Die Freigabe erreichte am Freitag die Geschäftsstelle des BFV Mittelfranken in Nürnberg. Auch BFV-Gruppenspielleiter Uwe Paul wurde bereits unterrichtet und kann somit das Spiel in Oberasbach wie geplant angesetzt lassen.
Neuregelung: BLSV-Sperre zählt als schuldhafter Nichtantritt
Interessant ist im Übrigen die veränderte Regelung des Nichtantritts nach §29 (3) der Spielordnung: "Die während einer Sperre eines Vereins nicht ausgetragenen Spiele sind auch als schuldhafter Nichtantritt zu werten."
Somit würde nach dem dritten Nichtantritt der Ausschluss erfolgen und der Verein müsste in der folgenden Saison in der untersten Klasse starten.
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