Aufgrund der Möglichkeit, dass die am Verfahren beteiligten Vereine 
das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anrufen können, kann sich 
der BFV zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu Inhalten der Urteilsbegründung 
aus dem Berufungsverfahren äußern. Die Kommunikationshoheit obliegt 
aktuell den betreffenden Vereinen.
Schweinfurt, Burghausen und Türkgücü München sowie zuletzt auch 
Bamberg hatten den Verstoß des TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der 
Regionalliga-Ordnung zunächst beim zuständigen Sportgericht Bayern 
angezeigt. In dem Statut heißt es, dass auf dem elektronischen 
Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt 
sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein 
A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. 
Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet 
haben.
             
         
        
 
        
            
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