Der Vorschlag
des BFV-Vorstandes sieht vor, den kompletten Spielbetrieb bei Frauen und
Männern, Juniorinnen und Junioren im Freistaat generell bis zum 31. August 2020
weiter auszusetzen, die Saison 2019/20 danach fortzusetzen und in jedem Fall
regulär zu beenden. Was die Fortsetzung im Nachwuchsbereich angeht, müsse man
differenzierter vorgehen, so BFV-Präsident Koch. Bis Sonntagabend (18 Uhr)
können die Vereine online über das vorgeschlagene Modell abstimmen und zu einem
Meinungsbild beitragen.
In den
vergangenen Wochen hatte der BFV mehr als 5100 Vereinsfunktionäre im gesamten
Freistaat persönlich kontaktiert, in über 70 Videokonferenzen die bisherigen
Entscheidungen transparent dargelegt und gleichzeitig Meinungsbilder zur Lage
an der Basis eingeholt. Zudem hat der BFV in Zusammenarbeit mit dem
Meinungsforschungsinstitut SLC eine für die bayerische Amateurfußballbasis
repräsentative Umfrage durchgeführt. Dabei hatte sich deutlich gezeigt, dass
die BFV-Mitgliedsvereine eine mittelfristige Planungssicherheit hinsichtlich
der aktuell bis auf weiteres unterbrochenen Spielzeit für unabdingbar erachten.
Dieser Forderung trägt der BFV mit dem vorgeschlagenen Modell Rechnung.
„Wir wollen
keine Geisterspiele, wir wollen keine juristischen Streitigkeiten, wir wollen
den fairen Wettbewerb und Entscheidungen auf dem Platz – nicht am grünen Tisch!
Da aktuell aber niemand mit Gewissheit sagen kann, ob tatsächlich ab dem 1.
September 2020 wieder gespielt werden kann, brauchen wir aber gleichzeitig eine
Lösung mit größtmöglicher Flexibilität. Für den BFV gibt es genau aus diesem
Grund auch keine Alternative zum Vorschlag, die aktuelle Saison in jedem Fall
zu Ende zu spielen, sobald das wieder möglich ist“, sagte BFV-Präsident Rainer
Koch bei einem Mediengespräch am Freitag, bei dem er auch ausführlich auf die
Gründe einging, die aus Sicht des BFV gegen den Abbruch und die Annullierung
der Saison 2019/20 sprechen. „Mit unserem im Vorstand erarbeiteten Vorschlag
hätten die Vereine die zurecht eingeforderte Planungssicherheit, außerdem gehen
wir so gezielt heiklen Haftungsfragen aus dem Weg. Wer jetzt abbricht,
zerschießt sich die laufende Saison und hat gleichzeitig auch keinerlei
Garantie für die Spielzeit 2020/21, was Startzeitpunkt, Mannschaftsstärke pro
Liga und Anzahl der Auf- und Absteiger anbelangt.“ Zuletzt war der
Amateur-Spielbetrieb in England und Österreich abgebrochen worden, was zur
Folge hat, dass Vereine bereits rechtliche Schritte gegen die Entscheidung angekündigt
haben. Klagen sowohl hinsichtlich der sportlichen Wertung, aber auch wegen
finanzieller Schäden, weil sich mit Sponsoren geschlossene Verträge nicht
erfüllen lassen. „Genau das würde auch uns bei einem Saisonabbruch drohen.
Denken wir an den Vereinsheimpächter, dem bei einem Saisonabbruch erhebliche
Einnahmeeinbußen drohen. Da ist klar, wen er in Regress nehmen wird: Uns als
Verband, der den Abbruch verfügt hat. Das ist keine Option“, nannte Koch ein
Beispiel: „Noch viel weitreichender wäre aber wohl die Frage, wie im Falle
eines Abbruches die sportliche Wertung vorzunehmen ist. Hierfür gibt es keine
rechtlich einwandfreie und schon gar nicht sportlich faire Lösung. Das wird
zudem auch Klagen nach sich ziehen. Niemand kann einem Tabellenzweiten nachweisen,
dass er selbst einen rein theoretischen Rückstand nicht noch aufgeholt hätte.
Das haben wir im Fußball alles schon tausende Male erlebt. Gleiches gilt für
die Abstiegsfrage.“
Aller
Voraussicht nach wird der BFV-Vorstand am kommenden Mittwoch tagen und auch vor
dem Hintergrund der Ergebnisse zum Meinungsbild der Vereine eine Entscheidung
treffen. Für den Fall, so Koch, dass der Vorschlag des BFV-Vorstands keine
Mehrheit erhält, würde das sehr wahrscheinlich einen Außerordentlichen
Verbandstag zur Konsequenz haben.
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