Ein wenig seltsam mutete die Begründung zur Verschiebung der Partie zwischen dem Post SV und Türkspor/Cagrispor II am Montagvormittag schon an, wenn man die bereits gespielten Partien vom Sonntag betrachtet, erklärte doch Kreisspielleiter Thomas Raßbach gegenüber TSCS Nürnberg die Absage folgendermaßen: "Die Spielleiter im Kreis Nürnberg/Frankenhöhe sind angehalten, Pflichtspiele von 2. Mannschaften erst nach den ersten Pflichtspielen der 1. Mannschaften anzusetzen um sportliche Ungerechtigkeiten zu vermeiden."
Auf Seiten der Gäste stieß jene Erklärung, die auf eine Umsetzung in anderen Fällen verwies, jedoch auf Unverständnis, schließlich gab es am Wochenende doch gleich mehrere andere Beispiele, die ein derartiges Vorgehen vermissen ließen: "Die Partien des TSV Buch II und auch des Post SV II hätten gemäß dieser Vorgehensweise aus unserer Sicht auch nicht stattfinden dürfen, insofern fordern wir gleiches Recht für alle", forderte TSCS-Abteilungsleiter Fatih Köseoglu.
Ebenfalls betroffen wären beispielsweise auch die Partien des STV Deutenbach II (0:4-Niederlage bei Frankonia) und des 1. FC Kalchreuth II (0:3 gegen Azzurri) gewesen, die am vergangenen Sonntag mit Spielern der jeweiligen spielfreien 1. Mannschaft hätten verstärkt werden können. Beide Bezirksligisten haben indes ein Testspiel gegeneinander bestritten (3:2 für Kalchreuth).
Bei Türkspor/Cagrispor wie auch beim Post SV sowie den jeweils indirekt betroffenen Teams ergaben sich jede Menge Fragezeichen durch eine in sich nicht konsequent verfolgte Vorgabe. Die eigentlich gut gemeinte Vorgehensweise seitens des Kreisspielleiters bezüglich einer möglichen Wettbewerbsverzerrung war letztlich aber schon mit einigen Spielen vom Sonntag überholt. Türkspor/Cagrispor hatte am Montag also dann Beschwerde gegen die Absetzung der Partie am Dienstag eingelegt. Am Abend wurde die Begegnung dann auch wieder angesetzt.
Verfahrensweise ist rechtlich nicht bindend
Die Begründung des Bezirksspielausschusses lautete: "Die durch den Staffelleiter angegebene Verfahrensweise, dass Pflichtspiele der unterklassigen Mannschaften erst nach (oder maximal am gleichen Tag), den Pflichtspielen der höherklassigen Mannschaften anzusetzen, entspricht zwar, sowohl der Empfehlung des Verbands-Spielausschuss, als auch der des Bezirks-Spielausschuss, ist aber rechtlich nicht bindend. Diese Empfehlung dient zur Verhinderung, dass Mannschaften nach längeren Spielpausen, wie z.B. der Winterpause, im ersten Meisterschaftsspiel der unterklassigen Mannschaft den §34 der SpO zum Einsatz in verschiedenen Mannschaften komplett umgehen können."
Und das ist wohl auch gut so, wenn man die Folgen einer weiteren Verschiebung des Kreisliga-Nachholspiels bedenkt: Der Post SV trifft eigentlich am kommenden Sonntag auf Mögeldorf und wäre von einer weiteren Verlegung - der Kreisliga-Primus spielt am Samstag im Pokalfinale - erneut betroffen: Bei einer weiteren Verlegung hätte die 1. Mannschaft somit dann noch immer kein Pflichtspiel bestritten. Die 2. Mannschaft des Post SV (4:0-Sieg gegen Eyüp Sultan - verstärkt nur mit zwei Spielern, die in der Vorrunde in der 1. Mannschaft dabei waren) indes hatte am Sonntag, als die eigene 1. Mannschaft durch die Verlegung gegen TSCS II spielfrei geworden war, schon gespielt. Und dies rückblickend entgegen der Begründung, mit der TSCS II eben gerade nicht spielen hätte sollen. Ob bei einer erneuten Absage der Partien des Post SV gegen TSCS II und Mögeldorf in dieser Woche dann die 2. Mannschaft des Post SV gegen den VfL Nürnberg am Sonntag spielen hätte dürfen, muss nun zumindest nicht mehr geklärt werden. Fußball ist schon in der Theorie nicht immer einfach.
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