Das Kreissportgericht verhandelte am gestrigen Freitag die Partie zwischen dem SC Türk Genc und SSV Elektra Hellas vom 31.05.2015. Dabei wurde Türk Genc "wegen unzulässigem mit einem Punktabzug von 3 Punkten und mit einer Geldstrafe in Höhe von € 200,00 belegt. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO dem Ausgang nach (2:5) zu werten. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,30 trägt der SC Türk Genc Nürnberg."