Mit dem FC Eintracht Bamberg 2010 hat nach dem VfB Eichstätt zum zweiten Mal ein Verein von der beim Verbandstag im Mai 2018 beschlossenen
Möglichkeit einer Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen sportgerichtlichen Verfahrens Gebrauch gemacht.
Die Delegierten hatten sich im Mai 2018 in Bad Gögging dafür ausgesprochen, die Aufklärungsarbeit der unabhängigen bayerischen Sportgerichte bei Vorfällen jeglicher Art ganz klar „täterorientiert“ auszurichten und die Täter für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Gelingt es, die Täter zu identifizieren bzw. engagiert sich ein bereits identifizierter Täter als Wiedergutmachung nachweislich über das normale Maß hinaus ehrenamtlich für Sport- oder Sozialprojekte, können die Sanktionen gegen die Vereine reduziert werden.
Sollte ein Verein die Täter erst nach dem
rechtskräftigen Abschluss des Sportgerichtsverfahrens ermitteln können, kann das Verfahren neu aufgerollt werden. Gleichzeitig wurden die Sanktionen (§ 48 RVO) bei Fällen von Gewalt, Diskriminierung oder dem Einsatz von Pyrotechnik drastisch erhöht: Bei Vorfällen in der Bayernliga können Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden, in der Regionalliga Bayern sogar bis zu 50.000 Euro (mindestens 300 Euro). In den Klassen darunter reichen die finanziellen Sanktionen von der Mindeststrafe in Höhe von 300 Euro bis zu 12.000
Euro. Zudem drohen weitere Folgen wie Platzsperren und auch Punktabzüge (etwa bei wiederholten Pyrotechnik-Vorfällen oder einer Unterbrechung von mehr als fünf Minuten in einem Spiel). Im Extremfall ist die Versetzung in eine niedrigere Spielklasse möglich.