Artikel vom 13.05.2025 06:00 Uhr
Der Bayerische Fußball-Verband hat Türkgücü München die Zulassung für die Regionalliga Bayern in der kommenden Saison 2025/26 entzogen. Einen entsprechenden Bescheid hat die Zulassungskommission unter Vorsitz von BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher erlassen. Während der Türkgücü-Abstieg fix ist, wird mit Spannung ein Urteil des Schiedsgerichts zur Causa Schwaben Augsburg in dieser Worte erwartet.
Türkgücü München hatte die Zulassung zunächst nur unter Bedingungen erhalten, konnte diese aber bis zum Fristende am 2. Mai 2025 nicht erfüllen. Ungeachtet der aktuellen sportlichen
Situation werden die Münchner gemäß § 11 Nr. 6 der Regionalligaordnung am Saisonende auf den letzten Tabellenplatz gesetzt und stehen als Absteiger
fest.
ATSV Erlangen hat auf weitere Unterlagen verzichtet
Die
Zulassungskommission hatte in ihrer jüngsten Sitzung zudem die
Zulassungsunterlagen der Bewerber aus der 3. Liga und den beiden Bayernligen zu
prüfen. Sieben Klubs erhielten die Zulassung unter Auflagen und/oder
Bedingungen. Nord-Bayernligist ATSV Erlangen hatte keine weiteren Unterlagen
eingereicht, weil eine sportliche Qualifikation als Grundvoraussetzung für
einen Startplatz in der Regionalliga Bayern nicht mehr gegeben ist. Auch hier
wurde die Zulassung verweigert.
Insgesamt
hatte der BFV im Januar das rein digitale Verfahren für 56 Vereine
freigeschaltet – 18 Regionalligisten, drei Drittliga-Klubs sowie die insgesamt
35 Bayernligisten hatten Zugriff erhalten. Während
für die Dritt- und Bayernligisten Fristende am 14. April 2025 war, hatten
die aktuellen Regionalligisten bereits im
März ihre Bewerbungen einzureichen – 13 erhielten Auflagen und/oder
Bedingungen. Mit Ausnahme von Türkgücü München haben alle Vereine zum Stichtag
am 2. Mai 2025 ihre Bedingungen erfüllt, die Frist für den Auflagen-Nachweis
endet für neun Klubs dann am 27. Juni 2025.
Grundvoraussetzung
für die Teilnahme an der Regionalliga Bayern ist auch in der Spielzeit 2025/26
die sportliche Qualifikation. Darüber hinaus müssen die Vereine im
Zulassungsverfahren auch die Voraussetzungen des Bayerischen Fußball-Verbandes
erfüllen, um einen Startplatz zu erhalten. Dabei sind insbesondere
infrastrukturelle, medientechnische und organisatorische sowie personelle
Kriterien zu erfüllen. Eine aufwändige und insbesondere kostenintensive
Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt es – wie auch in den anderen Regionalligen
hierzulande – im Zulassungsverfahren zur Teilnahme an der Regionalliga Bayern
bewusst nicht.
Causa Schwaben Augsburg - Schiedsgericht entscheidet am Donnerstag
Wer neben Türkgücü München aus der Regionalliga Bayern absteigen muss, wäre sportlich gesehen bereits entschieden: Der FC Eintracht Bamberg verließ zwar durch den 1:0-Auswärtssieg beim FC Augsburg II den letzten Tabellenplatz, kann nach dem 1:0-Heimsieg der SpVgg Hankofen-Hailing am Samstag gegen die SpVgg Bayreuth die direkten Abstiegsplätze aber ebenfalls nicht mehr verlassen, sofern das Schiedsgericht am Oberlandesgerichts in Nürnberg am 15. Mai das Urteil des Verbands-Sportgerichts in Sachen TSV Schwaben Augsburg bestätigen sollte.
Bamberg lässt Vilzing-Spiel prüfen - Greuther Fürth muss noch bangen
Eintracht Bamberg hat inzwischen Einspruch gegen die Wertung der Partie vom 3. Mail gegen die DJK Vilzing eingelegt (1:2). Auch hier könnte die U23-Regel durch die Gäste verletzt worden sein, zumindest haben die Bamberger Anlass gehabt, dies zur Prüfung beim Verband einzureichen.
Abgesehen von der sportgerichtlichen und juristischen Thematik muss die SpVgg Greuther Fürth noch um den Klassenerhalt in der 2. Bundesliga bangen, ein Abstieg in die 3. Liga würde auch für die U23 Folgen haben, diese müsste dann zwangsläufig in die Bayernliga absteigen. Demzufolge ist die auch die vermeintliche Abschlusstabelle der Regionalliga Bayern am Samstag in jedem Fall noch mit Vorsicht zu genießen. Der Start der Regionalliga-Relegation würde sich indes um satte neun Tage (vom 20. auf den 29. Mai) nach hinten schieben, sofern die Kleeblatt-Profis in der Relegation um ihre Zweitklassigkeit kämpfen muss.