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Artikel veröffentlicht am 17.08.2017 um 08:18 Uhr
Hohe Strafe: Greuther Fürth 2 verliert am grünen Tisch
Das wegen Dunkelheit abgebrochene Regionalligaspiel zwischen dem FC Pipinsried und der SpVgg Greuther Fürth 2 wird nicht wiederholt. Das Sportgericht des Bayerischen Fußballverbands kam zu dem Entschluss, dass der Gast aus der Kleeblatt-Stadt den Abbruch bewusst herbeigeführt hat.
Von Sebastian Baumann
2:0 hat das Sportgericht die Partie für den Aufsteiger aus Pipinsried gewertet. Das Spiel war in der zweiten Halbzeit wegen eines Unwetters eine halbe Stunde unterbrochen worden und sollte danach fortgesetzt werden. Nachdem die Fürther Spieler sehr lange brauchten, um aus der Kabine zu kommen, entschied das Gespann das Spiel aufgrund der aufkommenden Dunkelheit und des fehlenden Regionalliga-tauglichen Flutlichts in Pipinsried abzubrechen. Zu dem Zeitpunkt der Unterbrechung war Fürth in Unterzahl.

Der Gast aus Fürth hatte angegeben, dass er von dem Pfiff des Schiedsrichters nichts mitbekommen habe. Ein neutraler und auch glaubwürdiger Zeuge hatte aber ausgesagt, dass Gästetrainer Timo Rost angeordnet hatte: "wir gehen da nicht mehr raus!", obwohl die Gästespieler schon im Kabinengang gestanden seien.

Timo Rost: "Wir gehen nicht mehr raus!"
anpfiff.info

Das Urteil im Wortlaut

I. SpVgg Greuther Fürth wird gemäß § 74 RVO wegen Verschulden eines Spielabbruchs mit einer Geldstrafe in Höhe von € 500,00 belegt.
II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für FC Pipinsried mit 2:0 als gewonnen und für SpVgg Greuther Fürth II mit 0:2 als verloren zu werten.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 51,36 trägt SpVgg Greuther Fürth.

Gründe:

Laut Meldung des amtierenden Schiedsrichters wurde das Spiel in der 85. Spielminute (20.16 Uhr) beim Spielstand von 2:1 für den FC Pipinsried und einer infolge einer gelb-roten Karte dezimierten Spielerzahl bei der SpVgg Greuther Fürth witterungsbedingt unterbrochen. Nach einer knappen halben Stunde schien die Spielfortsetzung aus Sicht des SR-Gespanns wieder möglich zu sein. Der SR bat deshalb beide Mannschaften durch einen lauten Pfiff in Kabinennähe wieder auf das Spielfeld, eine Aufforderung, der der FC Pipinsried auch sogleich nachgekommen ist.
Nachdem keine Fürther Spieler zu sehen waren, begab sich einer der beiden SR-Assistenten in die Gästekabine, wo er mindestens acht Spieler sowie den Co-Traier antraf, diese Personen über die sofortige Spielfortsetzung informierte und dann auf das Spielfeld zurückkehrte. Als nach einer Wartezeit von ca. fünf Minuten noch immer keine Gästespieler zu sehen waren, brach der SR die Begegnung aufgrund der sich nun weiter verschlechternden Lichtverhältnisse endgültig ab.

In zwei sehr ausführlichen Stellungnahmen vom 04.08.2017 und vom 10.08.2017 bestreitet die SpVgg Greuther Fürth jegliche Verantwortung für den Spielabbruch. Die Mannschaft habe sich während der gesamten Spielunterbrechung im hinteren Kabinenteil aufgehalten und weder vom Pfiff des SR noch von der Aufforderung des Assistenten, der die Kabine im übrigen nicht betreten habe, etwas mitbekommen. Sie sei dann von Trainer und Co-Trainer angewiesen worden, die Trikots und die nassen Schuhe wieder anzuziehen, was ca. vier Minuten in Anspruch genommen habe. Auf dem Weg zum Spielfeld sei man dann informiert worden, dass das Spiel jetzt endgültig abgebrochen worden sei.

Nach kritischer Würdigung aller dem Sportgericht Bayern in diesem Zusammenhang vorgelegten Statements und schriftlichen Zeugenaussagen kommt das Sportgericht Bayern mit dem diesem Verfahren offiziell beigetretenen Verbandsanwalt zu der festen Überzeugung, dass die SpVgg Greuther Fürth die vom SR angeordnete Spielfortsetzung angesichts der geringen Restspielzeit, der zahlenmäßigen Unterlegenheit und der daraus resultierenden sehr geringen Wahrscheinlichkeit
einer Ergebnisänderung schuldhaft so lange verzögert hat, bis ein Weiterspielen wegen der Lichtverhältnisse nicht mehr möglich war.
Dies ergibt sich zum einen aus den schriftlichen Aussagen der vom FC Pipinsried benannten Zeugen, zum anderen insbesondere aber auch aus dem Statement eines absolut neutralen langjährigen Verbandsfunktionärs des BFV, der aus dem Schiedsrichterwesen kommt und der sehr sachorientiert und ohne jeglichen Belastungseifer seine Beobachtungen schildert. Danach seien die Gästespieler bereits beim Pfiff des SR unter der Eingangstüre zum Sportheim gestanden und erst danach wohl wieder in die Kabine gegangen. Ferner habe er deutlich gehört, wie der Gästetrainer gesagt habe: "wir gehen da nicht mehr raus!" Für das Sportgericht Bayern sind keinerlei Aspekte ersichtlich, die geeignet wären, die Glaubwürdigkeit
dieser Aussage in irgendeiner Weise in Zweifel zu ziehen. Dies gilt im übrigen auch für
das Statement des SR-Assistenten, wonach bei seiner Aufforderung zur sofortigen Spielfortsetzung mehrere Gästespieler anwesend gewesen seien. Die spätere Einlassung der SpVgg Greuther Fürth, hierbei habe es sich lediglich um bereits ausgewechselte, mit gelb-rot des Feldes verwiesene, verletzte und nicht zum Kader gehörige Spieler gehandelt, vermag in diesem Zusammenhang nicht zu überzeugen.

Das Sportgericht Bayern verkennt nicht, dass sich der gesamte Ablauf der Geschehnisse innerhalb eines vergleichsweise sehr engen Zeitrahmens abgespielt hat. Dennoch ist es davon überzeugt, dass die entstandene Verzögerung von mehreren Minuten zwischen der Aufforderung zu Spielfortsetzung und dem endgültigen Abbruch von den Offiziellen und den Spielern der SpVgg Greuther
Fürth durch verschiedene Maßnahmen bewusst herbeigeführt wurde. Dieses sportwidrige Verhalten war letztlich ursächlich für den Spielabbruch und hat deshalb
zwangsläufig eine entsprechende Spielwertung zu Gunsten des FC Pipinsried sowie eine Sanktionierung nach § 74 RVO zur Folge. Eine Geldstrafe in Höhe von € 500,00 erscheint hierbei als notwendig und schuldangemessen, aber auch als ausreichend.

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Tabelle vor dem Urteil

Pl.
Team
Sp
Tore
Pkt
15
6
12:16
5
16
5
4:13
4
17
5
6:9
3
18
6
7:12
3
Direkter Vergleich bei Punktgleichheit


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