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Artikel veröffentlicht am 09.05.2026 um 13:15 Uhr
BFV-Verbandstag in Bad Gögging:
Reformen, Wiederwahl und ein Leitantrag
Der 27. Ordentliche Verbandstag des Bayerischen Fußball-Verbandes war ein Meilenstein: 244 Delegierte beschlossen weitreichende Reformen, wählten das Präsidium neu und verabschiedeten einen Zukunftsplan bis 2030. Ein Überblick über einen ereignisreichen Tag im niederbayerischen Bad Gögging. Gleich vorneweg: Der Liveticker wird ab Kreisliga Pflicht und die Zeitstrafe ist abgeschafft.
Von
Sebastian Baumann
/PM BFV
Christoph Kern wurde am Verbandstag erwartugsgemäß wiedergewählt.
Sebastian Baumann
Es war keine große Überraschung, aber ein klares Signal: Christoph Kern (43) geht in seine zweite Amtszeit als Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes. Die 244 Delegierten sprachen dem Chef des größten der 21 DFB-Landesverbände ihr Vertrauen einstimmig aus — ein Votum, das Stärke und Geschlossenheit demonstriert.
Ebenfalls ohne Gegenstimme im Amt bestätigt wurde Schatzmeister Jürgen Faltenbacher (57, Waldsassen), der schon in der abgelaufenen Legislatur als verlässlicher Hüter der Verbandsfinanzen galt. Die Vizepräsidentinnen Silke Raml (50, Cham) und Inge Pirner (67, Röthenbach) sowie die Vizepräsidenten Robert Schraudner (62, München) und Jürgen Pfau (50, Frankenwinheim) wurden ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt.
Das einzige neue Gesicht im Präsidium: Thomas Graml (54), Bezirksvorsitzender der Oberpfalz aus Regensburg, rückt als neuer Vizepräsident nach. Er übernimmt den Posten von Reinhold Baier (70, München), der nach langjähriger Verdienste nicht mehr kandidiert hatte und zum Ehrenmitglied ernannt wurde. Auch an anderen Stellen im Verband gab es personelle Wechsel: Andreas Mayländer (59) übernimmt den Vorsitz des Verbands-Spielausschusses von Josef Janker, Joachim Fuchs (55) führt künftig den Verbands-Jugendausschuss, und Walther Michl (41) steht neu an der Spitze des Verbands-Sportgerichts.
Josef Janker (links) wurde verabschiedet. Neu im Präsidium ist Thomas Graml.
anpfiff.info/Dirk Meier
Der große Streitpunkt ist beigelegt: § 34 wird neu gefasst
Kein Paragraph der BFV-Spielordnung hat in den vergangenen Jahren so viel Diskussionsstoff geliefert wie § 34 — die Regelung über den Einsatz von Spielerinnen und Spielern in verschiedenen Mannschaften eines Vereins. Jetzt ist er Geschichte in seiner alten Form: Die Delegierten stimmten mit überragender Mehrheit für eine vollständig neu gefasste Version.
Das Ergebnis eines mehr als einjährigen Beteiligungsprozesses mit über 650 Vereinsvertreterinnen und -vertretern kann sich sehen lassen: Die neue Regelung ist deutlich kürzer, klarer und — das war vielen Vereinen besonders wichtig — fairer. Statt einem undurchsichtigen Geflecht aus Sperren und Ausnahmen je nach Einsatzdauer gilt künftig ein einfaches Grundprinzip: Grundsätzlich darf künftig eine Spielerin oder ein Spieler nach einem Einsatz in der höherklassigen Mannschaft – unabhängig von der Einsatzdauer – im nächsten Meisterschaftsspiel der unterklassigen Mannschaft nicht mitwirken.
Bislang galt bei einem Einsatz in der ersten Halbzeit eine Sperre von zwei Partien beziehungsweise maximal 15 Tagen. Neu eingeführt werden zudem allgemeine Ausnahmen für alle Ligen von der C-Klasse bis zur Bayernliga: Ein U23-Spieler sowie zwei Spieler, die erst in der zweiten Halbzeit der höherklassigen Mannschaft eingesetzt wurden, bleiben weiterhin spielberechtigt.
Für Vereine, bei denen beide betroffenen Mannschaften auf Kreisebene spielen, gibt es zusätzliche Erleichterungen — je nach Spielklasse der unteren Mannschaft dürfen weitere Spieler eingesetzt werden. In A-Klasse (unterste Liga im Kreis), B-Klasse und C-Klasse erhöht sich die Zahl der zusätzlich einsatzberechtigten Spielerinnen bzw. Spieler auf zwei.
Die Zeitstrafe wurde wieder abgeschafft. Ab der Landesliga gibt es eine Sperre nach 5 Gelben Karten.
Heidi Huber
Weitere Beschlüsse: Liveticker, Zeitstrafe, Sperren
Neben den großen Themen hatte der Verbandstag auch eine Reihe weiterer Beschlüsse im Gepäck. Ab sofort wird der BFV-Liveticker ab der Kreisliga Pflicht — bislang galt das nur ab der Bezirksliga. Eine logische Konsequenz der fortschreitenden Digitalisierung, die zeigt, dass der Verband auch im Amateurbetrieb mit der Zeit gehen will.
Einstimmig abgeschafft wurde dagegen die erst 2022 eingeführte Zehn-Minuten-Zeitstrafe im Erwachsenenbereich. Der Grund: Das International Football Association Board (IFAB) hatte die Anwendungsregeln so stark eingeschränkt, dass die Strafe kaum noch praxistauglich war. Kein Widerspruch aus dem Saal.
Ebenfalls beschlossen: Die bereits in der Regionalliga Bayern geltenden Sperren nach Gelb-Roter Karte und nach der fünften Gelben Karte werden künftig auch in den Verbands- und Bayernligen angewendet. Eine Ausweitung auf die Kreis- und Bezirksebene fand dagegen keine Mehrheit.
Dreimal Nein hieß es für Vereinsanträge zur Erweiterung des Aufstiegsrechts von Spielgemeinschaften über die Kreisebene hinaus. Die Anträge der SG TSV 1891 Frauenaurach/ASV Möhrendorf, des SV Segringen sowie des FSV Buchdorf scheiterten allesamt.
„BFV 2030": Ein Kompass für die nächsten vier Jahre
Wohin steuert der bayerische Amateurfußball? Diese Frage beantwortete der Verbandstag mit dem einstimmig beschlossenen Leitantrag „BFV 2030" — einem Reformprogramm, das die Strukturen des Verbandes auf allen Ebenen auf den Prüfstand stellen soll. Vorgestellt hatte ihn Vizepräsident Robert Schraudner.
Im Mittelpunkt stehen sieben Handlungsfelder: sinkende Bereitschaft zum Ehrenamt, wachsende bürokratische Komplexität, die Überforderung ehrenamtlicher Funktionsträger, gestiegene Erwartungen der Vereine an digitale Prozesse, Digitalisierung als Kernaufgabe, finanzielle Nachhaltigkeit sowie die Sicherung der Attraktivität des Fußballs gegenüber wachsender Konkurrenz durch andere Freizeitangebote.
Der Leitantrag ist dabei mehr als ein Absichtspapier — er ist ein verbindlicher Arbeitsauftrag an das Präsidium, gemeinsam mit allen 4.500 Vereinen, sieben Bezirken und 22 Kreisen einen transparenten Entwicklungsprozess anzustoßen. Ziel: Veränderungen spätestens zur Legislaturperiode 2030 umgesetzt zu haben.
Dass der BFV nicht nur Papier produziert, bewies Schraudner mit der Bilanz zum Initiativantrag „Ohne Schiri geht es nicht" von 2022: Mit über 12.000 aktiven Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern hat Bayern nahezu das Niveau der Jahrtausendwende wieder erreicht — ein konkretes Ergebnis, das Mut für weitere Reformen macht.
Historisches Bauprojekt abgeschlossen: Die „Brienner Gärten" rechnen sich
Schatzmeister Faltenbacher durfte in Bad Gögging auch eine echte Erfolgsstory präsentieren: Die „Brienner Gärten" — das größte Einzelinvestitionsprojekt in der Geschichte des BFV — sind abgeschlossen, und zwar mit einer Punktlandung, die sich gewaschen hat.
Auf dem rückseitigen Areal des Münchner „Haus des Fußballs" an der Brienner Straße 50 entstand ein modernes Ensemble mit rund 6.740 Quadratmetern Gewerbe- und Büroflächen sowie 1.339 Quadratmetern Wohnraum, dazu zwei grüne Innenhöfe und eine Tiefgarage mit 93 Pkw-Stellplätzen. Das Projekt wurde pünktlich am 20. Mai 2025 eingeweiht — und das rund 600.000 Euro unter dem veranschlagten Budget von 40 Millionen Euro. Angesichts von Corona-Nachwirkungen, Materialengpässen und explodierenden Energiepreisen, die mitten in die Bauphase fielen, ist das eine bemerkenswerte Leistung.
Noch bemerkenswerter: Die wirtschaftliche Seite. Mit einer Vermietungsquote von über 90 Prozent fließen bereits rund zwei Millionen Euro Mieteinnahmen in den Verbandshaushalt — bei den Wohnungen sogar 18 Prozent mehr als von externen Wirtschaftsprüfern prognostiziert. Der Bau bleibt vollständig im Besitz des BFV und soll langfristig für finanzielle Unabhängigkeit sorgen — im Interesse der 1,8 Millionen Mitglieder in über 4.500 Vereinen.
„Letztlich haben wir es geschafft, bereits 99 Prozent der prognostizierten Einnahmen zu realisieren", sagte Faltenbacher und nannte das Projekt ein „großartiges Gemeinschaftsprojekt" — von der AG Finanzen bis zur AG Bau unter Vizepräsidentin Silke Raml.
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