Thomas Raßbach blickt voraus: Vereine müssen sich auf 2G-Regel einstellen! - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 02.12.2021 um 14:54 Uhr
Thomas Raßbach blickt voraus: Vereine müssen sich auf 2G-Regel einstellen!
In seiner Jahresabschlusstagung hat der BFV-Kreisausschuss Nürnberg/Frankenhöhe einige Punkte für den weiteren Spielbetrieb im kommenden Jahr erarbeitet. Wie der Kreisvorsitzende Thomas Raßbach erklärte, ist man zuversichtlich, dass die Saison 2021/22 regulär beendet werden kann, allerdings müsse man davon ausgehen, dass der Spielbetrieb wohl nur unter der 2G-Regelung weiterläuft. 
Von Marco Galuska
Thomas Raßbach
fussballn.de / Kögel
Zwei Kernbotschaften schickt Raßbach nach Rücksprache mit seinem Kreisausschuss (KSA) an seine Verein zum Jahresende 2021 heraus:

1. Der KSA ist der festen Überzeugung, dass die Saison 2021/2022 regulär zu Ende gespielt werden kann.

2. Die Vereine werden gefordert sein, für die restliche Saison 2021/2022 die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben einzuhalten und umzusetzen (z.B. 2G) und sich darauf auch zeitnah entsprechend vorzubereiten.


Auf Nachfrage erklärte Raßbach hierzu, dass es ein realistisches Szenario sei, dass die gesetzlichen Vorgaben - so wie heute aktuell und allgemein von Bund und Länder verabschiedet - auch im kommenden Frühjahr eine 2G-Hürde im Sport verlangen könnten, auf die sich Spieler und Vereine einstellen müssen. "Ich hoffe nicht, dass wir nur noch unter 2G-plus spielen können, denn das wäre in der Praxis kaum mehr zu stemmen", so der Kreisvorsitzende weiter.

Ligapokal auf Kreisebene entfällt

Mit jenem Blick auf das Ende der Winterpause hat Raßbach schon jetzt den Tucher Ligapokal auf Kreisebene ersatzlos gestrichen. Einen Pokalwettbewerb (Toto-Pokal auf Kreisebene) wird es in dieser Saison nur für die Bezirksligisten geben.

Wettbewerbsverzerrung bei Nachholspielen umgehen

Die Nachholspieltage auf Kreisebene werden entsprechend dem Rahmenterminkalender 2021/2022 angesetzt. Dabei werden die Spieltage in der Reihenfolge 13.03.2022, 06.03.2022 und 27.02.2022 angesetzt. Freiwillige Spielverlegungen sind nur im zeitlich engen Rahmen genehmigungsfähig. Zur Vermeidung von rechtlich zulässigen, aber spieltechnisch nicht wünschenswerten Spielereinsätzen werden an diesen Spieltagen grundsätzlich nur Spiele von ersten bzw. zweiten Mannschaften untereinander angesetzt bzw. Spiele, bei denen weitestgehend sichergestellt ist, dass eine Mannschaft keinen Wettbewerbsvorteil durch den vermehrten möglichen Einsatz von Spielern der höherklassigeren Mannschaft des Vereins erzielen könnte. In solchen Fällen werden die Spiele für Ostermontag bzw. bei mehreren Nachholspieltagen an zusätzlichen Terminen durch den jeweiligen Spielleiter angesetzt. Diese Ansetzungen erfolgen zur Planungssicherheit der Vereine bis 31.12.2021. Auch hier sind Spielverlegungen nur in einem engen zeitlich begrenzten Rahmen möglich. Spielverlegungen in der Winterpause sind nach Paragraph 13 Ziffer 3 der Spielordnung bis zum 31.01.2022 möglich.

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