Auch nach dem hitzigen Aufeinandertreffen auf dem Sportplatz im Kreisliga-Spiel zwischen dem SV Burggrafenhof und dem SV Hagenbüchach hatte es auf dem Parkplatz eine Auseinandersetzungen beider Lager gegeben. Neben einigen Schlägen war hierbei auch ein Hammer in die Szenerie involviert gewesen, was nun zu einem entsprechend harten Urteil seitens des Kreissportgerichts (KSG) Nürnberg/Frankenhöhe führte.
Der betroffene Akteur wurde nun bis zum 30.06.2020 aus dem Verkehr gezogen und zudem mit einer Geldstrafe von 200 Euro zzgl. der Verfahrenskosten in Höhe von 21,00 Euro unter Mithaftung des SV Hagenbüchach belegt. Außerdem wurde dem Spieler die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Kurs des BFV bis spätestens zum 30.10.2019 sowie eine Zusammenarbeit mit den Konfliktmanagern des BFV auferlegt.
Einsatz von unter Umständen "tödlicher" Waffe
In der Urteilsverkündung nannte das Sportgericht auch die Gründe für das harte Durchgreifen: "Der Spieler (Name der Redaktion bekannt) hat nachweislich versucht, bei einer Auseinandersetzung mit Spielern des SV Burggrafenhof einen Hammer als Waffe einzusetzen. Hierbei handelt es sich beim Einsatz gegen Menschen um eine unter Umständen "tödliche" Waffe. Dadurch wurde das Maß des Tolerierbaren deutlich überschritten. Aufgrund der bereits vorhandenen Vorstrafen geht das KSG davon aus, dass der Spieler (...) massive Probleme beim Kontrollieren seiner Aggressionen hat. Die lange Sperre war auszusprechen, um ein deutliches Zeichen zu setzen, dass hier die Grenzen weit überschritten wurden. Das KSG hofft dass der Spieler (...) während seiner Sperre und in Zusammenarbeit mit den Konfliktmanagern des BFV an seinem Verhalten arbeitet, um sich in Zukunft in einem tolerierbaren Bereich auf dem Sportplatz zu verhalten."
Keine Berufung durch den Verein
Der SV Hagenbüchach hätte nun binnen einer Woche die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen, was man aber nicht tun wird, wie SVH-Vorstand Robert Rösch gegenüber fussballn.de erklärt: "Wir haben den Spieler zunächst bis zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen gesperrt. Nachdem uns bestätigt wurde, dass ein Hammer im Spiel war, ist für uns eine Grenze überschritten - unabhängig davon, dass dieser nicht zum Einsatz kam und welche Vorgeschichte der Vorfall hatte. Insofern bleibt der Spieler suspendiert. Dies, und auch alles andere über das Maß einer Rivalität - die es in einem Derby auf dem Sportplatz geben mag - hinaus, tragen wir nicht mit", so Rösch deutlich.
Urteil nicht auf Basis des Schiri-Berichts
Nichtsdestotrotz war man in Hagenbüchach über das Urteil verwundert, da die Basis hierfür unklar ist: "Wir verstehen, dass man ein hartes Urteil spricht, das ist prinzipiell für uns nachvollziehbar. Unseres Wissens sind die polizeilichen Ermittlungen aber noch nicht abgeschlossen", ist nicht nur Rösch überrascht über die Basis des Urteils, denn der Bericht des Schiedsrichters, "welcher im Übrigen den Sachverhalt auf dem Platz absolut korrekt wiedergegeben hat" (Rösch), geht es allein um den Wasserspritzer samt Roter Karte. "In unserer Sicht sollte das Sportgericht über Dinge urteilen, die auf dem Sportplatz passiert sind und - so weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen - entsprechend nacharbeiten, um dann das geeignete Strafmaß zu finden", ergänzt Rösch, der selbst nicht Zeuge des Vorfalls auf dem Parkplatz war und mittlerweile auch an einem Runden Tisch durch einen BFV-Mediator mit Vertreter des SV Burggrafenhof teilgenommen hat.
Dönmez: Was war der Auslöser?
Verärgert ist SVH-Spielertrainer Ahmet Dönmez darüber, dass bislang zu wenig hinterfragt wurde, was denn überhaupt der Auslöser für den Griff zum Hammer war: "Man muss schon fragen, was denn da passiert sein muss, dass jemand nach dem Duschen zum Auto rennt und sich einen Hammer holt. Was ist da vorher passiert? Wir wären allesamt froh, wenn das Video, das es angeblich dazu geben soll, einbezogen wird, um das Geschehene aufzuklären!" Der nun über ein Jahr gesperrte Spieler hat längst einen Anwalt eingeschaltet, um zivilrechtliche Schritte zu gehen.
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