Die Grundvoraussetzung, dass
75 Prozent aller Teams mindestens 50 Prozent der Verbandsspiele
absolviert haben müssen, ist natürlich erfüllt.
Wie das Ganze dann
vonstatten gehen würde, das regelt der § 93 SpO. Das entscheidende
Quotierungsergebnis erhält man dadurch, dass man die Anzahl der Punkte
durch die Anzahl der absvolvierten (oder von einem Sportgericht
gewerteten) Spiele teilt und dies (kaufmännisch) auf zwei
Nachkommastellen rundet.
Sollte dies dann gleich sein, wird in der
Reihenfolge entschieden nach weiteren Kriterien, die da lauten:
a) Spielergebnis des direkten Vergleichs (nur bei Hin- und Rückspielen zählt der Europapokalmodus)
b) Nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz in der jeweiligen Abschlusstabelle
c) Höherer Wert, der sich aus der Anzahl der erzielten Tore dividiert
durch die Anzahl der absolvierten Meisterschaftsspiele ergibt
(Torquotient).
d) Höherer Wert, der sich aus der
Anzahl der erzielten Siege dividiert durch die Anzahl der absolvierten
Spiele einer Gruppenphase ergibt
e) Losentscheid
Abstieg/Absteiger unverändert
In allen Ligen bliebe die Verteilung der Absteiger nach der jeweils gültigen Abstiegsregelung unverändert. Eine
Relegation, so legt es § 93 der Spielordnung fest, erfolgt weder nach
oben, noch nach unten. Die betreffenden Mannschaften verbleiben in ihrer
Liga.