Auf Ebene der Junioren-Bundesliga zeichnet sich eine einheitliche Lösung in einem Abbruchszenario ab. In einem Meinungsbild sprachen sich 50 Vereine für einen Saisonabbruch aus, ein Verein votierte für eine Fortführung und zwei Vereine enthielten sich der Stimme. Der DFB-Jugendausschuss beantragt daher auf Grundlage des Meinungsbildes der Vereine, die Saison abzubrechen. Entsprechend lautet nun Antrag Nr. 6 für den DFB-Bundestag am 25. Mai 2020:
Der DFB-Bundestag möge folgende Beschlüsse fassen:
1. Die Spielzeit 2019/2020 der A- und B-Junioren-Bundesliga wird abgebrochen.
2. Die Spielzeit 2019/2020 der A- und B-Junioren-Bundesliga wird wie folgt gewertet:
- Wertung zum 18.-20. Spieltag in der A-Junioren-Bundesliga Nord/Nordost unter
Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel)
- Wertung zum 19./20. Spieltag in der A-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest unter
Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel)
- Wertung zum 20. Spieltag in der A-Junioren-Bundesliga West
- Wertung zum 21. Spieltag in der B-Junioren-Bundesliga Nord/Nordost
- Wertung zum 20./21. Spieltag in der B-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest unter
Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel)
- Wertung zum 20./21. Spieltag in der B-Junioren-Bundesliga West unter Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel)
3. Abweichend von § 20 Nr. 1. DFB-Jugendordnung entfällt der gemäß dieser Vorschrift vorgesehene Abstieg aus der A- und B-Junioren-Bundesliga in die nächsttiefere Spielklasse des jeweiligen Regional- bzw. Landesverbandes.
4. Abweichend von § 19 DFB-Jugendordnung wird der Aufstieg zu der Spielzeit
2020/2021 in die A- und B-Junioren-Bundesliga wie folgt festgelegt:
- Die Relegationsspiele gemäß § 19 Nr. 1. DFB-Jugendordnung entfallen ersatzlos.
- Die an sich gemäß § 19 Nr. 1. DFB-Jugendordnung aufstiegsberechtigten Vereine bzw. für die Relegationsspiele teilnahmeberechtigten Vereine dürfen in die A- bzw. B-Junioren-Bundesliga aufsteigen.
- Die A- und B-Junioren-Bundesligen der Spielzeit 2020/2021 können grundsätzlich jeweils mit bis zu 17 Teilnehmern aus dem Bereich der Staffel West gespielt werden.
- Die A- und B-Junioren-Bundesligen der Spielzeit 2020/2021 können grundsätzlich jeweils mit bis zu 18 Teilnehmern aus dem Bereich der Staffeln Nord/Nordost und Süd/Südwest gespielt werden.
- Die Benennung der jeweiligen Vereine erfolgt durch die jeweiligen Spielklassenträger in eigener Zuständigkeit. Der DFB-Jugendausschuss kann eine Ausschlussfrist für die Benennung setzen.
5. Abweichend von § 26 DFB-Jugendordnung wird kein Deutscher Meister in der A- und B-Junioren-Bundesliga, sondern lediglich der Staffelmeister entsprechend der gemäß Ziffer 2 festgestellten Tabellen bestimmt. Die jeweiligen Meister haben keinen Anspruch auf eine Prämienzahlung gegen den DFB. Der Startplatz des Deutschen Meisters in der UEFA Youth League und der Startplatz des Deutschen Meisters für den DFB-Vereinspokal der Junioren wird gemäß der Quotientenregelung an den Staffelmeister mit dem besten Punkteschnitt pro Spiel, bei Punktegleichheit mit dem besseren Torverhältnis, vergeben.
6. Der DFB-Vorstand wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse notwendigen Änderungen in den Ordnungen des DFB, insbesondere der DFB-Spielordnung und der DFB-Jugendordnung, zu beschließen. Dies umfasst insbesondere die Beschlussfassung über das künftige Spielklassenformat sowie über Regelungen zu einem vermehrten Abstieg zur Reduzierung der Junioren-Bundesligen auf die grundsätzliche Teilnehmerzahl von 14 Vereinen je Staffel.
Begründung:
Der Spielbetrieb der A- und B-Junioren-Bundesligen ist bereits seit Anfang März aufgrund der jeweiligen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslage im Hinblick auf die Corona-Pandemie ausgesetzt. Die Fortsetzung des Spielbetriebs sollte mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden. Da die aktuelle Verfügungslage eine Beendigung der Saison bis 30.06.2020 nicht mehr realistisch erscheinen lässt, wird für einen Abbruch der Saison plädiert, um Folgeprobleme (Vertragslaufzeiten, Altersklasseneinteilung u.ä.) möglichst zu vermeiden sowie eine bestmögliche Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. So würde insbesondere eine Verschiebung der Saison über den 30.06.2020 hinaus zum einen die Kaderplanung für Vereine im Hinblick auf die Altersklasseneinteilung in erheblicher Weise erschweren, zum anderen wäre fraglich, in welcher Weise dann die Spielzeit 2020/2021 realistischerweise ausgetragen werden könnte. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen mitberücksichtigt werden muss mit der Folge, dass auch der zeitnahe Abschluss einer fortgesetzten Saison 2019/2020 keineswegs als sicher angesehen werden kann. Demgegenüber überwiegen aus Sicht des Jugendausschusses die Gründe, die für einen Abbruch der Spielzeit sprechen, da auf diese Weise ein insoweit planbarer und formaler Abschluss der Spielzeit 2019/2020 erreicht werden kann.
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