Artikel vom 11.12.2024 11:03 Uhr
Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat Aufsteiger TSV Schwaben Augsburg neun Punkte aus den Siegen der laufenden Saison der Regionalliga Bayern gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1) und den SV Wacker Burghausen (3:2) aberkannt und eine Spielwertung zu Gunsten des Gegners vorgenommen.
Von
Marco Galuska
/ PM BFV
Die Sportrichter sanktionierten den Verstoß
gegen die U23-Regelung der Regionalliga-Ordnung zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro.
Die
Kammer unter Vorsitz von Heiko Loder gab damit den Einsprüchen der drei Klubs
statt und folgte dem Antrag des Verbandsanwalts. Das Urteil wurde den
Verfahrensbeteiligten an diesem Mittwoch zugestellt und hat noch keine
Rechtskraft erlangt, entsprechend fließen die Sanktionen aktuell auch noch
nicht in die Wertung ein.
U23-Regel wird Aufsteiger zum Verhängnis
Das
Sportgericht Bayern hatte die Einsprüche des 1. FC Schweinfurt 05, des SV
Wacker Burghausen und von Türkgücü München behandelt und festgestellt, dass der
TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen hat.
Dort heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern
mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen
Nationalverband bestritten haben und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres
das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das war nicht der Fall, so waren
die drei Partien mit 0:2 gegen den TSV Schwaben Augsburg zu werten.
„Es handelt
sich zweifelsfrei um eine weitreichende Entscheidung, die erhebliche
Auswirkungen auf den Wettbewerb hat und die Schwaben Augsburg in erhebliche
sportliche Nöte bringt“, sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident
Reinhold Baier: „Dennoch blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als den
Verstoß mit Spielwertungen zu ahnden und den Einsprüchen stattzugeben. Bei der
Höhe der Geldstrafe bewegt sich das Gericht ausdrücklich am unteren Rand, weil
im Verfahren deutlich geworden ist, dass ein Vorsatz mit hoher
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und der Verstoß vielmehr auf
mangelnde Kenntnis des Liga-Neulings zurückzuführen ist. In der
Entscheidungsfindung war es nicht von Belang, ob und inwieweit überhaupt sich
der TSV Schwaben Augsburg durch die Missachtung der Regelung einen Vorteil
verschafft hat. Letztlich haben alle am Wettbewerb teilnehmenden Klubs die
Regelung einzuhalten.“