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Artikel veröffentlicht am 06.12.2017 um 14:00 Uhr
Einsatz in verschiedenen Teams: Keine Sonderregelung mehr auf Kreisebene?
2018 ist Wahljahr im BFV auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene: Beim Kreistag werden die Teilnehmer zudem wie schon in den Jahren 2010 und 2014 aufgerufen, ihre Meinung zu möglichen Reformen im Spielbetrieb zu äußern. Konkret stehen drei Themen zur Diskussion, die wir heute und in den kommenden Tagen einzeln vorstellen wollen.
Von MG / BFV
Thema 1:
"Abschaffung der Sonderregelung auf Kreisebene im § 34 SpO (Einsatz in verschiedenen Mannschaften":


Der §34 der Spielordnung ist sehr komplex. Er regelt den Einsatz von Spielern in verschiedenen Mannschaften des Vereins (Die Erläuterungen der BFV-Passabteilung):

Nach einem Einsatz eines Spielers in der 1. Halbzeit der höheren Mannschaft darf der Spieler in der unteren Mannschaft erst eingesetzt werden, wenn er zwei Meisterschaftsspiele in dieser unteren Mannschaft ausgesetzt hat. Die Einsatzbeschränkung endet in jedem Fall nach Ablauf von 10 Tagen.

Allerdings können Teams einen Mr Bet 10 Euro Bonus beanspruchen. Denn es gibt eine Sonderregelung für Vereine, deren 1. Mannschaft maximal Kreisliga spielt und deren 2. Mannschaft in einer der untersten beiden Ligen spielt. Dann können sogar bis zu drei weitere beliebige Spieler aus der 1. Mannschaft eingesetzt werden - ohne Sperrfrist. Und diese Sonderregelung steht nun zur Diskussion.

Aktuelle Pro und Contra-Argumente der betroffenen Vereine:
 

Der §34 SpO ist bereits sehr komplex, die Sonderregelung macht die korrekte Anwendung für Vereine noch kniffeliger. Bei falscher Anwendung und dem Einsatz von nicht-spielberechtigten Spielern kommt es allerdings zu Sportgerichtsverfahren und Spielwertungen gegen den Verein. Eine Abschaffung der Sonderregelung würde den Paragraphen vereinfachen und die Wahrscheinlichkeit von Anwendungsfehlern und somit auch von Sportgerichtsverfahren mit entsprechenden Spielwertungen verringern.

Eine Abschaffung der Sonderregelung verringert allerdings auch die Flexibilität beim Einsatz der Spieler. Das trifft insbesondere Mannschaften mit kleinerem Kader und kann im Extremfall auch zu Mannschaftsabmeldungen führen, da Vereine sich nicht mehr in der Lage sehen könnten, genügend Spieler zu stellen, wenn der Spieleraustausch eingeschränkt wird.

Nach den ersten drei Kreistagen (von insgesamt 29 Veranstaltungen) steht bisher ein recht ausgeglichenes Abstimmungsverhältnis: 44 Prozent befürworten eine Abschaffung der Sonderregel, 56 Prozent votieren für eine Beibehaltung!

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Die Termine

Kreistag Nürnberg / Frankenhöhe:
Montag, 26.02.2018, 19:00 Uhr in Nürnberg Gartenstadt

Bezirkstag Mittelfranken:
Samstag, 10.03.2018 in Herzogenaurach

Verbandstag:

Freitag/Samstag 4./5.5. in Bad Gögging 


Hinweis zum Kreistag N/FH

Die offizielle Einladung mit der Anzahl der Delegierten wird den Vereinen im Laufe des Dezembers über das Postfach zugesendet.

Beim Kreistag hat jeder Verein eine Stimme. Hat der Verein eine Herren-, Frauen-, oder Junioren/-innen-Mannschaft im Spielbetrieb, hat der Verein für jede dieser Gruppierungen eine Zusatzstimme (maximal drei Zusatzstimmen). Entfallen auf den Verein mehrere Stimmen, so ist für je eine Stimme ein Delegierter zu entsenden.

Hinweis zum Bezirkstag

Die Anzahl der Delegierten für den Bezirkstag betragen für den Kreis Nürnberg/Frankenhöhe 49 Mitglieder.

Diese werden auf dem Kreistag gewählt. Entsprechende Vorschläge können ab sofort beim Kreisvorsitzenden Thomas Raßbach per Postfach abgegeben werden.

Hinweis zum Verbandstag

Vorschläge für die Delegierten für den Verbandstag können beim Kreisvorsitzenden Thomas Raßbach eingereicht werden.

Hier stehen dem Kreis Nürnberg / Frankenhöhe insgesamt 7 Delegierte zur Verfügung.

Diese werden am Kreistag zur Wahl auf dem Bezirkstag vorgeschlagen und beim Bezirkstag gewählt. Vorschläge für die Bezirkstags-/ und Verbandstagsdelegierten sollten möglichst unverzüglich, spätestens bis 15.11.2017, eingereicht werden.


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