Artikel vom 04.06.2020 21:39 Uhr
Die Fortsetzung der aktuell unterbrochenen Regionalliga-Spielzeit und
das für den Sommer angepasste Wechselrecht waren Themen in der jüngsten
Sitzung des Vorstandes. Das was im Prinzip schon klar war, wurde nun vom Verband auch offiziell bestätigt. Die Regionalliga Bayern wird fortgesetzt und auch das Sommer-Wechselrecht, wie von der LAG "Vereinswechsel" erarbeitet, wird eingeführt.
Von
Sebastian Baumann
/ PM BFV
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in seiner
Videokonferenz am Donnerstagabend einstimmig gegen einen Abbruch und
damit für eine Fortsetzung der aktuell wegen der Covid-19-Pandemie
ausgesetzten Saison 2019/20 in der Regionalliga Bayern votiert.
Grundlage für die jetzt getroffene Entscheidung war das Ergebnis der vom BFV in Übereinstimmung mit den Liga-Sprechern initiierten Abstimmung der Klubs aus der Regionalliga:
Vier Klubs hatten für einen Abbruch votiertet, fünf Regionalligisten
enthielten sich der Stimme, neun Vereine sprachen sich für eine
Fortsetzung aus.
Außerdem beschloss der BFV-Vorstand in seiner Sitzung, die von der Lösungs-Arbeitsgruppe
(LAG) „Vereinswechsel“ erarbeiteten, in der Vorwoche veröffentlichten
und in Info-Webinaren erläuterten Vorschläge zu Vereinswechseln im
bayerischen Amateurbereich der Männer und Frauen umzusetzen: Demnach
gibt es vor einer Fortsetzung der aktuell unterbrochenen Saison auch in
der Phase der Corona-Zwangspause ein Wechselfenster innerhalb des
etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 – allerdings
zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters, um den Vereinen ein
Höchstmaß an Schutz zu bieten. Das bedeutet, dass der abgebende Verein
dem wechselwilligen Spieler/der wechselwilligen Spielerin grundsätzlich
die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige
Sperre.