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Artikel veröffentlicht am 03.11.2021 um 14:35 Uhr
Bayerische Krankenhausampel: Kicken nur Geimpfte oder Genesene in der Halle?
Am heutigen Mittwoch beschloss das bayerische Kabinett neue Maßnahmen zu Bewältigung der Pandemie. So wird ab kommenden Samstag (6.11.2021) die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in einigen Punkten geändert. Angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wird eine regionale Hotspotregelung eingeführt, die auch Auswirkungen auf den Hallensport haben könnte.
Von Marco Galuska
fussballn.de
16 der 25 sogenannten Hotspots in Deutschland liegen derzeit im Freistaat Bayern. "Wir erleben eine Pandemie der Ungeimpften und vor allem eine besorgniserregende Situation in den Krankenhäusern", sagte Ministerpräsident Markus Söder am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz nach der Kabinettsitzung. Etwa 8,5 Millionen sind in Bayern geimpft, 4,6 Millionen jedoch noch nicht. Auch wenn Söder keinen neuerlichen Lockdown versprach, so sei es dringend an der Zeit zu handeln, wie auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte: "Wir erleben eine zunehmende Dynamik, bei der wir dringend handeln müssen. Deshalb wird 2G zu einem zentralen Moment, wenn die Krankenhausampel rot ist!"

Regionale Hotspots definiert

Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wird ab 6. November 2021 eine regionale Hotspotregelung eingeführt. Es gilt: In Landkreisen, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, und in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt. Laut Holetschek sind aktuell 27 Landkreise in Bayern per Definition davon betroffen.

Was gilt bei gelber und roter Krankenhausampel?

Grundsätzlich gilt die gelbe Stufe, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen (Stand gestern: 487) wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt (zum gestrigen Tag waren es schon 458) sind. Dann gilt als Maskenstandard wieder FFP2. Wo bislang die 3G-Regel (Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete) galt, gelte dann die 3G-plus-Regel, die einen PCR-Test statt eines Schnelltests vorsieht. Wo bisher 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen), ausgenommen davon bleiben der Einzelhandel und der Personennahverkehr. 

Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Hier wird es zwar keine Kontaktbeschränkungen geben, jedoch wird die 2G-Regel deutlich ausgeweitet. Explizit gilt dies auch für Sport und Kultur.

Welche Folgen ergeben sich für den Amateurfußball?

Da der Amateurfußball draußen - solange unter 1000 Zuschauer - bislang keiner 3G-Regelung unterliegt, wird sich zunächst einmal am Spielbetrieb im Freien anhand der Vorgaben nichts ändern. Allerdings dürften sich einige Unwägbarkeiten für die Hallensaison ergeben. Denn sollte das Maßnahmenpaket über die bis zum 24. November 2021 geltende Verordnung hinaus wirksam bleiben, so würde in regionalen Hotspots der Hallensport nur nach 2G-Regel stattfinden können. Im Fall einer landesweit roten Krankenhausampel gilt die Regelung in ganz Bayern.

Über Hallenrunde wird in Mittelfranken neu beraten

Über die Modalitäten zur Hallensaison muss sich Bezirksspielleiter Thomas Jäger mit seinen Mitstreitern nach dem heutigen Kabinettsbeschluss neu beraten.
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Mittelfrankens Bezirksspielleiter Thomas Jäger wollte ursprünglich schon zu Wochenbeginn die Kriterien für eine geplante, reduzierte Hallenrunde an die Vereine verschicken. Mit Hinblick auf die Ergebnisse aus der heutigen Kabinettssitzung wurde dieses Vorhaben aber vertagt: "Ursprünglich wäre unser Plan gewesen, dass wir die Hallentermine nach 3G-plus stattfinden lassen. Nun stellt sich aber die Frage, wie man mit 2G umzugehen hat. Das wird auf die Tagesordnung im kommenden Bezirksausschuss am 10. November kommen", verrät Jäger auf Nachfrage von fussballn.de und bittet zugleich die Vereine um Geduld. "Es ergeben sich einige neue Fragestellungen, auf die wir reagieren müssen. Für die Frauen und Herren wird aber ohnehin vor Dezember in der Halle nichts stattfinden."

Aus heutiger Sicht ergibt sich eine vorausschauende flächendeckende Planung für den Hallensport im Winter nur nach 2G-Regeln. Demnach dürften dann tatsächlich nur Geimpfte oder Genesene unterm Hallendach kicken.

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Leser-Kommentare

Gelbe Krankenhausampel

- Bei gelber Stufe gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). - In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).

- Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

- Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.

- Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen. Der Bund wird aufgefordert, die hierfür nötigen Voraussetzungen insb. in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu schaffen.


Rote Krankenhausampel

- Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

- Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

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