Spielabsage bleibt ohne Folgen: Adelsdorf gegen Röttenbach wird neu angesetzt - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 09.12.2015 um 17:00 Uhr
Spielabsage bleibt ohne Folgen: Adelsdorf gegen Röttenbach wird neu angesetzt
Der TSV Röttenbach hat eine Anzeige beim Sportgericht eingereicht, weil der SC Adelsdorf die Partie am 15. November nach deren Meinung zu Unrecht abgesagt hat. Das Sportgericht hat nun jedoch dem SC Adelsdorf Recht gegeben und die Partie für das neue Jahr neu angesetzt.
Von Uwe Kellner
Spielabsage des SC Adelsdorf

Der SC Adelsdorf hatte die Kreisliga-Partie gegen den TSV Röttenbach, die am 15. November hätte stattfinden sollen, witterungsbedingt abgesagt. Die gegnerische Mannschaft aus Röttenbach war damit nicht einverstanden und glaubte aus verschiedenen Gründen nicht an eine rechtmäßige Absage. Der wohl schwerwiegendste Grund war die Prioritätenregelung des BFV demnach ein Ligaspiel der Kreisliga-Damenmannschaft unter einem Ligaspiel der Kreisliga-Herren anzusiedeln ist und somit das Spiel der Damen nicht hätte stattfinden dürfen. anpfiff.info hatte über die Gründe für die Anzeige des TSV Röttenbach berichtet. Zwei Wochen später ist nun das Urteil gefallen und der SC Adelsdorf hat Recht bekommen.

Urteilsbegründung

anpfiff.info
liegt die Urteilsbegründung vor:

Der SC Adelsdorf hat am 15.11.2015, um 09.30 Uhr, nach seiner Sicht aus eigentümlicher Verantwortung für seine Sportanlage gemäß § 59 Abs. 3 SpO eine Platzsperre verhängt, so dass das angesetzte Verbandspiel der 1. Mannschaft gegen den TSV Röttenbach am Nachmittag des gleichen Tages nicht stattfinden konnte.

Der TSV Röttenbach erstattete gegen den SC Adelsdorf mit Schreiben (Mail an das KSG – Postfach) vom 17.11.2015 Anzeige und beantragte wegen vorsätzlichen Verursachens eines Spielausfalls eine Spielwertung zu seinen Gunsten. § 59 Abs. 2 SpO, auf den sich die Anzeige des TSV Röttenbach stützt, ist nicht relevant. Die Tatbestandsmäßigkeit diesbezüglich war deshalb nicht zu prüfen. Vielmehr liegt eine Platzsperre durch den Eigentümer, SC Adelsdorf, nach § 59 Abs. 3 SpO vor.

Die bei einer Platzsperre nach § 59 Abs. 3 Ziff. 3.2 SpO geforderte unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Spielleiters ist nach Ansicht des KSG am 15.11.2015, um 09.50 Uhr, erfolgt.

Darüber hinaus wurden der gegnerische Verein, TSV Röttenbach, sowie der Schiedsrichter etc. am 15.11.2015 rechtzeitig benachrichtigt. Die Spielabsetzung im BFV – Spielsystem erfolgte offiziell am 15.11.2015 um 10.12 Uhr.

Die Begebenheit, dass am 15.11.2015, um 10.00 Uhr, also unmittelbar nach der Platzsperre das Frauen-Kreisligaspiel zw. dem SC Adelsdorf und dem TSV Ebermannstadt auf dem C-Platz stattgefunden hat, ist nach Darstellung der Verantwortlichen des SC Adelsdorf auf vereinsinterne Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Verantwortlichen u. Trainer der Frauenmannschaft zurückzuführen und nach Ansicht des KSG zweitrangig, da es auf einem Nebenplatz ausgetragen wurde. Die Vereinsführung hatte dem Trainer der Frauenmannschaft nach deren Darlegung auch auferlegt, das Spiel gegen den TSV Ebermannstadt abzusagen.

Die zwischenzeitlich vom zuständigen Spielleiter veranlasste Neuansetzung des Verbandsspiels der 1. Mannschaften (SC Adelsdorf – TSV Röttenbach) kam wegen der generellen Absage der Spiele des gesamten Bezirks nicht zum Tragen, weshalb eine weitere Neuansetzung erforderlich ist.


TSV Röttenbach nimmt das Urteil hin

„Wenn wir uns nicht mehr davon erhofft hätten, dann hätten wir auch keine Anzeige gestellt", bedauert Abteilungsleiter Kurt Endruschat die Entscheidung des Sportgerichts. „Ich sehe das alles ein bisschen anders, und denke, dass der Platz an jenem Tag bespielbar war." Die Entscheidung über Bespielbarkeit des Platzes liegt beim Heimverein, auch wenn laut TSV Röttenbach einige Dinge gegen die Platzsperre gesprochen haben. Auch die Tatsache, dass am Vormittag die Damenmannschaft gespielt hat, wurde vom Sportgericht nicht weiter berücksichtigt und auf "Kommunikationsschwierigkeiten" innerhalb des gastgebenden Vereins verwiesen. „Das Sportgericht hat nun so entschieden, dann spielen wir eben im neuen Jahr. Sportlich zu gewinnen ist uns sowieso lieber!", merkt Kurt Endruschat abschließend an.

SC Adelsdorf hat dieses Urteil erwartet

Der SC Adelsdorf hat erst einmal genug von den Auftritten vor dem Sportgericht. Erst das Spiel gegen den FC Burk, danach die Angelegenheit wegen der Spielabsage gegen Röttenbach. „Wir hatten unsere Stellungnahme zu diesem Fall abgegeben und für uns war die Sache von Vornherein klar", sagt Spielleiter Stefan Wirth. Der SC Adelsdorf hatte abgesagt, weil der A-Platz nicht bespielbar war, deswegen war man beim SCA über dieses Urteil nicht überrascht. „Aus meiner Sicht ist das eine korrekte Entscheidung", sagt Stefan Wirth. „Jetzt können wir auf dem Feld um die drei Punkte gegen Röttenbach spielen!" Ein Spiel, das im Jahr 2016 dann für doppelte Brisanz sorgen wird.

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