Im Hinblick auf die andauernde CORONA-Pandemie und weiter
fehlender Vorgaben wird hinsichtlich des Spielbetriebes für den Kreis Nürnberg
/ Frankenhöhe bis auf weiteres folgendes festgelegt:
1. Die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Spielen im
Kreis N/F wird für die Spielstätten, in denen für Heim- und Gastmannschaft bzw.
Schiedsrichter jeweils nur eine Kabine zur Verfügung steht, auf zumindest 3,5
Stunden festgelegt. Die Anstoßzeiten im Herrenspielbetrieb werden daher für die
Vorspiele im September auf 12:30 Uhr und 16:00 Uhr festgelegt.
Für den Bereich der Frauen / Jugend / Senioren /
Freizeitmannschaften sind entsprechende Regelungen zu treffen, die
sicherstellen, dass die Kabine zumindest 45 Minuten zwischen zwei Spielen UNBENUTZT
(d.h. kein Spieler des Vorspieles bzw.
'noch' kein Spieler des Nachfolgespieles sind in der Kabine)
bleibt. Diese Zeit wird vom Heimverein für Desinfektion und Lüften
genutzt.
2. Diese Regelung gilt vorbehaltlich weiterer gesetzlicher
Regelungen und/oder Verbandsvorgaben und wird in den Folgemonaten entsprechend
nach vorne angepasst.
3. Sollten diese Anstoßzeiten in nicht vereinseigenen
Spielstätten nicht realisierbar sein, müssen die Vereine mit ihren Spielleitern
des Verbandes entsprechende Alternativen erarbeiten. Priorität hat immer das
Spiel der ersten Mannschaft, d.h. wenn dieses ggf. um 15:00 Uhr ausgetragen
werden muss (aufgrund der Platzbelegung) und auch das Vorspiel um 13:00 Uhr
beginnen muss (aufgrund der Platzbelegung) stehen die Kabinen den Mannschaften
des Vorspiels nach dem Spiel (Spielende 14:45 Uhr) NICHT zur Verfügung.
4. Für die Schiedsrichter dürfte eine hygienisch zulässige
Lösung vor Ort gefunden werden können. SR der ersten Mannschaft ist um 14:45
Uhr angezogen außerhalb der Kabine – SR der zweiten Mannschaft benutzt nach
Spiel die Kabine und Heimverein desinfiziert und lüftet die Kabine bis zur
Halbzeit des Spieles der ersten Mannschaft, d.h. die SR der zweiten Mannschaft
müssen nach Spielende unverzüglich in ihre Kabine und sich dort umziehen. ESB
etc. ist alles als nachrangig zu betrachten.
5. Darüber hinaus gelten natürlich die weiterhin gültigen
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Hierzu gibt es das Muster-Hygiene-Konzept des BFV in der Fassung vom 07.08.2020. Vorstehende Regelungen sind analog für die anstehenden
Vorbereitungsspiele anzuwenden.
6. Die Kreisspielleitung behält sich vor im Rahmen der in
der Spielordnung vorgegebenen Fristen Spiele zeitlich entsprechend anzupassen,
d.h. die Anstoßzeiten im Verbandsinteresse zu verändern.
7. Die zeitliche Anpassung der Spiele im Oktober
(Voraussichtlich 12:00 / 15:30 bis Ende Sommerzeit) erfolgt vorbehaltlich der
weiteren Entwicklung der Pandemie Mitte September.
8. Spielverlegungen gehen
ausschließlich nur mit Zustimmung des Gegners (auch wenn im Einzelfall die
vorgenannten Bestimmungen nicht zutreffen sollten, d.h. z.B. es findet kein
Vorspiel statt), oder aus Verbandsinteresse (wenn z.B. kommunale Spielstätten
in der Nutzung beschränkt sind, - siehe Ziffer 3, oder der Heimverein hat
genügend Kabinen - siehe Ziffer 1).
Diese
Regelungen gelten bis auf Widerruf für alle Spielklassen und alle Geschlechter
/ Altersklassen.
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