Bei Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins erhält der
Spieler das Verbandsspielrecht nach 6 Monaten (gerechnet vom letzten Spiel). Der Zeitraum erstreckt sich dabei auf
die sechsmonatige Inaktivität plus die Corona-Zeit. Denn die Spielunterbrechung aufgrund
der Covid-19-Pandemie wurde am 13.03.2020 festgehalten und fortan bei der Berechnung der Sechsmonatsfrist nicht mitgezählt.
Auf Nachfrage erklärte der Bayerische Fußball-Verband nun: "Die Zeit, die bei der
Berechnung der Sechsmonatsfrist nicht dazu gezählt wird, endete mit
Veröffentlichung der Vorstandsbeschlusses und Aufnahme des
Trainingsspielbetriebs am vergangenen Freitag (31. Juli 2020)."
Dies bedeutet, dass die Berechnung der sechs Monate, die für einen Spielerwechsel ohne Zustimmung des abgebenden Vereins benötigt werden, sich folgendermaßen addiert:
Anrechenbare Pause des Spielers beim bisherigen Verein =
Zeitraum ohne Einsatz bis 13.03.2020 + Zeitraum ohne Einsatz seit 31.07.2020
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