Transfer-Ärger um 6-Monats-Frist: Dezember und Januar sind nicht ausgenommen! - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 19.01.2021 um 11:15 Uhr
Transfer-Ärger um 6-Monats-Frist:
Dezember und Januar sind nicht ausgenommen!
Seit dem 2. November ist der Amateurfußball coronabedingt im Wartestand. Nichtsdestotrotz gibt es auch in diesem Winter eine Wechselperiode, die noch bis zum 31. Januar 2021 läuft. Dabei bahnt sich für den einen oder anderen Verein eine (böse) Überraschung an, denn der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat bislang den Zeitraum seit dem 1. Dezember nicht aus der Berechnung der sechsmonatigen Inaktivität genommen.
Von
Marco Galuska
BFV
An den Modalitäten zu den Wintertransfers, der sogenannten Wechselperiode II, hat sich grundsätzlich auch in dieser Saison nichts geändert: So muss der wechselwillige Spieler sich bei seinem bisherigen Verein bis zum 31. Dezember 2020 abgemeldet haben. Ein Wechsel zu einem neuen Verein ist mit Zustimmung noch bis zum 31. Januar 2021 möglich. Dann schließt das Wechselfenster der Periode II regulär. Da der letzte Tag der Frist dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, endet die Frist diesmal mit dem Ablauf des darauffolgenden Werktages, also am Montag, 01. Februar 2021.
Anfang Dezember hatte der BFV über diese gängigen Modalitäten berichtet und dabei auch an den Sonderfall der sechsmonatigen Inaktivität erinnert
. Allerdings gilt der Grundsatz "Wenn einer sechs Monate lang nicht gespielt hat, ist er frei" in Corona-Zeiten nicht uneingeschränkt. So wurde bereits im vergangenen Jahr der Lockdown I (13. März bis 29. Juli 2020) ebenso wie der Zeitraum vom 2. bis 30. November 2020 (sogenannter Lockdown II) nicht mitgezählt. So weit, so gut.
"Entscheidend ist der BFV-Vorstandsbeschluss nicht die staatliche Verfügungslage"
Da der Lockdown für den Amateurfußball aber nicht am 1. Dezember 2020 endete, hätte man davon ausgehen können, dass in der Berechnung der Inaktivität auch der Dezember, Januar - und letztlich jener Zeitraum, in der die Politik Fußball verbietet, fällt. Dies sieht man beim BFV aber etwas anders, wie die Pressestelle auf Nachfrage von
fussballn.de
erklärt: "
Entscheidend für eine Unterbrechung ist nicht die staatliche Verfügungslage, vielmehr muss der Vorstand aktiv einen entsprechenden Beschluss fassen, dieser ist für Dezember (hier wurde Futsal ausgenommen und daher schon keine Unterbrechung) und Januar nicht getroffen worden. Ob der Vorstand für Februar einen Beschluss fasst, ist noch offen.
"
Weiter erklärte die BFV-Pressestelle in diesem Zusammenhang: "
Fakt ist, dass wir jetzt auch ohne Corona in der „normalen“ Winterpause wären (kein Spielbetrieb im Dezember und nur vereinzelter Spielbetrieb in der Halle im Januar) und diese Zeit auch nicht zu einer Unterbrechung der Fristen führen würde. Bei Anwendung von Corona-Sonderbestimmungen würden diese zu einer Ungleichbehandlung der Spieler zu einer normalen Winterpause führen.
"
Die Frage nach der Ungleichbehandlung
Die Frage nach der Ungleichbehandlung lässt sich durchaus stellen, müsste aber auch aus Sicht der abgebenden Vereine betrachtet werden. In der Vergangenheit fanden im Dezember noch Pflichtspiele (
so wie immer in den vorherigen fünf Jahren
) statt, obendrein wurden diverse Hallenturniere und -meisterschaften ausgetragen. Zur Erinnerung: Jeder Einsatz, auch bei Freundschaftsspielen oder Hallenveranstaltungen, zählte bei der Berechnung als letzter Einsatz eines Spielers mit!
In diesem Zusammenhang erscheint der Versuch einer Definition der Winterpause schwierig. Denn theoretisch hätten Vereine in der Vergangenheit auch am Heiligen Abend ein Testspiel vereinbaren können, so wie Testspiele auch für den Januar 2021 bereits ausgemacht worden waren. Während des Corona-Lockdowns sind jedoch weder Pflicht- oder Privatspiele, geschweige Hallenveranstaltungen, möglich - aber die Wartefrist wird nach aktueller Lage seit Dezember trotzdem weitergerechnet. Gut für wechselwillige Spieler und ihre neuen Vereine, schlecht für abgebende Klubs.
Vereinsfunktionäre reagieren verstimmt
Mehrere Vereine, mit denen wir über die aktuelle Situation sprachen, zeigten sich nicht nur überrascht, sondern gar erbost über die Berechnung im Lockdown II, die bislang nur bis Ende November ausgesetzt ist: "
Uns werden hier mindestens zwei Monate geklaut, was letztlich dann einiges an Geld kosten wird, wenn Spieler ablösefrei wechseln
", sagt ein Funktionär eines Landesligisten, der auch konkret von so einem Fall betroffen ist, bei dem der aufnehmende Verein mittlerweile erst gar keine Verhandlungen mehr eingeht, sondern auf den baldigen Ablauf der 6-Monats-Frist verweist.
Ein anderer Funktionär aus derselben Spielklasse sprach von einem "
massiven Widerspruch gegenüber den Regularien vom ersten Lockdown. Damals war das alles klar kommuniziert und für jeden nachvollziehbar. Und: Wir werden auch im Februar nicht spielen wie geplant. Will man es dann wieder weiterrechnen? Auf die Begründung bin ich jetzt schon gespannt!
"
Ein weiterer Abteilungsleiter eines Kreisligisten bemängelt explizit die Kommunikationspolitik des BFV und wird besonders deutlich: "
Warum man jetzt den Dezember und Januar so laufen lässt, ist mir unverständlich. Damit habe ich nie und nimmer gerechnet. So geht man nicht mit seinen Vereinen um! Vor allem in solchen Krisenzeiten erwarte ich Verlässlichkeit von Verbandsseite. Denn selbst wenn man sich so entscheidet, dann sollte es zumindest auch klar und aktiv kommuniziert werden - aber außer Propaganda und Worthülsen kam da seit Anfang Dezember nichts mehr. Letztlich sind wir Vereine halt wieder die Blöden, die sich untereinander streiten dürfen.
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