Wenn es den Falschen trifft, Teil II
Geschrieben von: Marco Galuska
Frage an die Schiri-Experten und das Sportgericht
Welchen Spielraum hat ein Schiedsrichter, wenn ihm offensichtlich ein Fehler unterläuft? Dieser Fall wurde zu einem früheren Zeitpunkt auf fussballn.de schon einmal "Nachgekartet". Etwas kniffliger gestaltet sich die Situation, die uns ein Leser aus Sachsen-Anhalt von einem Meisterschaftsspiel berichtet. Schiedsrichter Gerd Lamatsch und Sportrichter Thomas Bartsch haben sich dem Fall angenommen.
Frage von P.M.:
Im Meisterschaftsspiel unseres Vereins ereignete sich folgender Vorfall. Ein gegnerischer Spieler beging ein Foul, welches mit "glatt Rot" geahndet wurde. Offensichtlich stellte der noch junge Schiri den Falschen vom Platz, was ihm sein Assistent auch ansagte. Mit der Begründung, dass er das nun auch nicht mehr rückgängig machen kann (ist falsch, ich weiß), blieb er bei seiner Entscheidung. Zu dem Zeitpunkt stand es 1:0 für den Gegner (ist das wichtig?). Am Ende gewannen wir das Spiel. Gleich nach Spielende legte der Gegner Protest gegen die Spielwertung und die Rote Karte ein. Zusätzlich will der Verein per einstweiliger Verfügung den Gesperrten frei haben. Was wird dann aus dem wahren Sünder?
Fakt ist: Der Gegner hätte doch auch so das Spiel mit zehn Spielern zu Ende führen müssen. Auch auf dem Spielformular schrieb der Schiri, dass er nicht 100%tig sicher war, den Richtigen verwiesen zu haben. Nun strebt der Gegner ein Wiederholungsspiel an. Traurig auch, dass der Trainer nicht dazu beitrug, den richtigen Sünder vorzustellen bzw. der Strafe zuzuführen. Hat der Gegner eine Chance das Spiel zu wiederholen? Wir würden uns betrogen fühlen.
P.M. (FSV Drohndorf-Mehringen in Sachsen Anhalt)
Hallo!
Zu dem Fall ist Folgendes zu sagen:
a) der SR hätte natürlich - solange das Spiel noch nicht fortgesetzt war - seine Entscheidung korrigieren können, wenn er zu einem klaren Schluss kommt! Offensichtlich war das aber nicht der Fall und er blieb daher bei seiner Meinung!
b) wenn der neutrale (!) Assistent ihm einen Hinweis gibt, dann hätte er darauf hören sollen. Das wäre sicher am besten gewesen.
c) wenn der SR auch auf dem Spielbericht schriftlich zugibt, nicht ganz sicher zu sein, so ist das natürlich eine zusätzliche "Einladung" für einen Einspruch des betroffenen Vereins und zeugt davon, dass der SR sehr verunsichert war. Der SR schwächt dadurch sicher seine Position gegenüber dem Verein ganz deutlich.
d) wenn der SR beobachtet worden ist, dann ist sicher auch die Wahrnehmung und Aussage des Beobachters in diesem Zusammenhang für die Wahrheitsfindung hilfreich. Denn wenn der Beobachter feststellt, dass der falsche Spieler des Feldes verwiesen wurde, muss er das in seinem Bericht erwähnen und für einen "schweren Fehler" entsprechend Punkte bei der Bewertung abziehen!
Lange Rede, kurzer Sinn: Der betroffene Verein hat natürlich hier das Recht und die Pflicht, sich gegen diese Entscheidung per Sportgericht zu wehren und zu versuchen, den "unschuldigen" Spieler zu schützen! Wahrscheinlich kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht, wo alle betroffenen Parteien erneut angehört werden und dann ein Urteil gefällt wird. Im Prinzip hätte jedoch nur der betroffene Spieler, der offensichtlich das grobe Foul verursachte, durch "Eigenanzeige" dem SR gegenüber diesen Irrtum verhindern können. Selbst bei einem Trainer ist ja nicht 100% klar, ob er es in so einer Situation "ehrlich" meint oder evtl. versucht, auch den SR zu einer falschen Reaktion anzustiften (um z.B. den "schwächeren" Spieler runterstellen zu lassen). Da würde ich mich ungern als SR auf die Traineraussage allein verlassen.
Insgesamt sicher eine sehr ärgerliche Situation für den betroffenen Verein - aber wenn die Spieler selber "sportlich fairer" agieren würden, ließe sich sicher das eine oder andere Malheur verhindern.
Mit sportlichen Grüßen
Gerd Lamatsch
Zu diesem Sachverhalt haben wir Thomas Bartsch, Vorsitzender des Kreissportgerichts Nürnberg/Frankenhöhe, befragt:

Für die Entscheidung des Sportgerichts ist zunächst maßgeblich, was der SR in seiner Meldung mitteilt.
Durch eine Rote Karte tritt für den Spieler, dem sie gezeigt wird, eine automatische Sperre in Kraft. Steht für das Sportgericht fest (in der Regel wird dies nur bei einer entsprechenden Erklärung des SR der Fall sein), dass dies irrtümlich erfolgte und einen "unschuldigen" Spieler betrifft, kann eine vorläufige Freigabe nach § 40 Abs. 4 RVO erfolgen.
Der wirklich schuldige Spieler kann aufgrund der SR-Meldung nachträglich gesperrt werden.
Häufiger ist der Fall, dass der SR den Spieler X des Feldes verweist und den Spieler Y (irrtümlich) meldet. In solchen Fällen trifft die automatische Sperre den richtigen Spieler X, wenn der Verein das richtig gestellt hat, wird auch der Spieler X gesperrt.
Die Frage der Erfolgsaussicht eines Einspruchs ist dagegen nicht ohne weiteres zu beantworten. Sicher liegt ein Regelverstoß vor; ein Spiel wird aber auch dann nur wiederholt, wenn der Regelverstoß mit "hoher Wahrscheinlichkeit" das Spielergebnis beeinflusst hat. Entscheiden Sie selbst...
Mit sportlichen Grüßen
Thomas Bartsch


