Ein Fall, der das Dilemma aufzeigt

Falkenheim-Urteil liefert Paradebeispiel eines grundsätzlichen Problems

Was der Lateiner mit „ignorantia legis non excusat“ und der deutsche Jurist mit "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" beschreiben würde, zeigte einmal mehr der Fall, den das Kreissportgericht unter Vorsitz von Thomas Bartsch zu vehandeln hatte. Der TSV Falkenheim hatte im Punktspiel gegen den TSV Fischbach einen Torwart des jüngeren A-Jugend-Jahrgangs eingesetzt. Die Meldung des Schiedsrichters führte dazu, dass die Partie, die rein sportlich ohnehin mit 3:1 für Fischbach endete, nun mit 0:X gewertet wurde und weitere empfindliche Folgen für den TSV Falkenheim nach sich zieht.

Es war die Partie des ersten Rückrundenspieltages in der Kreisklasse 4 zwischen dem TSV Falkenheim und dem TSV Fischbach am 6. November 2011. Die Fischbacher gewannen die Begegnung verdientermaßen mit 3:1 und auch der einzige ungewöhnliche Zwischenfall, dass Fischbachs Phillip Reif eine äußerst unglückliche Gelb-Rote Karte kassierte, als er im Irrglauben, die Partie sei unterbrochen, den Ball in die Hand nahm und, bereits verwarnt, dafür des Feldes verwiesen wurde, löste im Nachgang nur ein Schmunzeln bei den Gästen aus. Die Fischbacher hatten das Spiel ja auch in Unterzahl heimgeschaukelt.

Zur Verhandlungssache für das Sportgericht wurde die Partie im Nachgang aber dennoch, weil der TSV Falkenheim im Tor einen erst 17-Jährigen des jüngeren A-Jugend-Jahrgangs einsetzte. Die Meldung des Schiedsrichters, über den Einsatz des jungen A-Jugendlichen führte dazu, dass die Partie mit 0:X gegen Falkenheim gewertet wurde, der zuständige Spielleiter des TSV zu einem Funktionsverbot bis zum 21. Februar 2012 bestraft wurde, der Verein insgesamt eine Geldstrafe von 95 Euro berappen muss und zudem ein Punktabzug von drei weiteren Zählern ausgesprochen wurde. Das Sportgericht sah schon allein deshalb "keinen leichten Fall" vorliegen, da der Schiedsrichter noch vor Spielbeginn den Spielleiter auf den Umstand hingewiesen habe.

Falkenheim - Fischbach 1:3

Falkenheim Nachwuchs-Keeper Mittelbach hätte nicht im Herrenbereich eingesetzt werden dürfen, dieses Vergehen scheint dem TSV Falkenheim nun besonders hart zu treffen und macht eine grundlegende Problematik deutlich.
Foto: R. Hertrich

Der TSV Falkenheim hält dagegen, dass man der festen, wenn nun auch offensichtlich falschen, Überzeugung war, dass generell ein erst 17-Jähriger Spieler der A-Jugend mit Attest und Einverständniserklärung der Eltern bei den Herren spielberechtigt sei. Es wäre in diesem Beitrag spekulativ und nicht sachdienlich, nun zu mutmaßen, ob sich der Schiedsrichter daraufhin selbst nicht mehr sicher gewesen sei und den Verein dadurch indirekt und unbewusst bestärkt hätte, den Spieler doch einzusetzen; ebenso könnte man über die Fahrlässigkeit reden, mit der der Verein den Spieler einsetzte, obwohl Bedenken des Schiedsrichters bestanden.

Vielmehr zeigt der Fall ein Dilemma auf, dass Vergehen auch unbeabsichtigt entstehen - aufgrund von Unkenntnis des Spiel- und Jugendordnung. Interessant ist die Thematik darüber hinaus, weil die Problematik von Verbandsseite längst erkannt wurde. Auf der offiziellen BFV-Seite sind sämtliche Spielordnungen sowie Arbeitshilfen vor Vereinsmitarbeiter abrufbar. Unter der Rubrik "Spielbetrieb" -> "Aktuelle Hinweise"-> "Einsatz von Junioren in Herrenmannschaften" wurde beispielsweise der Passus, der den Falkenheimern nun zum Verhängnis wurde, explizit erklärt, als aktueller Hinweis für die Saison 2011/12. Erst am Montagabend startete wieder eine vom BFV initiierte kostenlose Schulungsreihe zum Pass- und Spielrecht, bereits im April wurde im Sportheim des TSV 61 Zirndorf darüber referiert.

Sportrichter Thomas Bartsch wird ebenfalls nicht müde, bei den Spielleitertagungen auf die Fallstricke in der nicht gerade einfachen Spielordnung hinzuweisen und würde die Anzahl solcher Verhandlungen nur zu gerne minimieren. "Die Spielordnung ist klar, man muss sie aber kennen. Ein Vergehen kostet viel Geld und stellt keinen leichten Fall dar", erklärt der Sportrichter, dass es bei den Urteilen keinen Handlungsspielraum gibt.

Die Position der Schiedsrichter ist dabei recht undankbar, wie Hans Rößlein, Kreisschiedsrichterobmann Nürnberg/Frankenhöhe, berichtet: "Nach meinem Verständnis sollte die Hauptaufgabe der Schiedsrichter in der Spielleitung liegen, weniger im administrativen Bereich. Es ist ein schwieriges Thema aus Sicht der Schiedsrichter: Worauf sollen wir noch alles achten? Nichtsdestotrotz schulen wir unsere Schiris schon, darauf zu schauen, ob ein Spieler spielberechtigt ist und Zweifel dem Verein mitzuteilen." Prinzipiell könne der Schiedsrichter bei Vorlage eines gültigen Spielerpasses dem Spieler das Spielrecht aber nicht untersagen. Insofern kann dem Referee bei der Partie des TSV Falkenheim auch kein Vorwurf gemacht werden; "er muss in so einem Fall eine Meldung machen - nur das sollten die Vereine auch wissen", erklärt Rößlein.

Gerhard Münzer, Spielleiter des TSV Fischbach, erfuhr erst durch das Urteil überhaupt davon, dass sein Team die Partie auch am Grünen Tisch gewonnen hätte. "Wir haben keinen Protest eingelegt, wir haben davon auch nichts gewusst", berichtet Münzer, dem die Regelung aber schon vertraut ist und Verständnis für den Gegner zeigt: "Uns ist das vor Jahren selbst schon passiert, dass wir einen zu jungen Spieler eingesetzt haben - seitdem wissen wir da bescheid und achten natürlich besonders drauf." Münzer hält die Schulungen in diesem Bereich für besonders wichtig und deutet dabei auf ein grundlegendes Problem hin, das nicht alle Vereine entsprechend zu meistern wissen: "Zur Schulung am Montag ist unser Abteilungsleiter gegangen. Es ist gut, dass wir uns da ergänzen können, als Ehrenamtlicher hat man natürlich schon viel um die Ohren."

Kreisspielleiter Thomas Raßbach zeigte sich überaus erfreut über die tatsächlich gute Resonanz auf das Schulungsangebot zum Spiel- und Passrecht: "Wir hatten über 60 Anmeldungen für den Abend in Cadolzburg. Das zeigt mir, dass die Vereine an wichtigen Themen interessiert sind. Und Passrecht interessiert!" Zum konkreten Fall des TSV Falkenheim stimmt Raßbach mit Rößlein überein: "Da muss ich den Schiedsrichter in Schutz nehmen, er muss jeden mit gültigen Pass spielen lassen. Dass er den Verein über seine Bedenken informierte, war wohl gut gemeint, um weiteren Schaden abzuwenden. Wohl war dem Verein nicht bewusst, dass eine Meldung darüber erfolgt."

So erscheint der Fall von Falkenheim einerseits auf ein Kommunikationsproblem zurückzuführen, wie auch nachfolgende Stellungnahme eines Vereinsvertreters verdeutlicht. Andererseits, und darin liegt das wesentliche Problem, nutzen die besten Schulungs- und Informationsangebote nichts, wenn sie nicht wahrgenommen werden - um den Ehrenamtlichen gerecht zu werden, müsste man besser sagen: wahrgenommen werden können. Denn die Zeit, die eine Aufgabe im Verein beansprucht, lässt sich oftmals nur schwer in Einklang mit Beruf und Familie bringen. Die Termine, die der Spielbetrieb und die Organisation beanspruchen, lassen sich nicht im Vorbeigehen schultern, darunter leidet dann auch der Informationsdrang, gerne wird (Halb-)Wissen übernommen, das mitunter längst keine Gültigkeit mehr besitzt. Verständnis sollte man den Verantwortlichen entgegenbringen, sofern keine vorsätzliche Missachtung der Regeln vorliegt. ("Mir Vorsatz vorzuwerfen, ist für mich als Sportler und Funktionär unvorstellbar", äußerte sich der Falkenheimer Spielleiter in seiner Stellungnahme gegenüber den Sportgericht nach dem Urteil.)

Die Sportrichter indes, können aber nur im gegebenen Handlungsspielraum agieren. Ärgerlich ist der Fall im Endeffekt für alle Beteiligten, verständlich aber auch die Sichtweise der einzelnen Parteien. Unterm Strich zeigt der Fall auch, dass es zu einfach wäre, unreflektiert den Vereinsmitarbeitern den Schwarzen Peter zuzuschieben: Lösungsansätze sind gefragt!

Denkbar wäre eine Erleichterung in Form eines Warnsystems, das aufgrund von Daten die Spielordnung automatisch berücksichtigt und somit die Spielberechtigung signalisiert bzw. verweigert. Hierzu könnte der in naher Zukunft kommende Online-Spielberichtsbogen ein wichtiger Schlüssel sein, doch bis dieser für sämtliche Spielklassen fehlerfrei laufen wird, werden sich manche Vereine noch unfreiwillig die Finger verbrennen und vermeidbare Strafen kassieren.

Falkenheim - Fischbach 1:3

Ärgerlich und teuer war im Nachhinein der Einsatz des Jugend-Keepers für den TSV Falkenheim.
Foto: R. Hertrich

Verärgert ist man beim TSV Falkenheim indes über die Darstellung in der Presse, so äußerte sich Trainerassistent Jürgen Steinbach in einer Mail an fussballn.de:

"Eines vorweg: Die rein rechtliche und sachliche Darstellung des Artikels steht nicht zur Diskussion, sie ist o.k., ebenso wie die rechtliche Grundlage der Entscheidung des Kreissportgerichts. Aber damit beginnen die „Aber“: Wieso wird diese einmalige Verfehlung des Vereins in der Zeitung so groß herausgestellt? Welche Wirkung wird damit erzielt? Was wird damit bezweckt? Wie kam es zu der Verfehlung des Vereins?
Die ersten drei Fragen müssen andere Leute beantworten, es lohnt sich aber darüber nachzudenken. Ich möchte nur auf die letzte Frage eingehen und dabei etwas aus dem Nähkästchen plaudern.
1.    Die Verantwortlichen für das Spiel waren überzeugt, dass ein A-Jugendlicher mit gültigem ärztlichen Attest in der Seniorenmannschaft eingesetzt werden kann. Dass sich diese Regelung nur auf die älteren Jahrgänge der A-Jugend bezieht, war nicht bekannt. (Man muss sich halt schlau machen.)
2.    Dies tat dann der Schiri der Partie, der darauf aufmerksam machte, dass am Spielrecht des Torwarts Zweifel bestünden. Auf Einwände eines der Verantwortlichen, dass der Torwart A-Jugendlicher mit ärztlichem Attest sei, hieß es, man möge sich bis nächste Woche genau erkundigen. Ein Bericht werde dann erfolgen, wenn der gegnerischen Mannschaft die zweifelhafte Spielrechtssituation bekannt werde. Wenn an dieser Stelle eine klare Aussage zu dem nicht spielberechtigen Spieler erfolgt wäre, hätte der Spieler nicht gespielt, denn der etatmäßige Torwart der Mannschaft war als Stürmer aufgeboten und hätte jederzeit im Tor spielen können. So doof, dass wir einen Spieler einsetzen, wenn den Verantwortlichen gegenüber die rechtliche Situation klar dargestellt ist, sind wir nun auch nicht. (Kommunikationsproblem vor dem Spiel?)
3.    Der Torwart spielte. Falkenheim verlor. Der Gegner intervenierte nicht. Der Schiri schrieb seinen Bericht trotzdem. (Arglist, siehe 2. ?) Das Kreissportgericht tagte und fällte ein Urteil (siehe Bericht NZ vom 19.11.). Der Verein hatte keine Stellungnahme abgegeben (Wer glaubt schon einem Verein, wenn ein Schiri-Bericht vorliegt?)
Vielleicht wäre es ganz interessant, sich auch einmal die Vereinsebene unbefangen anzusehen, ohne von vornherein davon auszugehen, dass dort nur (ehrenamtliche) Leute tätig sind, deren einzige Tätigkeit im Tricksen und Täuschen besteht. Über die Härte des Urteils kann sich jeder selbst Gedanken machen, aber wahrscheinlich sollte ein Zeichen gesetzt werden. Nur bei wem?"