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Artikel veröffentlicht am 08.07.2025 um 06:00 Uhr
Spesenerhöhung:
Schiedsrichter kriegen ein bisschen mehr Geld
Ab 1. Juli steht auf der Spesenabrechnung der Schiedsrichter, die der Heimverein begleichen muss, ein höherer Betrag als bisher. Die Erhöhung der Spesen bliebt jedoch moderat bei vier Prozent und wird zudem abgerundet. Übrig bleibt in den meisten Ligen: ein Euro.
Von
Uwe Kellner
Der Bayerische Fußball-Verband passt zum 1. Juli 2025, beziehungsweise 1. August 2025 im Juniorenbereich, erneut die Spesen für Schiedsrichter und deren Assistenten an. Grund für die Maßnahme ist die allgemeine Preisentwicklung, die eine inflationsbedingte Erhöhung rechtfertigt. Die Entschädigungen steigen flächendeckend um vier Prozent, wobei zur Berechnung auf die erste Stelle vor dem Komma abgerundet wird. Damit wird eine moderate, aber konsequente Reaktion auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vollzogen.
Jährliche Erhöhung wäre möglich
Die Spesenanpassung fußt auf der BFV-Finanzordnung. Diese ermächtigt den Verbandsvorstand, Gebühren dann zu erhöhen, wenn sich der Verbraucherpreisindex (VPI) im Jahresdurchschnitt um mindestens ein Prozentpunkt gegenüber dem letzten Erhöhungsstand verändert hat. Voraussetzung: Die Anpassung muss zum Beginn eines Geschäftsjahres erfolgen und bis spätestens 31. Januar desselben Jahres veröffentlicht werden.
Fabian Frühwirth aus der Pressestelle des BFV erklärt dazu:
„Die inflationsbedingte Erhöhung ist grundsätzlich unter gewissen Voraussetzungen jährlich möglich, davon wurde zuletzt aber nicht immer Gebrauch gemacht. Für 2025 hatten wir dies im Januar entsprechend veröffentlicht.“
2024 wurde bewusst auf eine Erhöhung verzichtet – nach einer markanten Anhebung im Vorjahr. BFV-Vizepräsident Robert Schraudner betont: „Vor der doch recht deutlichen Erhöhung zum 1. Juli 2023 haben wir die Schiedsrichter-Aufwandsentschädigungen über zehn Jahre nicht angehoben – es handelte sich also um ein Nachziehen der davor lange nicht erfolgten Anpassung. Die jetzt erfolgte und zum 1. Juli 2025 in Kraft tretende Anpassung steht nun im Gleichklang zur allgemeinen Gebührenerhöhung.“
Die Schiedsrichter in Bayern bekommen zur neuen Saison in den höheren Ligen, ab Herren-Kreisliga, zwei Euro und in den unteren Ligen einen Euro mehr pro Spiel.
Maik Schneider
Spesenauflistung
Nachfolgend die wichtigsten Spesensätze gemäß der neuen Anlage zur Schiedsrichterordnung, gültig ab 01.07.2025 (Herren/ Frauen) bzw. 01.08.2025 (Junioren). Die Spesenerhöhung beträgt moderat ein bis zwei Euro, je nachdem wie viel die vierprozentige Erhöhung ausmacht. In der folgenden Auflistung wird zuerst die Spielklasse genannt, danach der Spesensatz des Hauptschiedsrichters und danach die Spesen der Assistenten, sofern in der Liga mit Assistenten gearbeitet wird.
Herren: Spielklasse / Schiedsrichter / Assistent (SRA)
Regionalliga Bayern: 260 € / 156 €
Bayernliga: 98 € / 62 €
Landesliga: 72 € / 46 €
Bezirksliga: 62 € / 36 €
Kreisliga: 52 € / 26 €
Kreisklasse, A-Klasse: 46 €
B- und C-Klasse: 41 €
Sonstige Herren-/Senioren-/Freizeit: 31 €
Frauen: Spielklasse / Schiedsrichter / Assistent (SRA)
Bundesliga (Freundschaftsspiele) 72 € 46 €
Bayernliga: 62 € / 36 €
Landesliga: 52 € / 26 €
Bezirksoberliga: 46 € / 26 €
Bezirksliga: 41 € / 26 €
Alle übrigen Frauenklassen: 36 € / 20 €
Junioren: Spielklasse / Schiedsrichter / Assistent (SRA)
A-Junioren Bayernliga: 62 € / 36 €
B-Junioren Bayernliga: 52 € / 26 €
C-Junioren Bayernliga: 46 € / 26 €
A-/B-Junioren Landesliga: 46 € / 20 €
Bezirksoberliga/Kreisliga (A/B): 41 € / 20 €
C-/D-Junioren Bezirks-/Kreisliga: 36 €
Alle übrigen Jugendspiele: 31 €
Juniorinnen: Spielklasse / Schiedsrichter / Assistent (SRA)
B-Juniorinnen Bayernliga: 46 € / 26 €
B-Juniorinnen Landesliga: 36 € / 20 €
Sonstige A-/B-Juniorinnenmannschaften: 31 €
C-/D-/E-Juniorinnen: 26 €
Auch im Falle eines Spielabbruchs stehen dem Schiedsrichter die Spesen zu. Bei einer Absage vor Ort gibt es immerhin noch 50 Prozent.
Uwe Kellner
Abbruch und Absage
Bei Spielabbruch stehen dem Schiedsrichter und Beobachter der volle Spesensatz zu. Bei Spielabsage vor Ort oder wenn kein bespielbarer Ausweichplatz angeboten wird, reist der Schiedsrichter wieder ab. Als Entschädigung stehen ihm die Fahrtkosten und 50 Prozent des Spesensatzes zu. Befindet sich der Schiedsrichter bereits auf dem direkten Weg zum Spielort und erfolgt hierbei eine Spielabsage, stehen ihm zumindest die Fahrtkosten zu. Das war schon immer so.
Fahrtkosten bleiben gleich
Auch die Fahrtauslagen sind geregelt, haben sich aber nicht geändert. So kann der leitende Schiedsrichter für die Anreise des gesamten Teams 0,35 Euro pro Kilomater abrechnen. Alleinige Schiedsrichter ohne Gespann rechnen weiterhin 0,30 Euro pro Kilometer ab. Öffentliche Verkehrsmittel werden mit dem günstigsten Ticket (z.B. Bahn 2. Klasse) ersetzt.
Stetige Erhöhung statt radikaler Erhöhung
Mit der vierprozentigen Erhöhung der Spesen zum 1. Juli 2025 trägt der BFV der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung und sichert die finanzielle Anerkennung für das Engagement der Unparteiischen. Nach Jahren der Stagnation wird das System nun jährlich auf Basis belastbarer Zahlen überprüft und so zukunftsfähig aufgestellt. Die jährliche Erhöhung soll einer radikalen Erhöhung wie vor der Saison 2023/24 vorbeugen.
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