Türkgücü
München hatte die Zulassung zunächst nur unter Bedingungen
erhalten, konnte diese aber bis zum Fristende am 2. Mai 2025
nicht erfüllen. Ungeachtet der aktuellen sportlichen
Situation werden die Münchner gemäß § 11 Nr. 6 der Regionalligaordnung am
Saisonende auf den letzten Tabellenplatz gesetzt und stehen
als Absteiger fest. Allerdings stand der Münchner Verein bereits vorher schon als direkter Absteiger fest, sodass sich das Tabellenbild nicht verändert.
Die
Zulassungskommission hatte in ihrer jüngsten Sitzung zudem
die Zulassungsunterlagen der Bewerber aus der 3. Liga und
den beiden Bayernligen zu prüfen. Sieben Klubs erhielten die
Zulassung unter Auflagen und/oder Bedingungen.
Nord-Bayernligist ATSV Erlangen hatte keine weiteren
Unterlagen eingereicht, weil eine sportliche Qualifikation
als Grundvoraussetzung für einen Startplatz in der
Regionalliga Bayern nicht mehr gegeben ist. Auch hier wurde
die Zulassung verweigert.
Insgesamt
hatte der BFV im Januar das rein digitale Verfahren für 56
Vereine freigeschaltet – 18 Regionalligisten, drei
Drittliga-Klubs sowie die insgesamt 35 Bayernligisten hatten
Zugriff erhalten. Während für die Dritt- und
Bayernligisten Fristende am 14. April 2025 war, hatten
die aktuellen Regionalligisten bereits im März ihre Bewerbungen einzureichen – 13 erhielten Auflagen und/oder Bedingungen.
Mit Ausnahme von Türkgücü München haben alle Vereine zum
Stichtag am 2. Mai 2025 ihre Bedingungen erfüllt, die Frist
für den Auflagen-Nachweis endet für neun Klubs dann am 27.
Juni 2025.
Grundvoraussetzung
für die Teilnahme an der Regionalliga Bayern ist auch in der
Spielzeit 2025/26 die sportliche Qualifikation. Darüber
hinaus müssen die Vereine im Zulassungsverfahren auch die
Voraussetzungen des Bayerischen Fußball-Verbandes erfüllen,
um einen Startplatz zu erhalten. Dabei sind insbesondere
infrastrukturelle, medientechnische und organisatorische
sowie personelle Kriterien zu erfüllen. Eine aufwändige und
insbesondere kostenintensive Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt
es – wie auch in den anderen Regionalligen hierzulande – im
Zulassungsverfahren zur Teilnahme an der Regionalliga Bayern
bewusst nicht.
Kommentar abgeben
Leser-Kommentare