Jugendordnung angepasst: Sonder-Spielrecht ab 1.8. bei B- und C-Junioren - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 22.03.2021 um 12:30 Uhr
Jugendordnung angepasst: Sonder-Spielrecht ab 1.8. bei B- und C-Junioren
Mit einer Anpassung in der Jugendordnung hat man beim BFV auf die anhaltende Covid-19-Pandemie reagiert. Statt der geplanten "Spielzeit Frühjahr 2021" wird es nach einem Abschluss der "Spielzeit Herbst 2020" - sofern möglich - eine zweite nicht-aufstiegsberechtigte Spielrunde in allen Altersklassen geben. Ein Sonder-Spielrecht gibt es ab August bei den B- und C-Junioren.
Von Marco Galuska
anpfiff.info
Nach dem Abbruch der Saison 2019/20 und der Einführung der Meldeliga, die es auch in Zukunft weiter geben wird, wurde das Spieljahr 2020/21 zunächst in bis zu zwei in sich abgeschlossene Spielzeiten aufgeteilt: Spielzeit 1: Herbst 2020, Spielzeit 2: Frühjahr 2021. Allerdings hatte man im Zuge des neuerlichen Lockdowns erkennen müssen, dass im Frühjahr 2021 nicht so gespielt werden kann, wie noch im vergangenen Jahr erhofft wurde.

Deshalb wurden nun auch in der Jugendordnung des BFV entsprechend die Weichen gestellt und im §54 Abs. 6 g wie folgt geregelt:

"Die Spielzeit Frühjahr 2021 beginnt frühestens am 01.03.2021, jedoch nicht vor Ende der Spielzeit Herbst 2020. Kann die Spielzeit Frühjahr 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht spätestens am Spieltag 30.04. - 02. 05.2021 aufgenommen werden, entfällt diese.

Es wird eine zweite nicht-aufstiegsberechtigte Spielrunde in allen Altersklassen durchgeführt. Es gilt in allen Spielklassen der A- bis D-Junioren das Verbandsspielrecht. In Spielgruppen mit ausschließlich zweiten oder weiter unteren Mannschaften ist das Privatspielrecht ausreichend."


Sonder-Spielrecht für jüngere B- und jüngere C-Junioren

Zur Flexibilisierung des Spielbetriebes kann der Verbands-Jugendausschuss im Rahmen von Pilotprojekten eine von der grundsätzlich in der DFB-Jugendordnung geregelten Altersklasseneinteilung Abweichungen auf Kreisebene vornehmen. Jene Änderungen im § 7 der BFV-Jugendordnung treten allerdings erst zum 01.08.2021 in Kraft.

Neu geregelt wurde dabei insbesondere ein Sonder-Spielrecht (gilt nicht für Pokalrunden und Hallenmeisterschaften) für jüngere B- und jüngere C-Junioren:

"Besteht für einen B-Junior des jüngeren Jahrgangs keine Spielmo¨glichkeit in seiner Altersklasse im eigenen Verein, kann für bis zu drei Spieler ein Sonder-Spielrecht bei den C-Junioren auf Kreisebene beim Verbands-Jugendausschuss beantragt werden. In Kreisen mit einem U18-Spielbetrieb gilt diese Regelung nicht.

Besteht für einen C-Junior des jüngeren Jahrgangs keine Spielmo¨glichkeit in
seiner Altersklasse im eigenen Verein, kann für bis zu drei Spieler ein Sonder-Spielrecht bei den D-Junioren auf Kreisebene beim Verbands-Jugendausschuss beantragt werden."


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