U23-Regel verstößt gegen EU-Recht: Nur die Geldstrafe gegen Schwaben Augsburg bleibt - fussballn.de
Artikel vom 15.05.2025 15:38 Uhr
U23-Regel verstößt gegen EU-Recht: Nur die Geldstrafe gegen Schwaben Augsburg bleibt
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Das Schiedsgericht des 1. Zivilsenats am OLG Nürnberg hat das vom Verbands-Sportgericht (VSG) des BFV erlassene Berufungsurteil in der Causa Schwaben Augsburg bestätigt. Damit bleibt es bei der Geldstrafe für den Regionalligisten. Vor allem aber heißt es im Urteilt: Die U23-Regel verstoße gegen EU-Recht, insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Update: Jetzt mit einer ersten Reaktion aus Bamberg.
Von PM BFV / MG


Das VSG hatte der Berufung des TSV Schwaben Augsburg in Teilen stattgegeben und die im Urteil des Sportgerichts Bayern zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison in der Regionalliga Bayern zu Gunsten des Gegners aufgehoben. Gegen dieses Urteil waren der 1. FC Schweinfurt 05, Türkgücü München, der SV Wacker Burghausen und der FC Eintracht Bamberg vor das Schiedsgericht am OLG Nürnberg gezogen.

Mit dem Urteil des Schiedsgerichts als letzte sportgerichtliche Instanz, das lediglich einen eingeschränkten Prüfungsmaßstab hatte, behalten die Siege der Schwaben gegen Schweinfurt (4:3), Türkgücü (3:1), Burghausen (3:2) und Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit.
Der TSV Schwaben Augsburg hatte unstreitig gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen. In dem Statut (U23-Regel) heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das im schriftlichen Verfahren mitgeteilte Ergebnis des Ständigen Schiedsgerichts, wonach die U23-Regel gegen EU-Recht (insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV) verstoße, wird der BFV nun einer Prüfung unterziehen müssen, so wie es der Nürnberger Rechtsanwalt mit Fachgebiet Sportrecht, Felix Steinbach, in seiner Einschätzung gegenüber unseren Portal Anfang März erklärt hatte. Denn das Schiedsgericht hat in seinem heutigen Urteil klar festgehalten: "Die U23-Regel sei zur Förderung von Ausbildung und Nachwuchs in ihrer Ausgestaltung unverhältnismäßig."

Erstinstanzlich hatte das Sportgericht Bayern mit seinem Urteil die vier Partien zugunsten der Augsburger Gegner gewertet und zudem eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verhängt. Daraufhin war der TSV Schwaben Augsburg in Berufung gegangen, der das VSG im Punkt der Spielwertungen stattgegeben hatte. Letztlich hatten Schweinfurt, Türkgücü München, Burghausen und Bamberg das Schiedsgericht am Oberlandesgericht Nürnberg angerufen, das nun sein Urteil veröffentlicht hat.

Hier geht's zur ausführlichen Meldung des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Bambergs Sportlicher Leiter Stefan Mohr zum Urteil:
Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis, auch wenn sie für uns sportlich wie juristisch nur schwer nachvollziehbar ist. Es ging uns nie um Rechenspiele, sondern um die Einhaltung der gültigen Regularien – und das für alle Vereine gleichermaßen. Dass die Gerichte nun so entschieden haben, akzeptieren wir, auch wenn wir uns eine andere Auslegung gewünscht hätten.

Unser Fokus liegt jetzt ganz klar auf dem letzten Saisonspiel gegen den TSV Aubstadt. Wir wollen mit 100 Prozent Einsatz ein starkes Spiel abliefern – auch als Zeichen des Dankes an unsere Fans, die der Mannschaft in den vergangenen Spielzeiten treu zur Seite standen.

Unabhängig von der Ligazugehörigkeit werden wir unseren eingeschlagenen Weg mit regionalen talentierten Spielern konsequent weiterverfolgen. Gleichzeitig werden wir alles daran setzen, den Wiederaufstieg in die Regionalliga zu realisieren – mit Leidenschaft, Zusammenhalt und harter Arbeit.“


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44:32
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Bei Punktgleichheit: Torverhältnis

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