Saison mutiert dem Abbruch entgegen: Es braucht schon ein Fußball-Corona-Wunder! - fussballn.de
Artikel vom 11.02.2021 10:45 Uhr
Saison mutiert dem Abbruch entgegen: Es braucht schon ein Fußball-Corona-Wunder!
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Auf maximal wackligen Beinen steht die komplette Austragung der Saison 2019/21 noch. Wer sich an den vielen Hürden aus dem Vorjahr orientiert, wird schnell feststellen, dass es früher oder später auf eine Abwicklung am Grünen Tisch hinauslaufen wird.
Von Marco Galuska


Der Rahmen ist vorgegeben

Anfang Juni 2020 war die eingesetzte Lösungs-Arbeitsgruppe (LAG) Spielbetrieb Liga und Pokal Erwachsene zu der Entscheidung gelangt, dass die Saison 2020/21 bei Herren und Frauen aufgrund zeitlicher Gründe und fehlender Spieltermine nicht stattfinden kann und das Spieljahr 2019/2020 bis zum 30.06.2021 zu verlängern sei. Der Vorschlag der LAG wurde einstimmig vom BFV-Vorstand bestätigt. 
Fakt ist: Die aktuell gültige BFV-Spielordnung gibt in §13 das Saisonende für die Herren zum 30.06.2021 vor.

Im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen vom Mittwoch wurde festgelegt, dass der Corona-Lockdown im Wesentlichen bis mindestens 7. März verlängert wird. Über Lockerungen wird erst wieder in einer Runde am 3. März beraten. Sport in Gruppen ist laut Beschluss aber nicht einmal im nächsten Öffnungsschritt vorgesehen, sondern erst "bei der Entwicklung nächster Schritte".
Fakt ist: Der Lockdown, der auch jeglichen Mannschaftssport untersagt, läuft mindestens bis 7. März 2021.

Rückblick 2020 - vier Monate vom kontaktlosen Training bis zum Punktspiel

Einen genauen Verlauf der Pandemie samt flankierender Beschlüsse der Politik vorauszusagen, kommt dem vielzitierten Blick in die Glaskugel gleich. Nichtsdestotrotz gibt es Erfahrungswerte aus dem vergangenen Jahr, die mögliche Schritte bis zur Freigabe von Fußball mit Zuschauern beschreiben. Selbst einen Zeitstrahl könnte man aus 2020 unverbindlich heranziehen, um zu einer genaueren Einschätzung zu kommen, wie die Chancen um einen Saisonabschluss 2019/21 stehen.

Von der Freigabe des kontaktlosen Trainings in Kleingruppen bis zum Mannschaftstraining mit Kontakt dauerte es 2020 knapp zwei Monate. Bis zu den Testspielen ohne Zuschauer weitere drei Wochen.
Grafik: BFV

Schritt 1: Freigabe für kontaktloses Training in Kleingruppen

Neben dem Training für Individualsportarten wurde es ab 11. Mai 2020 in Bayern auch wieder möglich, dass Mannschaftssportarten mit dem eingeschränkten Training beginnen konnten. Dabei wurde die maximale Kleingruppen-Größe auf fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer) beschränkt. Vor allem musste das Training aber kontaktfrei stattfinden. Der BFV veröffentlichte einen umfassenden Leitfaden zu den Trainingsmöglichkeiten im ersten Schritt.

Schritt 2: Obergrenze der Teilnehmer beim kontaktlosen Sport aufgehoben

Die Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) wurden zum 22. Juni 2020 aufgehoben. Die Teilnehmerbegrenzung ergab sich stattdessen innen wie außen aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen, so dass die Abstände weiterhin eingehalten werden können.

Schritt 3: Training mit Kontakt in festen Trainingsgruppen

In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung wurde beschlossen, dass ab dem 8. Juli 2020 das Fußball-Training mit Körperkontakt wieder zugelassen ist. Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten können unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird.

Schritt 4: Vorbereitungszeit für Spielbetrieb

Bereits Anfang Juni hatte Verbandsspielleiter Josef Janker im Mediengespräch den Fahrplan erklärt, wonach der Spielbetrieb frühestens vier bis sechs Wochen ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem der Freistaat Körperkontakt im Training gestattet.

Schritt 5: Trainingsspiele ohne Zuschauer in Bayern erlaubt

An die Freigabe des Trainings in festen Trainingsgruppen wurde am 29. Juli 2020 infolge eines Briefes von BFV-Präsident Rainer Koch an Sportminister Joachim Herrmann anknüpfend geregelt, dass auch dem Training dienende Spiele grundsätzlich zu den erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Mannschaftssportarten mit Kontakt gehören. Vereinsübergreifend waren die Trainingsspiele zwischen Vereinen aus Bayern, aber ohne Zuschauer erlaubt.

Schritt 6: Freigabe Wettkampf mit begrenzter Zuschauerzahl

Nach einer Vereinsumfrage wurden am 7. September die Ergebnisse veröffentlicht, wonach eine breite Mehrheit eine baldige Wiederaufnahme des Wettkampfspielbetriebs wünschen. Unmittelbar danach kam das lang erwartete Signal aus der Politik, wonach ab 19. September 2020 die Saison fortgesetzt werden konnte - unter der Bedingungen des Hygienekonzepts und vor maximal 400 Zuschauern.

Hürden müssten im Sprint genommen werden, aber Söder mahnt zur Vorsicht

Vier Monate dauerte es im vergangenen Jahr vom kontaktlosen Training in Kleingruppen bis zum Punktspiel vor begrenzter Zuschauerzahl. Doch der Startschuss für den "Sport in Gruppen" ist noch nicht einmal terminiert und laut Bund-Länder- Beschluss auch im nächsten Öffnungsschritt, den es bei einer "stabilen 7-Tages-Inzidenz von höchstens 35" gäbe, nicht wirklich vorgesehen. Eingereiht wird der Sport aktuell "bei der Entwicklung nächster Schritte".

Zudem: Der Kurs der bayerischen Regierung zeichnete sich bislang nicht gerade als bundesweiter Vorreiter von Lockerungen aus. Ministerpräsident Markus Söder erklärte hierzu am späten Mittwochabend gegenüber dem ZDF, dass der im Bund-Länder-Beschluss festgehaltene Wert eines stabilen Wertes der 7-Tages-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen nicht seinem Wunsch entsprechen würde. Söder erklärte sich zum Anhänger der "No-Covid-Strategie". Erschwerend kommt hinzu, dass die Infektionszahlen gerade in den grenznahen Gebieten Bayerns zu Tschechien tatsächlich aktuell die höchsten in ganz Deutschland sind und die Sorge durch die Zunahme deutlich ansteckender Virus-Mutationen dort besonders real scheint.

Vier Wochen Fußballtraining als Minimum

Parallel zum politischen Kurs gibt es für den Amateurfußball in Bayern Rahmenbedingungen, die gegeben sind: Der maximal verfügbare Zeitraum für den Rest der Saison 2019/21 beträgt im besten Fall noch knapp dreieinhalb Monate von Mitte März bis Ende Juni. In jenem Zeitraum wird nach der ungewöhnlich langen Pause (seit Ende Oktober) jedoch ein Minimum von vier Wochen (siehe Schritt 4 aus 2020) allein für das Training fußballspezifischer Anforderungen benötigt.

Man muss schon einen großen Optimismus hegen, wenn man heute noch davon ausgeht, dass Fußballtraining (mit Kontakt) vor Ostern wieder in Bayern erlaubt sein wird. Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr hatte dies von der ersten Lockerung (die aktuell noch nicht einmal terminiert ist!) an rund zwei Monate gedauert. Nun müsste das in zwei Wochen klappen.

Verband und Vereine einig: keine Geisterspiele

Ohne Zuschauer geht's nicht!
fussballn.de / Schlirf

Es wäre demnach also der Idealfall (alle außergewöhnlichen Corona-Problematiken sogar ausgeklammert), wenn ab Mai die Fußballer wieder einigermaßen trainiert und spielbereit wären. Doch damit ist die Rückkehr zum Wettkampf noch nicht garantiert, denn auch die Spiele gegen andere Teams müssten wieder erlaubt sein. Und selbst wenn die Hürde diesmal gleich mit dem Mannschaftstraining genommen wird, besteht schon eine weitere Problematik, die im Sommer 2020 über anderthalb Monate - trotz niedriger Infektionszahlen - nicht gelöst war: der Zutritt für Zuschauer. Für Ligaspiele gilt die klare Absage an Geisterspiele aufgrund von fehlender Einnahmen, im Extremfall verbunden mit anteiliger Rückzahlung an die Inhaber von Dauerkarten oder etwaiger Ansprüche von Sponsoren. Einige Mannschaften hätten nach aktueller Lage noch eine zweistellige Anzahl an Ligapartien zu absolvieren - von Relegation oder Ligapokal ganz zu schweigen.

Im vergangenen April 2020 wurde erklärt, dass ein Abbruch nur im Zuge eines außerordentlichen Verbandstages erfolgen könne, weil der BFV-Vorstand nicht bereit sei, eine persönliche Haftung zu übernehmen. Allerdings hat der Verbandsvorstand im August 2020 dann doch den neuen §93 in der Spielordnung verankert und eine Sonderreglung bei einem notwendigen Abbruch des Spieljahres aufgrund staatlicher oder kommunaler Verfügungslage oder höherer Gewalt berücksichtigt. Diese Regelung sollte eigentlich erst ab der Saison 2021/22 greifen, würde aber auch dann gelten, wenn die Saison nicht bis zum 30.6.2021 beendet werden kann. Gewertet würde dann nach Quotienten, wenn mindestens 75 Prozent der Mannschaften der jeweiligen Liga mindestens 50 Prozent der Spiele gespielt haben.

Reicht die Anzahl der Wochenendspieltage aufgrund einer Unterbrechung des Spieljahres durch behördliche Auflagen nicht mehr aus, ist pro Woche ein zusätzliches Spiel während der Woche auszutragen. Im Dezember hat der BFV-Vorstand sogar noch einmal nachgelegt und im §59 (5) der Spielordnung die Möglichkeit geschaffen, dass Verbandsspiele in kürzerer Reihenfolge ausgetragen werden könnten.

Lösung am Grünen Tisch dennoch nicht trivial

Nicht zu vergessen ist beim ambitionierten Hürdenlauf zum Abschluss der Saison 2019/21: Die Verlängerung bis tief in den Juni hinein würde zusätzlich bedeuten, dass die Saison 2021/22 nicht annähernd planmäßig starten könnte. Aber genau eine solche möglichst wieder "normale Saison" war (und ist) das große Ziel aller bisheriger Lösungswege der Verbände durch die Pandemie. Bis diese auch im Amateurfußball überwunden ist, dürfte noch eine Zeit vergehen und es erscheint berechtigt, dass bereits erste Überlegungen getätigt wurden, wie man in der Saison 2021/22 Spieltage einsparen könnte.

Für die Austragung der kompletten Saison 2019/21 auf dem grünen Rasen in Bayern braucht es nach aktueller Lage ein Fußball-Corona-Wunder! Die unliebsame Abwicklung am Grünen Tisch, die man durch die Saisonverlängerung eigentlich vermeiden wollte, erscheint von Tag zu Tag wahrscheinlicher. Trivial ist diese aber nicht: Als Abbruchtag gilt nach §93 (1) der BFV-Spielordnung jener Tag, den der Verbands-Vorstand aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder aufgrund Verhinderung durch eine höhere Gewalt festlegt und nach dem keine weiteren Spiele mehr stattgefunden haben. Wenn im Juni noch gespielt werden könnte, würden sich die Punktquotienten noch einmal ändern. Die Möglichkeit der Austragung weiterer Spiele schon jetzt per Abbruch zu unterbinden, bietet rechtliche Angriffsfläche.

Klare Kommunikation und Interessensvertretung

Die Politik hat weitere Signale gesendet, die derzeit keine Aufbruchstimmung im Amateurfußball auslösen. Die Vereine und Amateurfußballer brauchen umso mehr baldmöglichst klare Botschaften vom Verband, wie damit verfahren wird. Das einst ausgerufene Selbstverständnis der Rolle "des Kümmeres" ist in Krisenzeiten umso mehr gefordert. Wie es geht, hat beispielsweise der Landesverband in Westfalen vorgemacht. Schon Ende Januar wurden die Vereine unterrichtet, dass bis mindestens 31. März kein Spielbetrieb starten wird. Turniere sind zudem bis Ende Juni untersagt. Es sind keine schöne Nachrichten, aber auch diese gilt es ehrlich zu kommunizieren. Andererseits, zu klein darf sich der Amateursport auch nicht machen lassen, denn der Nutzen und Wert für die Gesellschaft geht weit über den eines einfachen Hobbys hinaus!

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