Seit einigen Jahren war es nicht nur in der Kreisliga, sondern auch in der Kreisklasse eine gut funktionierende Methode, wonach die Gesamtkosten der Schiedsrichterspesen über den sogenannten Schiedsrichter-Kostenpool geregelt wurden, wodurch die Bezahlung des Unparteiischen nach dem Spiel gegen Quittung entfiel. Stattdessen wurde eine Gesamtrechnung aufgestellt und über die Vereinskonten zum Ende der Saison abgerechnet.
Dies wird mit dem Jahreswechsel nur noch in der Kreisliga weitergeführt, während in der Kreisklasse nun wieder jedes einzelne Spiel vor Ort in bar abgerechnet werden muss, wie Kreisspielleiter Thomas Raßbach den Vereinen mitteilte:
Verehrte Vereinsvertreter, liebe Schiedsrichterkollegen und Spielleiter,
ich bedauere Euch mitteilen zu müssen, dass der Kreis Nürnberg / Frankenhöhe aufgrund von Unstimmigkeiten in einzelnen Schiedsrichter-Kostenpools anderer Bezirke in Bayern angewiesen wurde, diese Service-Leistung umgehend einzustellen. Daher müssen alle Konten, die auf Kreisebene hierzu eingerichtet worden sind, unverzüglich aufgelöst werden.
Die SR-Kostenpools der Kreisliga aufwärts sind davon nicht betroffen.
Der SR-Pool der Kreisklassen wird daher zur Winterpause eingestellt. Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, alle noch offenen Spesenabrechnungen aus der laufenden Saison bis zum 15. Dezember 2019 einzureichen, um die Zahlungen noch anweisen zu können. Später eingereichte SR-Quittungen werden nicht mehr erstattet. Alle im SR-Pool verbliebenen Gelder werden bis spätestens 31.01.2020 entsprechend anteilig auf die im System hinterlegten Vereinskonten zurückerstattet.
Ab dem Kalenderjahr 2020 (01.01.2020) ist der jeweilige Heimverein wieder selbst verpflichtet die Schiedsrichterkosten (Spesen Kreisklasse: 25 Euro plus Fahrtkosten für die kürzeste Fahrtstrecke vom Wohnort zum Spielort, maximal 60km einfach) vor Ort in bar auszubezahlen.
Es ist bedauerlich, dass in der heutigen Zeit aufgrund eines einzelnen Fehlverhaltens gut funktionierende und bewährte Strukturen aus rechtlichen Gründen aufgegeben werden müssen. Aber auch wir sind in diesem Fall (leider) verpflichtet entsprechend Folge zu leisten.
Mit sportlichen Grüßen
Euer (unglücklicher)
Thomas Raßbach
Kreisvorsitzender / Kreisspielleiter NF
Kommentar abgeben
Leser-Kommentare