Punkte landen nach Abbruch bei Eyüp: Post SV geht nach Urteil in Berufung - fussballn.de
Artikel vom 19.11.2025 12:00 Uhr
Punkte landen nach Abbruch bei Eyüp: Post SV geht nach Urteil in Berufung
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Anfang November wurde die Kreisliga-Partie zwischen dem Post SV und dem SV Eyüp Sultan in der Nachspielzeit beim Stand von 1:3 aus Sicht der Hausherren abgebrochen wurde. Mittlerweile hat sich das Kreissportgericht mit den Geschehnissen befasst und ein Urteil gesprochen - anschließend wurde nun allerdings bereits Berufung angekündigt.
Von Michael Watzinger


Nicht wenige Beobachter rieben sich am 2. November verwundert die Augen, als es am 17. Spieltag der Kreisliga Nürnberg zum zweiten Spielabbruch binnen kurzer Zeit gekommen war: Im Heimspiel des Post SV Nürnberg gegen den SV Eyüp Sultan war es in der Nachspielzeit beim Spielstand von 1:3 zu einem mit Roter Karte geahndetem Faustschlag eines Gäste-Akteurs gegenüber seines Gegenspielers und einer anschließenden Rudelbildung gekommen, ehe sich die Mannschaft des Post SV weigerte das Spiel zu Ende zu spielen. Im Sonderbericht des Unparteiischen vermerkte dieser darüber hinaus die Äußerung eines Spielers der Heimelf (Anmerkung: Name der Redaktion bekannt), man solle die Partie abbrechen, um wenigstens nicht zu verlieren.

Ausführliche Stellungnahme des Post SV ohne Erfolg


In einer ausführlichen Stellungnahme bestritt der Post SV jedoch einen taktisch motivierten Spielabbruch. Vielmehr sei die Situation nach dem Faustschlag sowie einer vorausgegangenen Tätlichkeit eines weiteren Gäste-Spielers (Anmerkung: Die Namen der Spieler sind der Redaktion ebenfalls bekannt) derart eskaliert, dass ein Weiterspielen aus Sicherheitsgründen nicht mehr zumutbar gewesen sei.

Obendrein führte der Verein aus, dass der Schiedsrichter dem Kapitän des Post SV die Entscheidung über den Spielabbruch mit seiner Äußerung "Wenn ihr euch bedroht fühlt, dann können wir auch abbrechen" faktisch selbst überlassen habe. Die Entscheidung, nicht weiterzuspielen, sei aus Sicht des Post SV ausschließlich erfolgt, um weitere Gewalthandlungen zu verhindern. In der Folge beantragte der Verein, den Spielabbruch dem SV Eyüp Sultan zuzuschreiben und das Spiel zugunsten des Post SV zu werten, da der Faustschlag den Spielabbruch verursacht habe.

Das Kreissportgericht folgte den Ausführungen des Post SV nicht, sondern belegte die Ebensee-Kicker in seinem Urteil vom 13.11.2025 gemäß §74 RVO wegen Verschulden eines Spielabbruchs mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 EUR. Das Spiel ist laut des KSG gemäß §29 SpO mit 0:2 für den Post SV als verloren und mit 2:0 für den SV Eyüp Sultan als gewonnen zu werten. Der Post SV trägt zudem die Kosten des Verfahrens.

In der Urteilsbegründung des KSG heißt es:

Zwar war die Tätlichkeit des Spielers (...) der Auslöser der kurzen Rudelbildung, doch erfolgte der Abbruch erst nach der vom Schiedsrichter ordnungsgemäß ausgesprochenen roten Karte und der anschließenden Beruhigung der Situation. Der Schiedsrichter stellte fest, dass weder eine Bedrohungslage noch ein Sicherheitsrisiko für die Beteiligten mehr bestand. Die Entscheidung, das Spiel dennoch nicht fortzusetzen, wurde vom Kapitän des Post SV aus eigenem Entschluss und nach Rücksprache mit der Mannschaft getroffen. (...)

Gemäß § 74 Abs. 1 RVO haftet jeder Verein für das Verhalten seiner Spieler und Funktionäre. Nach ständiger Rechtsprechung der Sportgerichte ist ein Spielabbruch dem Verein anzulasten, der sich weigert, ein ordnungsgemäß angepfiffenes Spiel fortzusetzen, sofern keine objektiv zwingenden Gründe (z. B. Gefährdung, höhere Gewalt) vorliegen.

Ein solcher zwingender Grund war vorliegend nicht gegeben. Der Schiedsrichter hatte die Kontrolle über das Spiel und die Möglichkeit zur geordneten Fortsetzung war, aus Sicht des SRs, ausdrücklich geboten.

Das subjektive Unsicherheitsgefühl einzelner Spieler rechtfertigt keinen Abbruch im Sinne des Regelwerks. Die eigenmächtige Weigerung zur Spielfortsetzung stellt ein schuldhaftes Verhalten dar und führt zur Zurechnung des Spielabbruchs an den Post SV Nürnberg.

Die vorausgegangene Tätlichkeit des gegnerischen Spielers wird hierbei ausdrücklich als strafverschärfender Umstand gegen den SV Eyüp Sultan in dessen individuellem Verfahren zu würdigen sein, ändert jedoch nichts an der Verantwortlichkeit des Post SV für den Abbruch selbst.

Post gibt sich nicht geschlagen - bleibt es beim 0:2 (oder doch 1:3)? 

Wie der Post SV Nürnberg mitteilte, wurde in der Zwischenzeit bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Abgesehen davon bleibt auch noch zu klären, ob nicht nach dem Spielstand von 1:3 gewertet werden müsste, denn im Fall des Spielabbruchs gilt laut Spielordnung bekanntlich der günstigere Spielstand.

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Pl.
Team
Sp
Tore
Pkt
3
17
52:24
38
4
19
37:26
36
7
19
29:25
25
8
19
40:34
23
9
19
35:40
22
10
18
27:37
21
13
18
21:38
17
15
18
15:43
13
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