Die Durchführung der Bayerischen Hallenmeisterschaften ist grundsätzlich geplant, hängt jedoch von der Freigabe für Hallenwettkampfbetrieb durch die Bayerische Staatsregierung ab. Der Verbands-Jugendausschuss hat einen Drei-Stufen-Plan entwickelt, der je nach Freigabezeitpunkt greift:
- Sofern ab November 2020 die Sporthallen für den Wettkampfbetrieb freigegeben werden, beginnen die Hallenmeisterschaften mit den Gruppen- und Kreisqualifikationsturnieren.
- Bei einer Freigabe ab Januar 2021 entfallen die Qualifikationsturniere auf Kreisebene und der Einstieg erfolgt mit dem Qualifikationsturnieren auf Bezirksebene.
- Können diese Turniere nicht bis spätestens eine Woche vor der jeweils terminierten bayerischen Endrunde durchgeführt werden, werden ausschließlich die Endrunden gespielt. Die Ermittlung des Teilnehmerfeldes erfolgt nach Meldung der Mannschaften und der Platzierung im Meisterschaftsspielbetrieb.
Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften
Der Jahrgang 2001 hat bereits zum 1. August 2019 ein Sonder-Spielrecht in Herren-Mannschaften erhalten. Der Jahrgang 2002 – als junger A-Junior – erhält mit Vollendung des 18. Lebensjahres dieses Sonder-Spielrecht. Zum 1. September 2020 betrifft dies ca. 70 Prozent der Spieler dieses Jahrgangs. Bei einer Saisonverlängerung haben ab September mindestens 85 Prozent aller aktuellen A-Juniorenspieler ein Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften.
Dieser Umstand lässt befürchten, dass es zu einer erhöhten Anzahl an Abmeldungen von A-Junioren-Teams – insbesondere auf Kreisebene – kommen wird. Eindämmen lässt sich dies lediglich durch einen Entzug des Sonder-Spielrechts (z.B. für Spieler, die nach dem 12. März 2002 geboren wurden; angelehnt an die Einstellung des Spielbetriebs zum 13. März 2020). Dem sukzessiven, konsequenten und altersgerechten Heranführen an den Herrenbereich würde diese Vorgehensweise jedoch widersprechen.
Im Rahmen des Abbruchs rücken die Jahrgänge auf. Ein Spieler des Jahrgangs 2002 gilt als älterer A-Junior, ein Spieler des Jahrgangs 2003 als junger A-Junior. Dadurch wird das Einsatzrecht im Herrenbereich durch A-Juniorenspieler eingeschränkt und schützt damit den Juniorenspielbetrieb.
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