Ab Montag wieder Training: Eingeschränkter Trainingsbetrieb erlaubt - fussballn.de
Artikel vom 08.05.2020 23:06 Uhr
Ab Montag wieder Training: Eingeschränkter Trainingsbetrieb erlaubt

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Neben dem Training für Individualsportarten wird es ab Montag, 11. Mai 2020, in Bayern auch wieder möglich sein, dass Mannschaftssportarten mit dem eingeschränkten Training beginnen können. Das wurde am späten Freitagabend bekannt.
Von Sebastian Baumann / PM BFV


Update des BFV (9.5., 11:39 Uhr): Neben dem Training für Individualsportarten wird es ab diesem Montag, 11. Mai 2020, in Bayern auch wieder möglich sein, dass Mannschaftssportarten mit dem eingeschränkten Training beginnen können - immer vorausgesetzt, die jeweiligen Kommunen vor Ort geben die Sportanlagen explizit für das Fußballtraining frei. Das wurde am späten Freitagabend bei einer Videokonferenz mit den Vertretern der Sportfachverbände mitgeteilt.

Grundlage, dass auch Fußballtraining überhaupt wieder Schritt für Schritt stattfinden kann, ist die zwingend vorgeschriebene Einhaltung der Voraussetzungen aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates. Dabei geht es vor allem um das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln, aber auch um die maximale Kleingruppen-Größe, die auf fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer) beschränkt ist.

BFV veröffentlicht umfassenden Leitfaden

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat alle von den Trainern und Betreuern in den Vereinen vor der Aufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs zu treffenden Vorkehrungen in einem umfassenden Leitfaden zusammengefasst, der ab sofort online abrufbar ist. Darin enthalten sind auch weiterführende Links zu Trainingsformen, die unter den eingeschränkten Bedingungen durchgeführt werden können. Dieser Leitfaden wird fortlaufend aktualisiert, deshalb bittet der BFV ausdrücklich darum, sich immer wieder auf der Webseite des Verbandes zu informieren.

Rainer Koch vertraut auf das große Verantwortungsgefühl in den Vereinen
Für alle unsere Fußballer ist diese neue Entwicklung vom heutigen Abend eine gute Nachricht in dieser schwierigen Phase“, betont BFV-Präsident Rainer Koch: „Wir wissen, dass es bis zur Rückkehr zur Normalität noch ein weiter Weg ist. Aber der erste Schritt ist gemacht. Jetzt kommt es auf uns alle an, dass wir uns auch strikt an die staatlichen Regelungen halten, wohl überlegt und mit gesundem Menschenverstand die ersten Schritte auf den Plätzen machen. Wir sind im Kampf gegen das Virus noch lange nicht am Ende. Vorsicht und Fürsorge sind weiterhin oberstes Gebot. Wir Fußballer in Bayern sind alle zusammen in der Pflicht, unserer großen Verantwortung auch gerecht zu werden! Dass wir das können, haben wir gerade in der aktuellen Krise bewiesen. Dafür sage ich allen Danke!

Leitfaden des BFV

Nach Wochen des nötigen Wartens und der verständlichen Ungeduld freuen wir uns sehr, dass ab 11. Mai 2020 der Trainingsbetrieb in den bayerischen Fußballvereinen wieder aufgenommen werden kann. Grundlage hierfür ist die Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aus der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen

2. Einhaltung des Mindestabstands zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 Metern

3. Ausübung entweder alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu maximal fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer)

4. kontaktfreie Durchführung

5. keine Nutzung von Umkleidekabinen

6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten

7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich

8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen

9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig

10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen (Risikogruppen) durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes

11. keine Zuschauer

Gerne möchten wir Euch nachfolgend einige Ratschläge geben, wie sich die vorgenannten staatlichen Maßgaben praxisnah umsetzen lassen:

Gesundheitszustand

- Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt aufsuchen: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

- Das gleiche Vorgehen gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen

- Bei einem positivem Test auf das Corona-Virus (COVID-19) im eigenen Haushalt muss die betreffende Person 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden

Minimierung von Risiken

- Nutzung des gesunden Menschenverstandes

- Bestehen in Bezug auf ein Training oder eine spezielle Übung ein ungutes Gefühl und/oder Unsicherheit über mögliche Risiken, sollte darauf verzichtet werden

- Die etwaige Risikogruppen-Zugehörigkeit der teilnehmenden Personen ist im Vorfeld unbedingt zu klären

- Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung. Umso wichtiger ist es, ganz besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

Organisatorische Grundlagen

- Es muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist. Sprecht hierzu vor Aufnahme des Trainingsbetriebs mit Euren örtlichen Ansprechpartnern in Städten und Gemeinden!

- Bei Nutzung des Sportgeländes durch mehrere Vereine/Gruppen sollte frühzeitig eine gemeinsame Vereinbarung über den Umgang und das Verhalten auf dem Sportgelände getroffen werden. Zwischen zwei Trainingseinheiten verschiedener Gruppen wird eine Puffer-Zeit von 10 Minuten eingeplant, um ein Aufeinandertreffen der Gruppen zu vermeiden.

- Bei Organisation einer Aktivität im öffentlichen Raum (nicht auf der Sportanlage) muss dies mit der zuständigen Kommune gesondert besprochen und geprüft werden.

- Benennung eines Ansprechpartners („Corona-Beauftragter“) im Verein. Die betreffende Person dient als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs.

- Unterweisung aller Trainer, Betreuer und Spieler in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb, die Maßnahmen des Vereins und des verantwortungsvollen Umgangs damit. Die getroffenen Regeln und Hygienevorschriften werden zudem gut ersichtlich am Eingang ausgehängt und sollten am besten allen vorab zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel in einem Rundbrief per E-Mail, o.ä.

- Anwesenheitslisten führen, um etwaige Infektionsketten besser nachverfolgen zu können.

- Check-Listen aller Teilnehmer (Trainer, Betreuer, Spieler) zur Abfrage von Symptomen führen.

An- und Abreise

- Die Teilnehmer reisen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privaten PKW einzeln in Sportkleidung an. Fahrgemeinschaften sind zu vermieden.

- Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.

- Alle Teilnehmer kommen bereits umgezogen auf das Sportgelände oder müssen sich direkt am Platz umziehen.

- Der Zugang zum Trainingsgelände ist – wenn möglich – so zu gestalten, dass kein Stau, bzw. keine Menschansammlungen entstehen. Wo dies möglich ist, sollte ein eigener Eingang und ein separater Ausgang eingerichtet werden.

- Begleitpersonen sollten dem Training möglichst nicht beiwohnen. Ansonsten ist auf Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.

- Verlassen des Sportgeländes direkt nach dem Training; das Duschen erfolgt zu Hause.

- Bei einer Abreise mit dem PKW erfolgt nach dem Training der Wechsel von durchnässten oder verschwitzten Kleidungsstücken im Fahrzeug.

Hygiene-Maßnahmen

- Es wird die Möglichkeit zur Händedesinfektion geschaffen, Nutzung durch jeden Teilnehmer vor und nach dem Training

- Keine körperlichen Begrüßungsrituale durchführen

- Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt worden ist.

- Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.

- Kein Abklatschen, in den Arm nehmen und gemeinsames Jubeln.

- Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen.

- Toiletten sind mit Desinfektionsmitteln zu versehen und müssen nach der Benutzung vom Benutzer desinfiziert werden. Der Schlüssel wird jeweils von einem Betreuer ausgehändigt.

- Das benötigte Trainingsmaterial beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor der Trainingseinheit desinfiziert und auf dem Platz bereitgestellt.

- Trainingsleibchen werden nur dann genutzt, wenn die Spieler ihr eigenes Leibchen mit zum Training bringen und es auch ausschließlich von ihnen selbst getragen wird. Alternative: die Leibchen werden vom Trainer zu Beginn des Trainings ausgegeben und während des Trainings nur von einem Spieler genutzt. Nach jedem Training werden die Leibchen unter Verwendung von Einmalhandschuhen eingesammelt und bei 60 Grad gewaschen.

- Torwarthandschuhe sind während des Trainings wiederholt zu desinfizieren. Die Torhüter sollen ihr Gesicht möglichst nicht mit den Handschuhen berühren und die Handschuhe keinesfalls mit Speichel befeuchten!

- Nach dem Training werden die verwendeten Trainingsmaterialien möglichst desinfiziert und unzugänglich für Unbefugte verwahrt.

Tipps zur inhaltlichen Gestaltung der Trainingseinheiten

- Alle Trainingsangebote werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.

- Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen inkl.Trainer/Betreuer), die im Optimalfall auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

- Ein Trainer/Übungsleiter ist für maximal 10 Spieler zuständig.

- Die Belegung eines Sportplatzes erfolgt durch maximal 20 Spieler (Faustregel: möglichst 10 Spieler pro Hälfte)

- Übungsformen ohne Gegenspieler und unter Einhaltung des Mindestabstandes sind zunächst die Trainingsform der Wahl.

- Gerade bei den ersten Trainingseinheiten ist auf eine angemessene Belastungssteuerung zu achten – geringe Intensitäten werden empfohlen.

- Das Training wird kontaktfrei gestaltet, d. h. keine Zweikämpfe.

- Die Spieler bewegen die Bälle auf dem Platz ausschließlich mit dem Fuß.

- Ein- oder Zuwürfe sind nicht Gegenstand der Trainingsformen.

- Kopfbälle werden im Training nicht durchgeführt.

- Der Mindestabstand ist besonders auch bei wartenden Spielern zu beachten.

- Neben den Übungsformen mit Ball und ohne Gegenspieler können Athletiktraining und Individualtraining unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln Gegenstand des Trainings sein.

- Denkbar sind auch weitere Spielformen, die die Abstandsregel beachten. (z. B. Fußballtennis, Spielformen mit Zonen mit einer Zone pro Spieler, „Tischkicker“).

Trainingsübungen

- Die Verbandstrainer des BFV haben für Euch eine Reihe praktischer Trainingsübungen zusammengestellt. Ihr findet diese ab 11. Mai online unter www.zusammenhalt.bayern.

-Auch der DFB bietet online Trainingshinweise unter https://www.dfb.de/trainer/artikel/das-training-nach-der-corona-pause-3155/

Besonderheiten im Jugendtraining

- Bringen und Abholen von Kindern nur bis zum bzw. ab dem Sportgelände.

- Sofern Unterstützung erforderlich ist, darf ein Elternteil am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben.

- Zunächst wird das Training für die Mannschaften U12 und älter wieder aufgenommen.

- Empfehlung: Wiederaufnahme des Trainings für U11 und jünger, wenn die Spieler Erfahrungen im Umgang mit den Hygiene- und Abstandsregeln in der Schule oder der Kita gemacht haben. Ein Zeitraum von 2 Wochen Schulerfahrung vor Trainingsbeginn erscheint angemessen.

- Für Mannschaften der U9 und jünger werden günstigere Betreuerschlüssel empfohlen (5 Spieler/Trainer). Über eine Einbindung von Elternteilen kann dieser Schlüssel erreicht werden.


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Die hier aufgeführten Bestimmungen
sind durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) nach bestem Wissen erstellt worden. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können.
Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets
vorrangig und von den Vereinen zu beachten.

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