Artikel vom 27.07.2022 10:00 Uhr
Ein weiterhin hohes Infektionsgeschehen, dazu die bayernweit staatlich vorgeschriebene Pflicht zur Quarantäne: Der Vorstand des BFV hat aufgrund der pandemischen Situation und der staatlichen Verfügungslage seinen sogenannten „Corona“-Paragrafen der Spiel- und Jugendordnung aktiviert. Demnach ist es auch in der Saison 2022/23 möglich, Partien aufgrund von SARS-CoV-2-Fällen im Kader abzusetzen.
„Aufgrund der
Tatsache, dass die staatliche Anordnung bei einer Infektion mit dem
Corona-Virus unverändert eine Quarantäne von mindestens fünf bis maximal zehn
Tagen fest vorschreibt, ist die Voraussetzung für die Aktivierung der von uns
geschaffenen und etablierten Regelungen gegeben. Mit dem Beschluss ist es den
Vereinen möglich, bei Nicht-Erreichen der Mannschaftsstärke aufgrund von
Corona-Fällen Spiele abzusagen“, sagt BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der
die „Corona-Taskforce“ beim BFV leitet. Grundvoraussetzung ist die Vorlage der
entsprechend anerkannten positiven Test-Nachweise (z. Bsp. offizielle
Teststation, Apotheke, Test-Zentrum).
Bei Frauen und
Männern, Juniorinnen und Junioren gilt von den Bayernligen abwärts, dass
Partien dann auf Antrag abgesetzt werden können, wenn die Normzahl der
vorgeschriebenen Spieler*innen zuzüglich vier Ersatzspieler*innen (bei
Junior*innen zwei Ersatzspieler*innen) nicht erreicht wird. Bei der Spielform
„Elf gegen Elf“ sind es demnach beispielsweise 15 Akteure, im „Sieben gegen
Sieben“ dementsprechend neun. Die maßgebliche Spieler*innenzahl ermittelt sich
aus den auf den Spielberichtsbögen stehenden Spieler*innen mit Spielrecht für
den jeweiligen Verein der bisher ausgetragenen Spiele der laufenden Saison, maximal
jedoch der letzten vier Spiele. Sollte die jeweilige Mannschaft noch kein Spiel
absolviert haben, so zählt zur Ermittlung der Spielfähigkeit eines Teams die
vor dem ersten Spiel erstellte Spielberechtigungsliste. Für die Regionalliga
Bayern ist indes gemäß §43 der Regionalligaordnung grundsätzlich die
Spielberechtigungsliste maßgebend. Hier müssen wenigstens 16 Akteure
einsatzbereit sein – darunter mindestens zwei Torhüter.