Raßbach nimmt zu Urteil Stellung: "In allen wesentlichen Punkten entlastet!" - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 15.05.2026 um 11:00 Uhr
Raßbach nimmt zu Urteil Stellung: "In allen wesentlichen Punkten entlastet!"
In einer öffentlichen Stellungnahme hat der ehemalige Kreisvorsitzende und Kreisspielleiter Nürnberg/Frankenhöhe Thomas Raßbach hat das Urteil des Verbandssportgerichts und seinen Standpunkt dazu dargelegt. Raßbach war im vergangenen Jahr vom Bezirks-Vorsitzenden Uwe Mauckner angezeigt worden. Eine Geldstrafe wurde ausgesprochen, das Verfahren aber wurde eingestellt und der Ex-Funktionär im Prinzip entlastet.
Von Marco Galuska
Thomas Raßbach meldete sich nach dem Urteil des Verbandssportgerichts mit einer öffentlichen Stellungnahme zu Wort.
fussballn.de / Oßwald
Bereits am 10. April 2026 hatte das BFV-Verbands-Sportgericht das Urteil zur Anzeige des Bezirks-Vorsitzenden Uwe Mauckner gegen Thomas Raßbach vom 25.06.2025 gesprochen. Den vollständigen Urteilstext hat Raßbach an seine öffentliche Stellungnahme angehängt. Diese lautet wie folgt. 

Öffentliche Stellungnahme zum Verfahren / Urteil gegen meine Person


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

das Verfahren vor dem Verbandssportgericht, das am 27.08.2025 eingeleitet wurde, ist inzwischen abgeschlossen. Wie erwartet wurde ich in allen wesentlichen Punkten entlastet.

Von den seitens des Bezirksvorsitzenden erhobenen Vorwürfen blieb letztlich lediglich die verspätete Vorlage der Hallenabrechnung bestehen – konkret für einen Zeitraum von zwei und nicht wie ursprünglich behauptet für drei Jahren. Diesen Umstand hatte ich von Beginn an, auch zum Schutz meiner Mitarbeiter, eingeräumt.

Die Vorwürfe hinsichtlich vielfacher weiterer vorgeworfener Verfehlungen im Zusammenhang mit den Hallenabrechnungen, wie z. B. Siegprämien, Helferessen, Turnierleitung, Unkostenbeiträge etc., wurden vollständig fallengelassen. Das Gericht stellte fest, dass die entsprechenden Abrechnungen ordnungsgemäß dem BFV bekannt waren, in der Verbandsbuchhaltung erfasst waren und zu keinem Zeitpunkt zuvor beanstandet wurden (wie von mir am 31.07.2025 bereits mitgeteilt wurde).

Auch die weiteren Vorhaltungen hinsichtlich schwarzer Kassen, Sponsoringleistungen etc. wurden mangels hinreichender Tatsachengrundlage eingestellt.

Auch wenn ich angesichts der Vielzahl und Schwere der gegen mich erhobenen Vorwürfe die Auffassung des Verbandssportgerichts nicht teile, dass die verspätete Vorlage der Hailenabrechnung den Kern des Verfahrens darstellt, möchte ich mich dennoch für die sachgerechte Durchführung des Verfahrens bedanken. Mein Dank gilt ebenso der Würdigung meiner Verdienste für den BFV durch das Verbandssportgericht – eine Anerkennung, die ich auf anderen Ebenen bislang vermisst habe.

Dies ist auch der Grund, weshalb ich das Urteil erst heute informativ weitergebe. Ich hatte zunächst eine Reaktion des BFV auf diese für ihn doch äußerst deutliche Urteilsfindung erwartet, die jedoch ausgeblieben ist.

Offen bleibt nun insbesondere die Frage, ob nach Abschluss des ,,gesamtsportlichen Verfahrens" (Zitat aus fussballn.de) noch eine Stellungnahme des BFV erfolgen wird – insbesondere vor dem Hintergrund, dass sämtliche Anklagepunkte nach Feststellungen des Verbandssportgerichtes dem BFV bekannt waren und über Jahre hinweg unbeanstandet geblieben sind.

Es stellt sich auch die Frage, auf welcher Grundlage des BFV ein Bezirksvorsitzender ein weitreichendes Sportgerichtsverfahren einleitet, das in den meisten Fällen unbelegt war und bis zum Ende auch blieb. Hinsichtlich der erstmals am 11.06.2025 angeforderten Hallenabrechnungen der Vorjahre – welche am 01.07.2025 vollständig nachgereicht wurden – wurde im Verfahren klargestellt, dass diese Verzögerung dem Bezirk Mittelfranken längst bekannt sein musste und daher auch der Bezirksvorsitzende selbst mitverantwortlich ist.

In diesem Zusammenhang tritt die Aussage des Bezirksvorsitzenden Mauckner – „Es gibt Dinge, die ich als Bezirksvorsitzender tun muss. Und zu denen stehe ich auch" (Zitat aus den Nürnberger Nachrichten) – besonders in den Fokus. Es drängt sich die Frage auf, ob und aus welchen Gründen einem langjährigen Mitarbeiter des BFV derart schwerwiegende, offenbar unbegründete Vorwürfe zur Last gelegt werden ,,müssen" und ob der Bezirksvorsitzende auch tatsächlich bereit ist, hierfür die entsprechende Verantwortung zu übernehmen.

Abschließend ist auch die rechtliche Würdigung der gegen mich erhobenen, nachweislich unbegründeten und schwerwiegenden Vorwürfe zu klären, die meine Reputation erheblich beeinträchtigt haben. Ohne die herausragende Unterstützung meines Rechtsbeistands, Herrn Rechtsanwalt Felix Steinbach, wäre es mir als juristischem Laien nicht möglich gewesen, dieser Vielzahl an Anschuldigungen angemessen zu begegnen.

Mit sportlichen Grüßen

Thomas Raßbach

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Hintergründe & Fakten

Personendaten


BFV-Funktionär T. Raßbach

25/26
Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe (bis 11/25)
24/25
Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe
23/24
Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe
23/24
Kreisspielleiter Kreisliga 1 und 2
22/23
Kreisspielleiter Kreisliga 1 und 2
22/23
Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe
21/22
Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe
21/22
Kreisspielleiter Kreisliga 1 und 2
20/21
Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe
19/21
Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe
19/21
Kreisspielleiter Kreisliga 1 und 2
19/20
Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe
18/19
Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe
18/19
Kreisspielleiter Kreisliga 1 und 2
17/18
Kreisspielleiter
17/18
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16/17
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16/17
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15/16
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15/16
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14/15
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13/14
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10/11
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Kreis-Vorsitzender Nürnberg/Frankenhöhe

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