Der FC Eintracht Bamberg 2010, der auch die
Verfahrenskosten trägt, hat das Urteil bereits akzeptiert.
Die Bamberger
Verantwortlichen hatten im jetzt abgeschlossenen Sportgerichtsverfahren
umfassend zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen und umgehend Maßnahmen
wie Stadionverbote ausgesprochen, was die Sportrichter im Urteil strafmildernd
berücksichtigten. Gemäß der im Mai 2018 am Verbandstag beschlossenen Neufassung
der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des BFV hat das Sportgericht
ausdrücklich darauf hingewiesen, im Falle einer aktiven Mitwirkung bei der
Täteridentifizierung durch den Verein das Verfahren auf Antrag binnen drei
Monaten wiederaufzunehmen. So könnte Bamberg im Rahmen eines
Wiederaufnahmeverfahrens den jetzt festgesetzten Punktabzug nachträglich
vermeiden. Bei der Geldstrafe wäre eine Reduzierung binnen längstens zwölf
Monaten durch ein Wiederaufnahmeverfahren möglich. Außerdem verwiesen die
Sportrichter auf die Tatsache, dass es auf zivilrechtlichem Wege möglich ist,
den oder die Täter in Regress zu nehmen. Weil parallel zum
Sportgerichtsverfahren auch noch polizeiliche Ermittlungen stattgefunden haben,
ist eine Täter-Identifizierung möglich.
Zuschauerfehlverhalten in sechs Fällen
Insgesamt geht
es um Zuschauerfehlverhalten in sechs Fällen, die sich in vier Partien der
laufenden Saison zugetragen haben: die Bamberger Heimspiele gegen die SG Quelle
Fürth, den FC Coburg, den 1. FC Herzogenaurach sowie auswärts beim SC 04
Schwabach. Dabei kam es unter anderem zu tätlichen Übergriffen im
Zuschauerbereich, massiven Beleidigungen, rassistischen Äußerungen gegenüber
Spielern, einem versuchten Platzsturm und einem Bierbecherwurf auf einen
Schiedsrichter-Assistenten.
Einer dieser
Vorfälle sorgte beim Spiel gegen Schwabach für eine Verzögerung der Partie von
mehr als fünf Minuten, was gemäß der im Mai verabschiedeten Neufassung der
Rechts- und Verfahrensordnung zwingend mit einem Punktabzug zu belegen ist.
Aufgrund der Tatsache, dass der FC Eintracht Bamberg in der Vergangenheit
mehrmals sportgerichtlich im Zusammenhang mit der Verletzung der Platzdisziplin
in Form von Zuschauerfehlverhalten (u.a. unerlaubter Einsatz von Pyrotechnik)
verurteilt worden ist, erschien dem Sportgericht ebenso wie dem Verbandsanwalt
neben der Geldstrafe in Gesamthöhe von 3000 Euro auch angemessen, dass Bamberg
sein nächstes Landesliga-Heimspiel (Anm. d. Red.: Spitzenspiel gegen Neudrossenfeld am 9. März 2019) unter Ausschluss der Öffentlichkeit
austragen muss. Ein „Geisterspiel“ hatten die Bamberger Verantwortlichen im
Rahmen der mündlichen Verhandlung ausdrücklich selbst befürwortet, um damit ein
klares Signal zum Umdenken zu senden. Ein paar wenige Unverbesserliche würden
dem Team wegen ihres nicht akzeptablen Verhaltens nicht nur sportlich schaden,
sondern viele andere Anhängern des Vereins, die das Spiel gerne gesehen hätten,
mit ihrem Handeln auch noch zusätzlich bestrafen. Als weitere Auflage hat
Bamberg sein Sicherheitskonzept zu überarbeiten und bis 28. Februar 2019 dem
BFV zur Prüfung vorzulegen.
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