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Artikel veröffentlicht am 23.07.2025 um 13:00 Uhr
Causa Türkspor geht weiter:
Das Landgericht meldet sich zu Wort!
In der vergangenen Woche fiel der Startschuss der Saison 2025/26 in Mittelfrankens Bezirksligen - (bisher) nicht mit dabei ist das Team von Türkspor Nürnberg. Ausgestanden ist die Angelegenheit für den Verband aber damit noch nicht, zumal das Landgericht München noch in der vergangenen Woche angekündigt hatte, den Beschluss des Amtsgerichts aufzuheben.
Von
Marco Galuska
anpfiff.info
Die Anhänger des Amateurfußballs dürften sich freuen, dass der Ball inzwischen wieder rollt und allgemein überwiegt bestimmt die Hoffnung, dass in Zukunft der Sport im Mittelpunkt steht und weniger eine juristische Aufarbeitung einer im Ablauf und Ergebnis desaströsen Relegation, die aus der Feder des Bezirksspielleiters Mittelfranken stammte und entgegen Warnungen - sowohl aus dem Kreis Nürnberg/Frankenhöhe als auch aus dem Verbandsspielausschuss - durchgeführt wurde. Dass die Relegation nicht nur dem Empfinden nach nicht gepasst hat, sondern tatsächlich nicht mit der BFV-Spielordnung konform war,
offenbarte eine Anfang Juli verfasste E-Mail aus dem Verbandsspielausschuss
.
Zwischen Recht haben und Recht bekommen besteht aber dennoch hin und wieder eine Diskrepanz, wie sich im Fall von Türkspor Nürnberg zeigt. Denn in den verbandsinternen Instanzen wurde der Antrag des Vereins auf Bezirksliga-Eingruppierung abgeschmettert. Zur Erinnerung: Der letztjährige Nürnberger Kreisliga-Vizemeister hatte nach regulärer Spielzeit in der Relegation die meisten Punkte erzielt. Nach einem eigenwilligen Modus, der eine Verlängerung im letzten Spiel produzierte, wurde Türkspor letztlich noch Tabellenletzter der Dreiergruppe und durfte nicht aufsteigen. Eine versäumte Frist, in der sich der Verein schon im Mai (auch wenn er damals noch gar nicht als Relegant feststand und die Bestimmungen zugestellt bekam) in der Woche nach Bekanntgabe der Relegationsbestimmungen hätte melden sollen, war Kern der Argumentation, mit der die Beschwerde des Vereins beim BFV abgewiesen wurde.
Amtsgericht war nicht zur Entscheidung befugt
In jene Richtung argumentierte auch das Amtsgericht München, an das Türkspor Nürnberg in der Folge via Anwalt herantrat. Die nächste Instanz, das Landgericht München I, brachte noch in der vergangenen Woche jedoch neue Bewegung in den Fall. Das Landgericht meldete sich mit Hinweisen zum Verfahren zu Wort. Im Schreiben des Richters heißt es:
"Bei der vorliegenden Streitigkeit im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes handelt es sich um eine kartellrechtliche Streitigkeit nach §§ 19, 33 GWB. Der Antragsteller sieht letztlich in den erlassenen Relegationsregelungen und im durchgeführten Verfahren einen Missbrauch der Monopolstellung der Antragsgegnerin.
Nach § 87 GWB sind für kartellrechtliche Streitigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich die Landgerichte zuständig. Das Amtsgericht war damit zur Entscheidung über die einstweilige Verfügung grundsätzlich nicht befugt und hätte - nach Hinweis - das Verfahren ggf. an das Landgericht verweisen müssen.
Im Rahmen der hier vorliegenden sofortigen Beschwerde beabsichtigt mithin das Landgericht als Beschwerdeinstanz den Beschluss des Amtsgerichts München vom 14.07.2025 und den am 15.07.2025 hierzu ergangenen Nichtabhilfebeschluss aufzuheben. Zu einer Entscheidung in der Sache ist es allerdings aus obigem ebenso nicht befugt.
Die Antragstellerseite wird daher mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme angefragt, ob von hier aus eine Verweisung an das Landgericht München I - Kammer für Kartellsachen - erfolgen soll."
Zeit läuft gegen Türkspor
Somit hat das Landgericht angekündigt, dass das Urteil des Amtsgericht aufgehoben wird und die Kammer für Kartellsachen am Landgericht München I übernimmt. Angesichts der bereits gestarteten Saison in der Bezirksliga ist dies dennoch maximal als Teilerfolg für Türkspor Nürnberg zu sehen, denn die Zeit läuft eindeutig gegen den Verein, was dessen Anwalt Felix Steinbach deutlich kritisiert: "
Es darf nicht sein, dass man mit der Möglichkeit, ein Verfahren zu verzögern, komplett entrechtet wird. Das hat dann nichts mehr mit einem fairen Verfahren zu tun
." Das Bild des angezählten Boxers, den der Gong rettet, drängt sich auf.
Neben dem Gang vor das Landgericht hat der Verein in der vergangenen Woche über seinen Anwalt auch "begleitend" fristgerecht Einspruch gegen die Auf- und Abstiegsregeln Bezirksliga 2025/26 eingelegt:
"Angesichts des laufenden Verfahrens über die Eingruppierung des Vereins in die Bezirksliga müssen die Auf- und Abstiegsregelung hier eine Öffnung dahingehend enthalten, dass eine Sollzahl für die Saison 2025/26 noch möglich ist, sofern der Bayerische Fußballverband zur Eingruppierung des Vereins durch ein Gericht verpflichtet wird. Diese Änderung ist zwingend vorzunehmen, weswegen um entsprechende Abhilfe gebeten und beantragt wird.
Insbesondere hinsichtlich dessen, dass das Landgericht München I angekündigt hat, die Entscheidung des Amtsgerichts München aufzuheben, wird davon ausgegangen, dass die Öffnung auf mögliche 33 Mannschaften noch Relevanz entwickeln dürfte."
Traurige Kulisse bei Eröffnungszeremonie
So sah es während der Eröffnungszeremonie der Bezirksliga am vergangenen Donnerstag aus.
Sebastian Baumann
Ungeachtet des laufenden Verfahrens und folgenden Einspruchs wurde die Saison in der Bezirksliga Mittelfranken bereits am vergangenen Donnerstag eröffnet. Dass die Planung zur Vorstellung der Mannschaften dermaßen in die Hose ging, sodass die Tribüne in Erlangen eine Stunde vor Spielbeginn ein trauriges Bild mit nur wenigen Besuchern abgab, erschien irgendwie passend zu einem der schwärzesten Kapitel, die der Amateurfußball in Mittelfranken in den letzten Jahren geschrieben hat.
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