Vereine geraten unter Druck: Ein Leitfaden, der verleiten kann! - fussballn.de
Artikel vom 09.05.2020 08:01 Uhr
Vereine geraten unter Druck: Ein Leitfaden, der verleiten kann!

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Am späten Freitagabend hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) in seinem Leitfaden mit dem Titel "Es geht wieder los!" Hinweise zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs in Bayern veröffentlicht. Dabei gilt es aber in den Vereinen nun genau abzuwägen, welche Probleme und Risiken der Wiedereinstieg liefert. Der Druck auf die Vereine dürfte enorm werden.
Von Marco Galuska


Am Donnerstag hatte der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) über die eingeschränkte Wiederaufnahme des Trainings für Individualsportarten ab dem 11. Mai informiert. Auch der BLSV-Vorsitzende Jörg Ammon betonte am Mittwoch in der BR-Talkrunde zum Thema "Sport im Abseits", dass noch kein Ball am Fuß sein werde. Der BFV veröffentlichte nun überraschend bereits am späten Freitagabend einen ausgearbeiteten Leitfaden mit Tipps zur Trainings-Organisation. Auf Nachfrage von fussballn.de erklärte die BFV-Pressestelle dazu: "BLSV-Präsident Jörg Ammon teilte diese neue Entwicklung bei einer gemeinsamen Videokonferenz mit den Vertretern der Sportfachverbände entsprechend mit."

Ob man zum aktuellen Zeitpunkt den Fußball-Vereinen damit einen wirklichen Gefallen tut, ist wohl individuell unterschiedlich zu bewerten. Wir haben abseits der Voraussetzungen, die mit der eingeschränkten Trainingserlaubnis einhergehen, Probleme aus Sicht der Vereine genauer untersucht.

1. Herantasten an Neuerungen

Zunächst gilt es für den Verein bei einer Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs die Rahmenbedingungen, die aktuell gelten würden, zu schaffen. Die Möglichkeiten zur Hände-Desinfektion, Führen von Check-Listen, Benennung eines "Corona-Beauftragten" sind nur Einzelbeispiele, für die der Verein bei einer zeitnahen Wiederaufnahme sorgen müsste. Abzuklären ist im Vorfeld aber die generelle Erlaubnis in der Kommune sowie eine Unterweisung der Trainer, Betreuer und Spieler in die Vorgaben des Vereins, welche dieser erst einmal für sich klären muss. Gerade im Jugendbereich ist das alles andere als trivial.

2. Wachsende Ungeduld der Spieler, Trainer und Eltern

Dabei hat sich die Vereinsführung mit der wachsenden Ungeduld der Spieler, Trainer und Eltern nach knapp zwei Monaten ohne Fußball auseinanderzusetzen. Der Titel "Es geht wieder los!" im Leitfaden scheint einerseits das erlösende Signal zu liefern. Dieses ist aber mit größter Vorsicht zu genießen, denn die Liste des Auflagen ist lang. Der Druck der Mitglieder groß. Ein Spannungsfeld, welches auf Kosten von Vorsicht gehen könnte.

3. Finanzielle Aspekte

Rund 3000 Meldungen mit einem potenziellen Schaden von 200 Millionen Euro sind beim BLSV eingegangen. Viele Vereine arbeiten in Zeiten fehlender Einnahmen am Existenzminimum und haben idealerweise Abmachungen mit Trainern und mitunter auch Spielern gefunden, um Aufwandsentschädigungen in Zeiten des Stillstands zu minimieren. Mit Wiederaufnahme von Trainingseinheiten entsteht Aufwand, während Einnahmen beispielsweise durch Eintrittsgelder nicht absehbar sind.

4. Saison-Re-Start frühestens im September

Ob jener Aufwand aktuell gut tut, steht auf einem anderen Blatt. Schließlich hat der BFV durch die Anpassung seiner Spielordnung festgelegt, dass der Ligabetrieb nicht vor dem 1.9.2020 wieder aufgenommen wird. Somit würden fast vier Monate Vorbereitung auf ein noch nicht gesichertes Datum anfallen.

5. Ärger mit dem Platzwart

Durch die Ende April gewonnene Erkenntnis, dass der Spielbetrieb vor September nicht aufgenommen wird, haben viele Vereine die Zeit genutzt, um ihre Plätze entsprechend auf Vordermann zu bringen. Eine rasche Wiederaufnahme des Trainings auf den Rasenplätzen dürfte dem einen oder anderen Platzwart ganz und gar nicht schmecken.

6. Blick der Spieler zum Nachbarverein

Damit dass der Verein seine Plätze für den Trainingsbetrieb weiterhin sperrt, so wie es die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ im Übrigen weiterhin vorgeben, ist es allein nicht getan. Denn gerade in Hinblick auf das zweite Halbjahr könnten wichtige Mitgliedsbeiträge dann fehlen, wenn vor allem Jugendliche den Verein verlassen, wenn beispielsweise beim Nachbarklub der Ball in eingeschränkter Form wieder rollen darf.

7. Frage nach der Verantwortung

Vereine müssen für sich entscheiden, inwiefern ein Trainingsbetrieb aus rechtlichen und haftungstechnischen Gründen verantwortbar ist. Abgesehen von einer Bewertung der gesundheitlichen Risiken, welche Spieler oder Eltern individuell für sich beurteilen können, stehen die Trainer vor einer entscheidenden Frage, wie die Zuschrift eines Lesers vermittelt: "Für mich als Trainer stellt sich aber in erster Linie die Haftungsfrage, wenn Spieler für mich erkennbar oder auch nicht erkennbar, gegen die Abstands- bzw. Hygienevorschriften verstoßen und ich bei einem möglichen Haftungsfall / Ansteckung, vom möglicherweise geschädigten Spieler/n oder dessen Umfeld zur Haftung herangezogen werden kann? Ich habe diesen Sachverhalt heute mal an meinem Privathaftpflichtversicherer zur Klärung herangetragen."

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Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football usw. können derzeit nicht ausgeführt werden.

Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet. 

Achten Sie bei einem solchen Training auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

Quelle: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

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