen
Ziel des BFV ist es, schnellstmöglich Zeugen zu hören und Beweise aufzunehmen,
um zu einem Urteil zu kommen. „Dabei ist nochmals deutlich hervorzuheben, dass
das VSG innerhalb der BFV-Strukturen völlig autark entscheidet und alleiniger
Herr des Verfahrens ist. Seitens des VSG wurde der FC Pipinsried zu einer
Stellungnahme aufgefordert. Auch der SV Seligenporten ist in der Pflicht,
sämtliche Beweise offen zu legen und etwaige Zeugen kurzfristig zu benennen“,
sagt Baier: „Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt und mögliche Auswirkungen
eines Urteils können wir nicht nennen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.“
Das VSG hat bereits für Mittwoch, 23. Mai 2018, eine mündliche Verhandlung
angesetzt und wird auch zeitnah ein Urteil fällen. Der BFV wird umgehend nach
dem Urteilsspruch alle Regionalligisten sowie die Öffentlichkeit über das
weitere Vorgehen informieren.
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