Artikel vom 23.05.2025 15:30 Uhr
Saftige Geldstrafen von insgesamt 41.000 Euro hat das Sportgericht Bayern in drei Fällen zur abgelaufenen Saison in der Regionalliga Bayern ausgesprochen. Allein 22.000 Euro entfielen dabei auf die Würzburger Kickers, die nach den Vorfällen in Schweinfurt obendrein vier Punkte abgezogen und eine Blocksperre bekamen. Den Bayern-Amateuren wurde ein Punkt abgezogen und 12.000 Euro Strafe aufgebrummt.
Punktabzug, Blocksperre und 22.000 Euro Geldstrafe für Regionalligist FC Würzburger Kickers
Dem FC
Würzburger Kickers werden in der Saison 2024/25 vier Punkte abgezogen, zudem
hat der Regionalligist eine Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro zu entrichten
und muss bis einschließlich 4. August 2025 seinen Heimfan-Block „E“ bei
Heimspielen im Stadion am Dallenberg sperren. Damit ahndet das Sportgericht
Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) die erschreckenden Vorfälle rund
um das Gastspiel der Würzburger am 32. Spieltag der Regionalliga Bayern beim 1.
FC Schweinfurt 05.
Das Urteil
hat der FC Würzburger Kickers bereits akzeptiert, damit ist es rechtskräftig.
Das
Sportgericht Bayern unter Vorsitz von Heiko Loder ahndete insgesamt 29 Fälle
von massivem Pyrotechnik-Einsatz im Gäste-Block, der für mehrere
Spielunterbrechungen gesorgt und die Gesundheit von Zuschauerinnen und
Zuschauern gefährdet hatte. Die jetzt im Hauptsacheverfahren verhängten Strafen
fußen auf dem sportgerichtlich festgestellten „erheblichen Verstoß gegen die
Platzdisziplin“ (§ 73 Abs. 1 Satz 2 RVO). Bei der Strafzumessung wurde
berücksichtigt, dass sich der FC Würzburger Kickers deutlich von den
Vorkommnissen distanziert hat.
Das
Sportgericht Bayern weist in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die
verhängte Geldstrafe vom handelnden Täter gemäß Entscheidung des
Bundesgerichtshofes zivilrechtlich zurückverlangt werden kann. Außerdem sieht
die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) in § 46 Abs. 5 vor, dass die Strafe
binnen eines Jahres bei täterorientiertem Ermitteln auf Antrag reduziert werden
kann.
Nur fünf Tage
nach den inakzeptablen Vorfällen in Schweinfurt hatte der BFV durch seinen
Verbandsanwalt als erste Konsequenz im Wege der einstweiligen Verfügung vor dem
Sportgericht Bayern einen sofortigen Zuschauerausschluss für die Heimspiele der
Kickers erwirkt. So fand die Partie gegen die SpVgg Greuther Fürth (1:1) am
Dallenberg unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit dem Abschluss des
Hauptsacheverfahrens ist diese Sanktion aufgehoben.
Punktabzug und 12.000 Euro Geldstrafe für FC Bayern München II
Dem FC Bayern
München II wird in der Saison 2024/25 der Regionalliga Bayern ein Punkt
abgezogen. Darüber hinaus muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 12.000
Euro bezahlen. Damit ahndet das Sportgericht Bayern die Vorfälle aus der Partie
der Münchner Zweitvertretung beim 1. FC Schweinfurt 05 vom 30. Spieltag (17.
April 2025), seinerzeit waren im Gästeblock mehrere Leuchtraketen sowie ein
Rauchtopf gezündet worden.
Weil es sich
bereits um den siebten Vorfall dieser Art der Münchner in der aktuellen
Spielzeit handelt, war ein Punktabzug vorzunehmen und die Geldstrafe
entsprechend zu erhöhen. Der FC Bayern München hat auf Rechtsmittel verzichtet,
das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Punktabzug ist in der Tabelle bereits
berücksichtigt.
Das
Sportgericht Bayern unter Vorsitz von Heiko Loder weist in seinem Urteil
ausdrücklich darauf hin, dass die verhängte Geldstrafe vom handelnden Täter
gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofes zivilrechtlich zurückverlangt werden
kann. Außerdem sieht die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des Bayerischen
Fußball-Verbandes (BFV) in § 46 Abs. 5 vor, dass die Strafe binnen eines Jahres
bei täterorientiertem Ermitteln auf Antrag reduziert werden kann.
Spielwertung für Aschaffenburg nach Türkgücü-Absetzung
Die am 34. Spieltag der Regionalliga Bayern kurzfristig abgesetzte Partie zwischen Türkgücü München und dem SV Viktoria Aschaffenburg wird mit 2:0 für Aschaffenburg gewertet. Darüber hinaus wurde Türkgücü München wegen „Verursachen eines Spielausfalls“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hatte die Partie zwischen Türkgücü und Aschaffenburg absagen müssen, weil die Münchner erneut keine den Regionalliga-Anforderungen entsprechende Spielstätte vorweisen konnten.